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Der edle Koran in deutscher ??bersetzung Sahih Werk von Imam Buchari in deutscher Ãœbersetzung Riyaad usSalihin - G??rten der Tugendhaften von Imam an-Nawawi al-Bayaan Sammlung 1400 Hadithe Sammlung Sahih Bukhari englisch Sahih Muslim englisch Muwatta Imam Malik englisch

Quran
29.48. Und du hast vordem kein Buch verlesen und es auch nicht mit deiner rechten Hand niedergeschrieben. Sonst würden wahrlich diejenigen zweifeln, die (es) für falsch erklären.

[ al'Ankabut:48 ]


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Alle Suren anzeigen | alBaqara | 231-240 von 286 Ayaat, Seite 24/29

 

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Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

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Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



2.231. Wa-idha tallaqtumu alnnisaafabalaghna adschalahunna faamsikuuhunna bimaAAruufin aw sarrihuuhunnabimaAAruufin wala tumsikuuhunna diraranlitaAAtaduu waman yafAAal dhalika faqad dhalamanafsahu wala tattakhidhuu ayati Allahihuzuwan waodhkuruu niAAmata Allahi AAalaykumwama anzala AAalaykum mina alkitabi waalhikmatiyaAAidhukum bihi waittaquu Allaha waiAAlamuuanna Allaha bikulli schay-in AAaliimun

2.231. When ye have divorced women, and they have reached their term, then retain them in kindness or release them in kindness. Retain them not to their hurt so that ye transgress (the limits). He who doeth that hath wronged his soul. Make not the revelations of Allah a laughing stock (by your behavior), but remember Allah ' s grace upon you and that which He hath revealed unto you of the Scripture and of wisdom, whereby He doth exhort you. Observe your duty to Allah and know that Allah is Aware of all things. (Pickthall)

2.231. Und wenn ihr euren Frauen die Scheidung gegeben habt und sie ihre Frist erreicht haben, so behaltet sie in Billigkeit oder entlaßt sie in Billigkeit, und behaltet sie nicht mit Zwang, daß ihr euch vergeht, und wer dies tut, der hat sich selbst Unrecht angetan, und nehmt euch nicht die Zeichen Allahs zum Spott, und erinnert euch an die Gnade Allahs gegen euch, und was Er auf euch herabgesandt hat von der Schrift und der Weisheit, euch damit zu ermahnen, und fürchtet Allah und wißt, daß Allah von allem Wissen hat (Ahmad v. Denffer)

2.231. Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreichen, so behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei. Doch behaltet sie nicht mit der Absicht der Schädigung, so daß ihr übertretet. Wer dies tut, der fügt sich ja selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über Allahs Zeichen lustig. Und gedenkt Allahs Gunst an euch und dessen, was Er von dem Buch und an Weisheit auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah über alles Bescheid weiß. (Bubenheim)

2.231. Wenn nach ausgesprochener Scheidung die Wartezeit verstrichen ist, könnt ihr sie im Guten für eine neue Ehe versöhnen oder sie im Guten ihren Weg gehen lassen. Ihr dürft die Wartezeit nicht ausnutzen, um den Frauen zu schaden und Gottes Vorschriften zu mißachten. Wer sich so etwas erlaubt, hat sich selbst unrecht getan. Über Gottes Offenbarung dürft ihr nicht spotten. Gedenkt stets der Gaben Gottes, des euch herabgesandten Buches und der offenbarten Weisheit, womit Er euch ermahnt! Fürchtet Gott und wißt, dass Er alles weiß! (Azhar)

2.231. Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrer Wartezeit näherten, dann behaltet sie gemäß dem Gebilligten oder entlasst sie gemäß dem Gebilligten. Und behaltet sie nicht zum Schädigen, um Übertretung zu begehen. Und wer solches macht, der beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Und nehmt euch ALLAHs Ayat nicht zum Spott! Und gedenkt der Gabe ALLAHs euch gegenüber und dessen, was ER euch von der Schrift und der Weisheit hinabsandte, um euch damit zu ermahnen. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, dass ALLAH gewiss über alles allwissend ist. (Zaidan)

2.231. Und wenn ihr Frauen entlaßt und sie dann ihren Termin erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder gebt sie in rechtlicher Weise frei! Behaltet sie nicht aus Schikane, um (auf diese Weise die Gebote Allahs) zu übertreten! Wer dies tut, frevelt gegen sich selber (indem er sich ins Unrecht setzt). Und treibt nicht euren Spott mit den Versen Allahs! Und gedenket der Gnade, die Allah euch erwiesen, und der Schrift und der Weisheit (hikma), die er auf euch herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen! Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß er über alles Bescheid weiß (Paret)

2.231. Und wenn ihr euch von den Frauen scheidet und sie sich der Erfüllung ihrer Wartezeit nähern, dann behaltet sie in gütiger Weise oder entlaßt sie in gütiger Weise. Doch behaltet sie nicht aus Schikane, um zu übertreten. Und wer dies tut, der fügt sich selbst Unrecht zu. Und macht euch nicht über die Zeichen Allahs lustig, und gedenkt der Gnade Allahs, die Er euch erwiesen hat und dessen, was Er euch vom Buch und der Weisheit herabgesandt hat, um euch damit zu ermahnen. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah über alles Bescheid weiß. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 231 bis 231

And when you have divorced your wives and they are about to complete their prescribed term, then either retain them gracefully or release them generously. It is transgression to retain them merely for harassment; and whoever' does that indeed wrongs his own self. ( 254 ) Do not play with Allah's Commandments, and remember that Allah has blessed you with a great favour. He admonishes you to show due respect to the Book and the Wisdom He has sent to you. ( 255 ) Fear Allah and know that He is fully aware of everything.

Desc No: 254
It is not right for a person to divorce his wife and then reunite with her before the expiry of the term simply to get another opportunity to torment and harass her. Therefore Allah has warned that if the husband sincerely intends to take his wife back, he should re-unite with the intention of treating her well; otherwise the best thing would be to release her in a noble way. (Please also refer to E.N. 250). 

Desc No: 255
It means, "Do not forget the fact that Allah has appointed you to a position of the highest responsibility. He has given you the Book and taught you wisdom and entrusted you with the duty of guiding the world. You have been made the "Community of the Golden Mean" and the witnesses of virtue and truth. It does not, therefore, behove you to play with the Revelations by means of sophistry and take undue advantage of the letter of the Law and lead wicked and unjust lives in your homes, when you are expected to show the Right Way to the world. " 




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2.232. Wa-idha tallaqtumu alnnisaafabalaghna adschalahunna fala taAAduluuhunna an yankihnaazwadschahunna idha taradaw baynahum bialmaAAruufidhalika yuuAAadhu bihi man kanaminkum yu/minu biAllahi waalyawmi al-akhiridhalikum azka lakum waatharu waAllahuyaAAlamu waantum la taAAlamuuna

2.232. And when ye have divorced women and they reach their term, place not difficulties in the way of their marrying their husbands if it is agreed between them in kindness. This is an admonition for him among you who believeth in Allah and the Last Day. That is more virtuous for you, and cleaner. Allah knoweth: ye know not. (Pickthall)

2.232. Und wenn ihr den Frauen die Scheidung gegeben habt, und sie haben ihre Frist erreicht, so hindert sie nicht, daß sie ihre Gatten heiraten, wenn sie sich untereinander in Billigkeit zufriedenstellend geeinigt haben. Hiermit wird ermahnt, wer von euch an Allah und den Letzten lag glaubt. Dies ist lauterer für euch und reiner, und Allah weiß es, und ihr wißt es nicht. (Ahmad v. Denffer)

2.232. Und wenn ihr euch von Frauen scheidet und sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in rechtlicher Weise miteinander geeinigt haben. Damit wird von euch ermahnt, wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt. Das ist lauterer für euch und reiner. Allah weiß, ihr aber wißt nicht. (Bubenheim)

2.232. Wenn die Frauen nach ausgesprochener Scheidung und verstrichener Wartezeit eine neue Ehe mit dem gleichen Mann eingehen wollen, so dürft ihr (die ihr das Sagen über sie habt) das nicht verbieten, wenn beide Partner eine Versöhnung im Guten erzielt haben. Dazu werdet ihr, die ihr an Gott und den Jüngsten Tag glaubt, ermahnt. Für euch ist das segensreicher und reiner. Gott weiss alles, und ihr wißt nichts. (Azhar)

2.232. Und wenn ihr von den Ehefrauen die Talaq-Scheidung vollzogen habt und sie sich dem Ende ihrerWartezeit näherten, dann hindert sie (die Frauen) nicht daran, ihre Männer wieder zu heiraten, wenn sie sich nach dem Gebilligten außöhnten. Damit wird von euch ermahnt, wer den Iman an ALLAH und an den Jüngsten Tag zu verinnerlichen pflegte. Dies ist für euch nutzbringender und reiner. Und ALLAH weiss und ihr wisst nicht. (Zaidan)

2.232. Und wenn ihr die Frauen entlaßt und sie dann ihren Termin erreichen, dann hindert sie (-sofern ihr als Vormund über sie zu bestimmen habt-) nicht durch zwangsmaßnahmen daran, sich mit ihren (bisherigen) Gatten (wieder) zu verheiraten, falls sie sich miteinander in rechtlicher Weise geeinigt haben! Das ist eine Ermahnung an diejenigen von euch, die an Allah und den jüngsten Tag glauben. Auf diese Weise haltet ihr euch am ehesten sittlich und rein. Allah weiß Bescheid, ihr aber nicht. (Paret)

2.232. Und wenn ihr die Frauen entlaßt und sie ihren Termin erreichen, dann haltet sie nicht davon ab, ihre Gatten zu heiraten, wenn sie sich in gütiger Weise einigen. Dies ist eine Ermahnung für denjenigen unter euch, der an Allah und an den Jüngsten Tag glaubt. Das ist besser für eure Lauterkeit und Reinheit. Und Allah weiß, doch ihr wisset nicht. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 232 bis 232

When you have divorced your wives absolutely and they have completed their prescribed term, then you should not prevent them from marrying their prospective husbands, if they mutually agree to marry each other in a lawful way. ( 256 ) You are enjoined not to commit such an offence,if you sincerely believe in Allah and the Last Day. It is most decent and pure for you to desist from this; Allah knows and you do not know.

Desc No: 256
That is, "If both agree to re-marry after the expiry of the term, the relatives of the divorced woman should not prevent her from remarrying her former husband, who had divorced her once or twice but had not become re-united with her during the prescribed term. It may also mean that the husband who had divorced his wife thrice should not prevent her from marrying another person after the expiry of the prescribed term. There is nothing meaner that one should prevent his divorced wife from marrying another man just because he himself has divorced her. " 




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2.233. Waalwalidatu yurdiAAnaawladahunna hawlayni kamilayni liman aradaan yutimma alrradaAAata waAAala almawluudilahu rizquhunna wakiswatuhunna bialmaAAruufi latukallafu nafsun illa wusAAaha la tudarrawalidatun biwaladiha wala mawluudun lahubiwaladihi waAAala alwarithi mithlu dhalikafa-in arada fisalan AAan taradinminhuma wataschawurin fala dschunahaAAalayhima wa-in aradtum an tastardiAAuu awladakumfala dschunaha AAalaykum idha sallamtum maataytum bialmaAAruufi waittaquu AllahawaiAAlamuu anna Allaha bima taAAmaluuna basiirun

2.233. Mothers shall suckle their children for two whole years; (that is) for those who wish to complete the suckling. The duty of feeding and clothing nursing mothers in a seemly manner is upon the father of the child. No one should be charged beyond his capacity. A mother should not be made to suffer because of her child, nor should he to whom the child is born (be made to suffer) because of his child. And on the (father ' s) heir is incumbent the like of that (which was incumbent on the father). If they desire to wean the child by mutual consent and (after) consultation, it is no sin for them; and if ye wish to give your children out to nurse, it is no sin for you, provided that ye pay what is due from you in kindness. Observe your duty to Allah, and know that Allah is Seer of what ye do. (Pickthall)

2.233. Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei ganze Jahre, für den, der das Stillen vollenden möchte, und seinem Vater obliegt ihre Versorgung und ihre Bekleidung in Billigkeit. Es wird keiner Seele über ihre Tragkraft zugemutet. Eine Mutter wird nicht bedrängt wegen ihres Kindes und ein Vater nicht wegen seines Kindes, und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Und wenn sie beide die Entwöhnung möchten, nach Einvernehmen von beiden und Beraten, so ist kein Vergehen auf beiden, und wenn ihr möchtet, daß eure Kinder gestillt werden, so ist kein Vergehen auf euch, wenn ihr überlaßt, was ihr in Billigkeit gebt, und fürchtet Allah und wißt, daß Allah im Blick hat, was ihr tut (Ahmad v. Denffer)

2.233. Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für jemanden, der das Stillen zu Ende führen will. Und demjenigen, dem das Kind geboren wurde, obliegt es, für ihre Versorgung und Kleidung in rechtlicher Weise aufzukommen. Keiner Seele wird mehr auferlegt, als sie zu leisten vermag. Keine Mutter soll wegen ihres Kindes zu Schaden kommen, noch einer, dem das Kind geboren wurde, wegen seines Kindes. Und dem Erben obliegt das gleiche. Wenn sie beide jedoch in gegenseitigem Einvernehmen und gemeinsamer Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, so ist darin keine Sünde für sie (beide). Und wenn ihr eure Kinder (von einer Amme) stillen lassen wollt, so ist darin keine Sünde für euch, sofern ihr das, was ihr geben wollt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah und wißt, daß Allah das, was ihr tut, wohl sieht! (Bubenheim)

2.233. Die Mütter haben ihre neugeborenen Kinder zwei volle Jahre zu stillen, wenn sie das Stillen zu Ende führen wollen. Der Vater hat die stillende Mutter ( - auch wenn sie geschieden ist - ) mit Nahrung und Kleidung angemessen zu versorgen. Unmögliches sollte von keinem verlangt werden. Keine Mutter soll durch die Sorge für ihr Kind zu Schaden kommen, und kein Vater soll durch die Sorge für sein Kind Schaden erleiden. Wenn ein Vater stirbt, hat sein Erbe für den Unterhalt des Kindes aufzukommen. Sollten die Eltern sich dafür entscheiden, das Kind (vor Ablauf der zwei Jahre) abzustillen, so dürfen sie das tun, vorausgesetzt, dass sie sich darüber beraten und dieses gemeinsam vereinbart haben. Wenn ihr wünscht, für das Kind eine Amme zu nehmen, die es (anstelle der Mutter) stillt, so dürft ihr das tun, vorausgesetzt, dass ihr (der Mutter und der Amme) den gebührenden Unterhalt wohlwollend bezahlt. Fürchtet Gott und wißt, dass Er alles sieht, was ihr tut! (Azhar)

2.233. Und die Gebärenden stillen ihre Geborenen zwei volle Jahre für denjenigen, der die Stillzeit vollständig durchführen will. Und demjenigen, dem geboren wurde, obliegt ihr Rizq und ihr Bekleiden nach dem Gebilligten. Einer Seele wird nicht auferlegt, außer was sie vermag. Weder einer Gebärenden darf wegen ihres Geborenen Schaden zugefügt werden, noch demjenigen, dem geboren wurde, wegen seines Geborenen; und dem Erben obliegt Gleiches wie dies. Und sollten beide sich zum Abstillen im gegenseitigen Einvernehmen und nach Beratung entschließen, dann ist es für beide keine Verfehlung. Und wenn ihr eure Kinder (durch andere) stillen lassen wollt, dann ist es keine Verfehlung für euch, wenn ihr das gebt, was ihr vereinbart habt, nach dem Gebilligten. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber und wisst, dass ALLAH gewiss dessen, was ihr tut, allsehend ist. (Zaidan)

2.233. Und die Mütter (die von ihrem Gatten entlassen sind) sollen ihre Kinder zwei volle Jahre stillen. (Das gilt) für die, die das Stillen ganz zu Ende führen wollen. Und der Vater (der betreffenden Kinder) ist verpflichtet, (während dieser Zeit) ihren Unterhalt und ihre Kleidung in rechtlicher Weise zu bestreiten. Von niemand wird mehr verlangt, als er (zu leisten) vermag. Eine Mutter soll nicht wegen ihres Kindes schikaniert werden, und ein Vater nicht wegen des seinen. Und der Erbe (des Vaters) hat (für den Fall, daß dieser stirbt) dieselbe Verpflichtung (gegenüber der stillenden Mutter). Und wenn die beiden nach gegenseitiger Übereinkunft und Beratung (das Kind vor der angegebenen Zeit) entwöhnen wollen, ist es keine Sünde für sie (dies zu tun). Und wenn ihr eure Kinder (einer Amme) zum Stillen geben wollt, ist es keine Sünde für euch (dies zu tun), wenn ihr das, was ihr (als Lohn für das Stillen) ausgesetzt habt, in rechtlicher Weise aushändigt. Und fürchtet Allah! Ihr müßt wissen, daß Allah wohl durchschaut, was ihr tut. (Paret)

2.233. Und die Mütter stillen ihre Kinder zwei volle Jahre. (Das gilt) für die, die das Stillen vollenden wollen. Und es obliegt dem, dem das Kind geboren wurde, für (die Mütter) ihre Nahrung und Kleidung auf gütige Weise Sorge zu tragen. Von keiner Seele soll etwas gefordert werden über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Einer Mutter soll nicht wegen ihres Kindes Schaden zugefügt werden, und dem, dem das Kind geboren wurde, nicht wegen seines Kindes. Und für den Erben gilt das gleiche. Und wenn sie beide in gegenseitigem Einvernehmen und nach Beratung (das Kind vorzeitig) entwöhnen wollen, dann liegt darin kein Vergehen für sie. Und wenn ihr eure Kinder stillen lassen wollt, so ist es kein Vergehen für euch, sofern ihr das, was ihr vereinbart habt, in gütiger Weise bezahlt. Und fürchtet Allah und wisset, daß Allah wohl sieht, was ihr tut. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 233 bis 233

The (divorced) mothers shall suckle their children for two whole years, if the fathers desire the suckling to be completed. ( 257 ) In that case the father of the child shall, in the fair known way, be responsible for their food and clothing. But none should be burdened with more than one can bear: neither the mother should be pressed unjustly (to accept unfair terms) just because she is the mother nor should the father be burdened just because he is the father. And the same responsibility for the maintenance of the mother devolves upon the father of the child and his heir. ( 258 ) There is no harm if they wean the child by mutual consent and consultation. Moreover, there is no harm if you choose to give your children a suckle by a wet nurse, provided that you pay her fairly.Fear Allah and know it well that whatever you do is in the sight of Allah.

Desc No: 257
This applies to all the cases in which the husband and the wife have separated in any manner divorce, khula' or judicial separation) and the child is still a suckling. 

Desc No: 258
If the father dies, the responsibility of remunerating the mother or the wet nurse who suckles the infant lies on the guaradian just as it lay on the father.  




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2.234. Waalladhiina yutawaffawnaminkum wayadharuuna azwadschan yatarabbasnabi-anfusihinna arbaAAata aschhurin waAAaschran fa-idhabalaghna adschalahunna fala dschunaha AAalaykum fiimafaAAalna fii anfusihinna bialmaAAruufi waAllahubima taAAmaluuna khabiirun

2.234. Such of you as die and leave behind them wives, they (the wives) shall wait, keeping themselves apart, four months and ten days. And when they reach the term (prescribed for them) then there is no sin for you in aught that they may do with themselves in decency. Allah is Informed of what ye do. (Pickthall)

2.234. Und diejenigen, die von euch versterben und Gattinnen hinterlassen, sie warten für sich selber vier Monate und zehn Tage ab, und wenn sie ihre Frist erreicht haben, so ist kein Vergehen auf euch für das, was sie für sich selber in Billigkeit tun, und Allah ist dessen kundig, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)

2.234. Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig. (Bubenheim)

2.234. Wenn diejenigen unter euch, die abberufen werden, Gattinnen hinterlassen, so sollen diese sich vier Monate und zehn Tage (auf Schwangerschaft hin) beobachten. Wenn die Zeit verstrichen ist, dürft ihr (die ihr das Sagen habt) ihnen nicht verbieten, über sich selbst zu verfügen (und zu heiraten), vorausgesetzt, dass das in Recht und Ehren geschieht. Gott weiss alles, was ihr tut. (Azhar)

2.234. Und diejenigen von euch, die sterben und Witwen hinterlassen, diese warten mit sich vier Monate und zehn Tage ab. Und wenn sie ihre Wartezeit beendet haben, dann ist es für euch keine Verfehlung in dem, was sie mit sich selbst machen, nach dem Gebilligten. Und ALLAH ist dessen, was ihr tut, allkundig. (Zaidan)

2.234. Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen diese ihrerseits vier Monate und zehn (Tage) zuwarten. Wenn sie dann ihren Termin erreichen, ist es keine Sünde für euch, wenn sie von sich aus in rechtlicher Weise etwas (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung) unternehmen. Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut. (Paret)

2.234. Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut. (Rasul)



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2.235. Wala dschunaha AAalaykum fiimaAAarradtum bihi min khitbati alnnisa-iaw aknantum fii anfusikum AAalima Allahu annakum satadhkuruunahunnawalakin la tuwaAAiduuhunna sirran illaan taquuluu qawlan maAAruufan wala taAAzimuu AAuqdata alnnikahihatta yablugha alkitabu adschalahu waiAAlamuuanna Allaha yaAAlamu ma fii anfusikum faihdharuuhuwaiAAlamuu anna Allaha ghafuurun haliimun

2.235. There is no sin for you in that which ye proclaim or hide in your minds concerning your troth with women. Allah knoweth that ye will remember them. But plight not your troth with women except by uttering a recognized form of words. And do not consummate the marriage until (the term) prescribed is run. Know that Allah knoweth what is in your minds, so beware of Him; and know that Allah is Forgiving, Clement. (Pickthall)

2.235. Und es ist kein Vergehen auf euch in dem, was ihr vom Ansprechen der Frauen auf die Ehe andeutet oder ihr in euch selber bergt Allah weiß, daß ihr euch an sie erinnern werdet, aber verabredet euch nicht mit ihnen heimlich, außer daß ihr ein gebilligtes Wort sagt, und beschließt den Bund der Ehe nicht, bis die vorgeschriebene Frist davon erreicht ist und wißt, daß Allah weiß, was in euren Seelen ist, also seid auf der Hut vor Ihm, und wißt, daß Allah verzeihend, milde ist (Ahmad v. Denffer)

2.235. Und es ist für euch keine Sünde darin, daß ihr den Frauen Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder daß ihr etwas (derartiges) in euch hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet. Aber trefft nicht heimlich eine Abmachung mit ihnen, außer ihr sagt geziemende Worte. Und schließt nicht den Ehebund, bevor die vorgeschriebene Frist ihre festgesetzte Zeit erreicht hat. Wißt, daß Allah weiß, was in eurem Innersten ist. So seht euch vor Ihm vor! Und wißt, daß Allah Allvergebend und Nachsichtig ist. (Bubenheim)

2.235. Es ist nicht unbotmäßig, dass ihr Männer den (verwitweten) Frauen vor Ablauf der Wartezeit eine Verlobung in Aussicht stellt oder einen Heiratswunsch im Verborgenen hegt. Gott weiss doch, dass ihr an sie denkt. Aber verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, sondern sagt nur, was sich ziemt! Einen Ehevertrag dürft ihr erst schließen, wenn die Wartezeit verstrichen ist. Ihr müsst euch dessen bewusst sein, dass Gott alles weiß, was ihr verborgen haltet. So nehmt euch in acht! Ihr sollt wissen, dass Gott voller Vergebung und Milde ist. (Azhar)

2.235. Und es ist für euch keine Verfehlung in dem, was ihr von der Verlobung der (verwitweten) Frauen angedeutet oder in eurem Sinne gehabt habt. ALLAH wusste, dass ihr an sie denken werdet; doch gebt ihnen kein Heiratsversprechen, außer dass ihr gebilligtes Wort sagt! Und entschließt euch nicht zum Heiratsvertrag, bis die Vorgeschriebene (Idda-Zeit) ihr Ende hat. Und wisst, dass ALLAH gewiss das kennt, was in eurem Innern ist, so seid achtsam Ihm gegenüber! Und wisst, dass ALLAH gewiss allvergebend, allnachsichtig ist. (Zaidan)

2.235. Und es ist keine Sünde für euch, wenn ihr (ihnen gegenüber noch vor Ablauf der Wartezeit gewisse) Andeutungen auf einen Heiratsantrag macht, oder wenn ihr bei euch im Stillen (derartige) Absichten hegt. Allah weiß, daß ihr an sie denken werdet (noch ehe die Zeit zu einer ehelichen Verbindung gekommen ist). Aber verabredet euch (während ihrer Wartezeit) nicht heimlich mit ihnen! Sagt vielmehr nur, was sich geziemt! Und entschließt euch nicht (endgültig) zum Ehebund, bevor die vorgeschriebene Wartezeit ihren Termin erreicht! Ihr müßt wissen, daß Allah Bescheid weiß über das, was ihr (an Gedanken und Absichten) in euch hegt. Nehmt euch daher vor ihm in acht! Ihr müßt (aber auch) wissen, daß Allah mild ist und bereit zu vergeben (Paret)

2.235. Und es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr ihnen gegenüber Heiratsabsichten andeutet oder euch insgeheim mit diesem Gedanken tragt. Allah wußte, daß ihr an sie denken werdet. Doch verabredet euch nicht heimlich mit ihnen, außer ihr sprecht ein geziemendes Wort. Und faßt keinen festen Entschluß zum Ehebund, bevor die Wartezeit erfüllt ist. Und wisset, daß Allah dessen gewahr ist, was in euren Seelen ist. Darum seid vor Ihm auf der Hut. Und wisset, daß Allah Allverzeihend und Nachsichtig ist. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 234 bis 235

If those of you, who die, leave wives behind, they should abstain (from marriage) for four months and ten days. ( 259 ) Then when their waiting term expires, they are free to do whatever they choose for themselves, provided that it is decent; you shall not be answerable for this; Allah is fully aware of what you do. It is no offence if you make indirect proposal of marriage to widows during their waiting term or keep it concealed in your hearts: for Allah knows that you will naturally think of them. But be careful not to make any secret engagement. If you have to do anything, do it in an honourable way. And you should not settle anything finally about the marriage until the waiting term expires. Understand it well that Allah even knows what is hidden in your hearts; so fear Him. Also know that Allah is Lenient and Forgiving.

Desc No: 259
This prescribed term for waiting also applies to those widows who might not have had any intercourse with their husbands. The pregnant widow is, however, an exception. Her prescribed term is her delivery whether it takes place just after the death of the husband or several months after it.
"They must abstain" implies that they must not remarry during the term, nor adorn themselves in any manner during this period. Traditions give clear instructions that widows should not wear ornaments and coloured and showy dresses, nor adorn themselves with any kind of make-up during the term. There is, however, a difference of opinion as to whether a widow should pass the term in the house of the deceased husband or not. Hadrat 'Umar, `Uthman Ibn `Umar, Zaid bin Thabit, Ibn Mas'ud, Umm Salamah, Said bin al-Musayyib, Ibrahim Nakha'i, Muhammad bin Sirin, and the four Imams (may Allah show mercy to all of them) are of the opinion that she should reside in the house of the deceased husband. On the contrary, Hadrat 'A'ishah, Ibn 'Abbas, Hadrat 'Ali, Jabir bin 'Abdullah, 'Ata', Ta'us, Hasan Basri, 'Umar bin 'Abdul 'Aziz, and all the Zahiris are of the opinion that she is free to pass the period wherever she likes, and can also go on a journey.   "




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2.236. La dschunaha AAalaykum in tallaqtumualnnisaa ma lam tamassuuhunna aw tafriduulahunna fariidatan wamattiAAuuhunna AAalaalmuusiAAi qadaruhu waAAala almuqtiri qadaruhu mataAAanbialmaAAruufi haqqan AAala almuhsiniina

2.236. It is no sin for you if ye divorce women while yet ye have not touched them, nor appointed unto them a portion. Provide for them, the rich according to his means, and the straitened according to his means, a fair provision. (This is) a bounden duty for those who do good. (Pickthall)

2.236. Kein Vergehen auf euch, wenn ihr den Frauen die Scheidung gegeben habt, die ihr nicht berührt oder für die ihr keinen Pflichtteil festgesetzt habt, und findet sie ab - der Bemittelte nach seinem Vermögen und der Unbemittelte nach seinem Vermögen, eine Abfindung in Billigkeit, als eine Rechtspflicht für die Guthandelnden. (Ahmad v. Denffer)

2.236. Es ist für euch keine Sünde darin, wenn ihr euch von Frauen scheidet, solange ihr sie noch nicht berührt oder euch ihnen gegenüber (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt. Doch gewährt ihnen eine Abfindung - der Wohlhabende entsprechend seinen Verhältnissen und der Geringbemittelte entsprechend seinen Verhältnissen -, eine Abfindung in rechtlicher Weise. (Dies ist) eine Pflicht für die Gutes Tuenden. (Bubenheim)

2.236. Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr euch von den Frauen scheiden lasst, die ihr noch nicht berührt oder für die ihr die Brautgabe noch nicht ausgesetzt habt. Ihr habt sie aber wohlwollend mit einer Gabe zu versorgen, jeder seinen Möglichkeiten entsprechend, der Reiche gemäß seinem Reichtum und der Arme gemäß seinen beschränkten Mitteln. Das ist eine Pflicht für die Rechtschaffenen. (Azhar)

2.236. Es ist für euch keine Verfehlung, wenn ihr von den Frauen die Talaq- Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt und ihnen eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt. Und entschädigt sie, der Begüterte nach seinen Mitteln und der Unvermögende nach seinen Mitteln - eine Entschädigung nach dem Gebilligten. Es ist eine Verpflichtung, die den Muhsin obliegt. (Zaidan)

2.236. Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr Frauen (nach der Eheschließung ohne weiteres) entlaßt, solange ihr sie noch nicht berührt habt, - es sei denn, ihr habt für sie einen Pflichtteil ausgesetzt. Stattet sie dann auf rechtliche Weise aus - der Reiche, wie es seinen Verhältnissen, und der Arme, wie es den seinen entspricht! (Das gilt) als Verpflichtung für diejenigen, die rechtschaffen sind. (Paret)

2.236. Es ist kein Vergehen für euch, wenn ihr die Frauen entlaßt, bevor ihr sie berührt oder ihnen eine Brautgabe gewährt habt. Doch gewährt ihnen Versorgung: der Wohlhabende (nach dem,) was er vermag, und der Minderbemittelte nach dem, was er vermag - eine Versorgung auf gütige Weise. (Dies ist) eine Verpflichtung für die Gütigen. (Rasul)



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2.237. Wa-in tallaqtumuuhunna min qabli antamassuuhunna waqad faradtum lahunna fariidatanfanisfu ma faradtum illa an yaAAfuunaaw yaAAfuwa alladhii biyadihi AAuqdatu alnnikahiwaan taAAfuu aqrabu lilttaqwa wala tansawuualfadla baynakum inna Allaha bimataAAmaluuna basiirun

2.237. If ye divorce them before ye have touched them and ye have appointed unto them a portion, then (pay the) half of that which ye appointed, unless they (the women) agree to forgo it, or he agreeth to forgo it in whose hand is the marriage tie. To forgo is nearer to piety; And forget not kindness among yourselves. Allah is Seer of what ye do. (Pickthall)

2.237. Und wenn ihr ihnen die Scheidung gegeben habt, bevor ihr sie berührt, und ihr habt ihnen schon einen Pflichtteil festgesetzt, dann gilt die Hälfte dessen, was ihr festgesetzt habt, außer daß sie es euch erlassen oder derjenige es erläßt, in dessen Hand der Bund der Ehe ist, und daß sie es erlassen, ist näher an der Gottesfurcht, und vergeßt nicht die Gunst zwischen euch, Allah hat ja im Blick, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)

2.237. Aber wenn ihr euch von ihnen scheidet, bevor ihr sie berührt und euch ihnen gegenüber schon (zu einer Morgengabe) verpflichtet habt, dann (händigt) die Hälfte dessen (aus), wozu ihr euch verpflichtet habt, es sei denn, daß sie (es) erlassen oder der, in dessen Hand der Ehebund ist. Und wenn ihr (es) erlaßt, kommt das der Gottesfurcht näher. Und versäumt es nicht, gut zueinander zu sein . Was ihr tut, sieht Allah wohl. (Bubenheim)

2.237. Lasst ihr euch von den Frauen scheiden, die ihr nicht berührt habt, aber für die ihr eine Brautgabe ausgesetzt habt, so müsst ihr ihnen die Hälfte der Brautgabe geben, es sei denn, dass die Frau oder ihr Bevollmächtigter darauf verzichtet. Der Mann tut aber gut, die Brautgabe voll und ganz zu geben. Wer das tut, steht der Frömmigkeit am nächsten. Vergesst nicht die Großzügigkeit im Umgang miteinander! Gott sieht alles, was ihr macht. (Azhar)

2.237. Und wenn ihr von ihnen die Talaq-Scheidung vollzogen habt, bevor ihr sie intim berührt habt, und während ihr ihnen bereits eine Pflichtgabe (Mahr) zugesprochen habt, dann erhalten sie die Hälfte dessen, was ihr zugesprochen habt, es sei denn, sie verzichten oder derjenige verzichtet, der über den Heiratsvertrag verfügt . Und wenn ihr verzichtet, dann ist dies näher zur Taqwa. Und vergesst nicht die Zuvorkommenheit zwischen euch! Gewiß, ALLAH ist dessen, was ihr tut, allsehend. (Zaidan)

2.237. Und wenn ihr sie entlaßt, noch ehe ihr sie berührt habt, und ihnen (dabei schon) einen Pflichtteil ausgesetzt habt, dann (habt ihr) die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt (auszuhändigen) - außer wenn euch von ihnen oder von dem, der zur Eheschließung bevollmächtigt ist, Nachlaß gewährt wird. Und wenn ihr Nachlaß gewährt, entspricht das der Gottesfurcht eher (als wenn ihr unnachgiebig auf eurem Recht besteht). Und vergeßt nicht, (in Vermögensangelegenheiten) untereinander Großmut walten zu lassen! Allah durchschaut wohl, was ihr tut. (Paret)

2.237. Und wenn ihr sie entlaßt, bevor ihr sie berührt habt, jedoch nachdem ihr ihnen eine Brautgabe ausgesetzt habt, dann zahlt die Hälfte dessen, was ihr ausgesetzt habt, es sei denn, sie erlassen es (euch) oder der, in dessen Hand der Ehebund ist, erläßt es. Und wenn ihr es erlaßt, so kommt das der Gottesfürchtigkeit näher. Und vergesset nicht, einander Güte zu erweisen. Wahrlich, Allah sieht wohl, was ihr tut. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 236 bis 237

It is no sin if you divorce your wives while you have not yet touched them or fixed any dower for them. In such a case, pay them something anyhow. ( 260 ) A rich man should pay fairly according to his means and a poor man according to his resources, for this is an obligation on the righteous people. In case you fixed a dower for them and then divorced them before you touched them, you should pay half of the fixed dower. But there is no harm if the woman agrees to forego it or the man, in whose hands is the marriage tie, is generous enough (to pay the dower in full). And if you (men) act generously, it is akin to piety. Do not forget to show generosity in your dealings ( 261 ) with one another for Allah sees what you do.

Desc No: 260
After all some harm is done to the woman when the marital relation is broken even under such a condition. Therefore some compensation, according to one's means, must be paid.  

Desc No: 261
That is mutual generosity in dealings is essential for the harmony and betterment of human relations. Social life can never be happy if each and every person insists on his own legal rights.   "




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2.238. Hafidhuu AAalaalssalawati waalssalatialwusta waquumuu lillahi qanitiina

2.238. Be guardians of your prayers, and of the midmost prayer, and stand up with devotion to Allah. (Pickthall)

2.238. Achtet auf die Gebete und das mittlere Gebet, und steht vor Allah als Gehorsame. (Ahmad v. Denffer)

2.238. Haltet die Gebete ein, und (besonders) das mittlere Gebet, und steht demütig ergeben vor Allah. (Bubenheim)

2.238. Beachtet die Gebete, und verrichtet sie andächtig, vollständig und vollkommen! Steht beim Gebet demütig vor Gott! (Azhar)

2.238. Haltet die rituellen Gebete und (besonders) das mittlere rituelle Gebet ein, und vollzieht Qiyam für ALLAH in demütiger Ergebenheit! (Zaidan)

2.238. Haltet die Gebete ein, (besonders) auch das mittlere, und steht demütig ergeben vor Allah! (Paret)

2.238. Haltet die Gebete ein, sowie das mittlere Gebet. Und steht in demütiger Ergebenheit vor Allah. (Rasul)



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2.239. Fa-in khiftum faridschalan aw rukbananfa-idha amintum faodhkuruu Allaha kamaAAallamakum ma lam takuunuu taAAlamuuna

2.239. And if ye go in fear, then (pray) standing or on horseback. And when ye are again in safety, remember Allah, as He hath taught you that which (heretofore) ye knew not. (Pickthall)

2.239. Und wenn ihr Furcht habt, dann zu Fuß oder reitend, und wenn ihr in Sicherheit seid, so erinnert euch an Allah, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht gewußt habt. (Ahmad v. Denffer)

2.239. Wenn ihr in Furcht seid, dann (verrichtet das Gebet) zu Fuß oder im Reiten. Wenn ihr aber (wieder) in Sicherheit seid, dann gedenkt Allahs, wie Er euch gelehrt hat, was ihr nicht wußtet. (Bubenheim)

2.239. Wenn Gebetszeit ist und ihr Euch in gefährlichen (oder außergewöhnlichen Umständen) befindet, so betet gerade wie ihr seid, gehend oder reitend! Wenn ihr wieder in Sicherheit seid, so (betet, wie ihr es gelernt habt und) dankt Gott dafür, dass er euch wissen lässt, was ihr nicht wusstet! (Azhar)

2.239. Und solltet ihr euch fürchten, dann (verrichtet das rituelle Gebet) beim Gehen oder beim Reiten/ Fahren. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann gedenkt ALLAHs, wie ER euch das lehrte, was ihr nicht zu wissen pflegtet. (Zaidan)

2.239. Und wenn ihr (auf einem Kriegszug) fürchtet (bei Abhaltung des Gebets in Gefahr zu kommen), dann (verrichtet die Andacht) im Marschieren oder Reiten (ohne an die Modalitäten des Gebetsritus gebunden zu sein)! Wenn ihr dann aber (wieder außer Gefahr und) in Sicherheit seid, dann gedenket Allahs (indem ihr euch vor Augen haltet), wie er euch (durch die Offenbarung) gelehrt hat, was ihr (bisher) nicht wußtet! (Paret)

2.239. Doch wenn ihr in Furcht seid, dann betet zu Fuß oder im Reiten. Und wenn ihr in Sicherheit seid, gedenkt Allahs, wie Er euch das gelehrt hat, was ihr nicht wußtet. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 238 bis 239

Take great care of your Prayers, ( 262 ) especially of a Prayer that has excellent qualities of Salat ( 263 ) and stand before Allah like devoted servants. Even if you are in danger, you must offer your Prayers anyhow on foot or on horseback. And when you have peace again, remember Allah in the manner He has taught you , which you did not know before.

Desc No: 262
After enunciating rules and regulations for ensuring social welfare and for leading a civilized life, Allah has impressed the importance of the Salat as a finishing touch because it alone can produce fear of Allah and feelings of virtue and piety and create the attitude of obedience to the Divine Law and keep one on the right path. None can remain firm in one's obedience to the Law of Allah without Salat, for one is liable to swerve into one kind of disobedience or the other like the Jews.  

Desc No: 263
Interpreters differ in regard to the meaning of "Salat-al-wusta"but the majority of them are of the opinion that it refers to one of the five Prayers, and most of them have opined that it is the "Asr Prayer." There is, however, no definite saying of the Holy Prophet in support of any of these interpretations.Those who are in favour of the " `Asr Prayer" infer their opinion from this Tradition: In the "Battle of the Clans," the Holy Prophet was so engaged in repelling the invasion of the enemies that he got no time to offer the " `Asr Prayer" till sunset. Then he said, "May Allah fill their graves with fire for depriving us of our 'Salat al-wusta'." From this they infer that by "Salat al-wusta" is meant the " 'Asr Prayer." But in my opinion what the Holy Prophet meant by this was that they were responsible for the spiritual loss the Muslims had suffered by their inability to offer their " 'Asr Prayer" in time and with peace of mind. As the Prayer whose loss the Holy Prophet regretted happened to be the " 'Asr Prayer," the interpreters were led to conclude that the "'Asr Prayer" itself was the Salat al- wu.sta.
The Arabic word "wusta" means both middle and excellent. Thus, Salat al-wusta implies both the middle Prayer and also an excellent Prayer which is said in time and with full attention to Allah, that is, a Prayer which has all the excellent qualities of Salat. The subsequent sentence, "Stand before Allah like obedient servants", itself supports the interpretation that it meant an excellent Prayer offered to Allah, having all the excellent qualities of Salat, and not any one particular Prayer out of the five prescribed Prayers.   "




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2.240. Waalladhiina yutawaffawnaminkum wayadharuuna azwadschan wasiyyatanli-azwadschihim mataAAan ila alhawlighayra ikhradschin fa-in kharadschna fala dschunahaAAalaykum fii ma faAAalna fii anfusihinna min maAAruufinwaAllahu AAaziizun hakiimun

2.240. (In the case of) those of you who are about to die and leave behind them wives, they should bequeath unto their wives a provision for the year without turning them out, but if they go out (of their own accord) there is no sin for you in that which they do of themselves within their rights. Allah is Mighty, Wise. (Pickthall)

2.240. Und diejenigen, die von euch versterben und Gattinen hinterlassen: Ein Testament für ihre Gattinnen als Lebensunterhalt für ein rundes Jahr ohne Auszug, und wenn sie ausziehen, so ist kein Vergehen auf euch für das, was sie für sich in Billigkeit tun, und Allah ist mächtig, weise. (Ahmad v. Denffer)

2.240. Diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen ihren Gattinnen eine Abfindung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie aus (dem Haus) gewiesen werden. Wenn sie aber ausziehen, so liegt für euch keine Sünde in dem, was sie mit sich selbst an Geziemendem unternehmen. Allah ist Allmächtig und Allweise. (Bubenheim)

2.240. Wenn Männer von euch sterben und Frauen hinterlassen, so sollen diese ein volles Jahr im Haus versorgt bleiben. Keiner darf sie daraus vertreiben. Wenn sie selbst das Haus verlassen, so dürfen sie das tun und für sich Entscheidungen treffen, vorausgesetzt, dass sie dabei Gottes Gebote und Verbote einhalten. Gottes Allmacht und Weisheit sind unermesslich. (Azhar)

2.240. Und denjenigen von euch, die sterben und Witwen hinterlassen, (ist auferlegt) für ihre Frauen ein Vermächtnis mit einjähriger Versorgung undWohnrecht. Und wenn diese (die Wohnung) verlassen, dann ist es für euch keine Verfehlung in dem, was sie mit sich selbst vom Gebilligten machen. Und ALLAH ist allwürdig, allweise. (Zaidan)

2.240. Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, (so gelte) als Verordnung (von seiten Allahs) zugunsten ihrer Gattinnen, (diese) mit einer Ausstattung zu versehen, bis ein Jahr um ist, ohne (sie während dieser Zeit aus der Wohnung) auszuweisen. Wenn sie aber (von sich aus vor Ablauf des Jahres) ausziehen, ist es für euch keine Sünde, wenn sie ihrerseits (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung) etwas unternehmen, was sich geziemt. Allah ist gewaltig und weise. (Paret)

2.240. Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen zurücklassen, sollen ihren Gattinnen Versorgung für ein Jahr vermachen, ohne daß sie vertrieben werden. Gehen sie jedoch weg, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie zu ihrem Besten über sich selbst verfügen. Und Allah ist Erhaben, Allweise. (Rasul)



231-240 von 286 Ayaat, Seite 24/29

 

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