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Quran
4.161. und (weil sie) Zins nahmen, wo es ihnen doch verboten worden war, und den Besitz der Menschen in unrechter Weise aufzehrten. Und Wir haben den Ungläubigen unter ihnen schmerzhafte Strafe bereitet.
16.1. Ata amru Allahi falatastaAAdschiluuhu subhanahu wataAAala AAammayuschrikuuna
16.1. The commandment of Allah will come to pass, so seek not ye to hasten it. Glorified and Exalted be He above all that they associate (with Him). (Pickthall)
16.1. Der Befehl Allahs ist gekommen, also versucht nicht, ihn zu beschleunigen. Preis Ihm, und Er ist erhaben über was sie Ihm an Mitgöttem geben. (Ahmad v. Denffer)
16.1. Der Befehl Allahs ist (so gut wie) eingetroffen, so wünscht nicht, ihn zu beschleunigen. Preis sei Ihm! Erhaben ist Er über das, was sie (Ihm) beigesellen. (Bubenheim)
16.1. Gottes Verfügung wird gewiss eintreten. Ihr Ungläubigen, verlangt keine Beschleunigung! Erhaben ist Gott über alles, was sie Ihm beigesellen. (Azhar)
16.1. ALLAHs Bestimmung trifft noch ein, so verlangt nicht eilig danach. Gepriesenerhaben ist ER über das, was sie an Schirk betreiben. (Zaidan)
16.1. Die Entscheidung (? amr) Allahs ist eingetroffen. Darum verlangt von ihm keine Beschleunigung! Gepriesen sei er! Er ist erhaben über das, was sie (ihm an anderen Göttern) beigesellen. (Paret)
16.1. Der Befehl Allahs kommt, so sucht ihn nicht zu beschleunigen. Gepriesen ist Er und Erhaben über all das, was sie anbeten. (Rasul)