16.114. So eat of the lawful and good food which Allah hath provided for you, and thank the bounty of your Lord if it is Him ye serve. (Pickthall)
16.114. Also eßt von dem, womit Allah euch versorgt hat an Statthaftem, Gutem, und seid dankbar für die Gnade Allahs, wenn ihr Ihm dient. (Ahmad v. Denffer)
16.114. So eßt von dem, womit Allah euch versorgt hat, als etwas Erlaubtes und Gutes, und seid dankbar für die Gunst Allahs, wenn ihr Ihm allein dient. (Bubenheim)
16.114. Eßt von den guten, erlaubten Gaben, die Gott euch beschert und dankt Ihm für Seine Gnade, wenn ihr Ihm allein wahrhaftig dient! (Azhar)
16.114. Also esst vom Rizq, das ALLAH euch als gutes Halal gewährte. Und erweist euch den Gaben ALLAHs gegenüber dankbar, solltet ihr Ihm (wirklich) dienen. (Zaidan)
16.114. Eßt nun von dem, was Allah euch beschert hat, soweit es erlaubt und gut ist! Und seid dankbar für die Gnade Allahs, wenn (anders) ihr ihm (allein) dienet! (Paret)
16.114. Darum esset nun von den erlaubten guten Dingen, womit Allah euch versorgt hat; und seid dankbar für Allahs Huld, wenn Er es ist, Dem ihr dient. (Rasul)