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Quran
34.34. Wir haben in keine Stadt einen Warner gesandt, ohne daß diejenigen, die in ihr üppig lebten, gesagt hätten: "Gewiß, das, womit ihr gesandt seid, verleugnen wir."
17.26. Waati dha alqurbahaqqahuwaalmiskiina waibna alssabiili walatubadhdhir tabdhiiran
17.26. Give the kinsman his due, and the needy, and the wayfarer, and squander not (thy wealth) in wantonness. (Pickthall)
17.26. Und gib dem Verwandten sein Recht und dem Armen und dem "Sohn des Weges" und gib nicht unmäßig aus, (Ahmad v. Denffer)
17.26. Und gib dem Verwandten sein Recht, ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges. Und handle nicht ganz verschwenderisch. (Bubenheim)
17.26. Gib dem Verwandten seinen rechtmäßigen Anteil, auch dem Armen und dem mittellosen Durchreisenden, doch sei nicht verschwenderisch! (Azhar)
17.26. Und gib dem Verwandten, was ihm zusteht, sowie dem Armen und dem in Not geratenen Reisenden. Und sei nicht verschwenderisch, vergeudend! (Zaidan)
17.26. Und gib dem Verwandten, was ihm (von Rechts wegen) zusteht, ebenso dem Armen und dem, der unterwegs ist! Aber sei (dabei) nicht ausgesprochen verschwenderisch! (Paret)
17.26. Und gib dem Verwandten, was ihm gebührt, und ebenso dem Armen und dem Sohn des Weges, aber sei (dabei) nicht ausgesprochen verschwenderisch. (Rasul)