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Quran
4.19. O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt.
2.188. And eat not up your property among yourselves in vanity, nor seek by it to gain the hearing of the judges that ye may knowingly devour a portion of the property of others wrongfully. (Pickthall)
2.188. Und verbraucht nicht eure Vermögensgüter zwischen euch auf nichtige Weise und bestecht nicht damit die Richter, daß ihr einen Teil der Vermögensgüter der Leute in mutwilliger Sünde verbraucht, und ihr wißt es. (Ahmad v. Denffer)
2.188. Und zehrt nicht euren Besitz untereinander auf nichtige Weise auf und bestecht nicht damit die Richter, um einen Teil des Besitzes der Menschen in sündhafter Weise zu verzehren, wo ihr (es) doch wißt. (Bubenheim)
2.188. Ihr sollt einander nicht widerrechtlich um Hab und Gut bringen und die Machthaber damit bestechen, um sich wissentlich, ohne Recht, den Besitz anderer oder einen Teil davon anzueignen.
(Azhar)
2.188. Und eignet euch euer zwischen einander (vorhandenes) Vermögen nicht durch das als nichtig Erklärte an und bringt dieses nicht vor den Richtenden, um euch damit einen Teil des Vermögens von Leuten durch Sündhaftes anzueignen, während ihr es wisst. (Zaidan)
2.188. Und bringt euch nicht untereinander in betrügerischer Weise um euer Vermögen, und wendet euch damit nicht zu dem Zweck, die Leute in sündhafter Weise um einen Teil ihres Vermögens zu bringen, an die Richter, wo ihr doch wißt (daß ihr damit Unrecht tut)! (Paret)
2.188. Und verschlingt nicht euren Besitz untereinander in ungerechter Weise und bietet ihn nicht den Behörden an, um einen Teil vom Besitz der Menschen in sündhafter Weise zu verschlingen, wo ihr doch wisset. (Rasul)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 188 bis 188
Do not usurp one another's property by unjust means nor offer it to the judges so that you may devour knowingly and unjustly a portion of the goods of others. ( 197 )
Desc No: 197 This verse has two aspects: One should not try to seize the property of another by bribing the judges, and one should not go to the court of law to seize the property of another through specious arguments. It is just possible that the judge might decide, on the basis of available evidence, in favour of the transgressor, but it does not mean that the property has thereby really become lawful for him. The Holy Prophet warned such people. saying, `'After all I am a human being. It is just possible that in a case brought before me, one better versed in the art of talking than his opponent might persuade me to decide the case in his favour. But let it be understood that anything gained in this way from a brother will, in fact, mean the acquiring of a piece of Hell for himself in spite of my decree in his favour." "