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Quran
4.100. Wer auf Allahs Weg auswandert, wird auf der Erde viele Zufluchtsstätten und Wohlstand finden. Und wer sein Haus auswandernd zu Allah und Seinem Gesandten verläßt, und den hierauf der Tod erfaßt, so fällt es Allah zu, ihm seinen Lohn (zu geben). Allah ist Allvergebend und Barmherzig.
20.109. Yawma-idhin la tanfaAAu alschschafaAAatuilla man adhina lahu alrrahmanuwaradiya lahu qawlan
20.109. On that Day no intercession availeth save (that of) him unto whom the Beneficent hath given leave and whose He accepteth: (Pickthall)
20.109. An diesem Tag nützt keine Fürsprache, außer wem der Allerbarmer sie erlaubt hat und von dem Ihm ein Wort wohlgefällig ist. (Ahmad v. Denffer)
20.109. An jenem Tag nützt die Fürsprache nicht, außer durch denjenigen, dem es der Allerbarmer erlaubt und mit dessen Worten Er zufrieden ist. (Bubenheim)
20.109. An diesem Tag wird keine Fürsprache nützen, außer wenn es der Barmherzige erlaubt und wenn die Worte des Fürsprechers Ihm wohlgefällig sind. (Azhar)
20.109. An diesem Tag nützt keine Fürsprache, außer (der Fürsprache) desjenigen, dem Der Allgnade Erweisende die Zustimmung gab und von ihm das Gesagte annahm. (Zaidan)
20.109. An jenem Tag (des Gerichts) nützt die Fürsprache nichts, außer wenn der Erbarmer einem (von den Engeln) Erlaubnis (dazu) gibt und es ihm genehm ist, daß er etwas sagt (wa-radiya lahuu qaulan). (Paret)
20.109. An jenem Tage wird keinem die Fürsprache etwas nützen - außer jenem, dem der Allerbarmer (dazu) die Erlaubnis gibt und dessen Wort Ihm wohlgefällig ist. (Rasul)