22.4. Kutiba AAalayhi annahu man tawallahufaannahu yudilluhu wayahdiihi ila AAadhabi alssaAAiiri
22.4. For him it is decreed that whoso taketh him for friend, be verily will mislead him and will guide him to the punishment of the Flame. (Pickthall)
22.4. Es ist über ihn geschrieben, daß er den, der sich ihn zum Freund macht, fehlgehen läßt, und er ihn zur Strafe der Feuerflamme leitet. (Ahmad v. Denffer)
22.4. gegen den vorgezeichnet ist, daß er denjenigen, der ihn zum Schutzherrn nimmt, daß er ihn in die Irre führen und zur Strafe der Feuerglut leiten wird. (Bubenheim)
22.4. Es ist über diesen geschrieben, dass er denjenigen, der ihm vertraut, abirren lässt und zur qualvollen Strafe der Hölle führt. (Azhar)
22.4. geschrieben wurde, dass wer ihn als Wali nimmt, den wird er doch verleiten und in die Peinigung der Gluthitze führen. (Zaidan)
22.4. Ihm ist es bestimmt, wenn einer sich ihm anschließt, ihn (vom rechten Weg) abirren zu lassen und der Strafe des Höllenbrandes zuzuführen. (Paret)
22.4. über den beschlossen ist, daß, wer ihn zum Beschützer nimmt, von ihm irregeführt und zur Strafe des Höllenbrands geführt wird. (Rasul)