22.50. Those who believe and do good works, for them pardon and a rich provision; (Pickthall)
22.50. Und diejenigen, die glauben und rechtschaffen handeln, für sie gibt es Verzeihung und edelmütige Versorgung, (Ahmad v. Denffer)
22.50. Diejenigen nun, die glauben und rechtschaffene Werke tun, für sie wird es Vergebung und ehrenvolle Versorgung geben. (Bubenheim)
22.50. Den Gläubigen, die gute Werke tun, stehen Vergebung und edle Gaben im Paradies zu. (Azhar)
22.50. Für diejenigen, die den Iman verinnerlicht und gottgefällig Gutes getan haben, sind Vergebung und edles Rizq bestimmt. (Zaidan)
22.50. Diejenigen nun, die glauben und tun, was recht ist, haben (dereinst) Vergebung und vortrefflichen Unterhalt (rizq kariem) (zu erwarten). (Paret)
22.50. Für diejenigen, die glauben und gute Werke tun, ist Vergebung und eine ehrenvolle Versorgung bereit. (Rasul)