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Quran
3.136. Der Lohn jener ist Vergebung von ihrem Herrn und Gärten, durcheilt von Bächen, ewig darin zu bleiben. Und wie trefflich ist der Lohn derjenigen, die (gut) handeln!
3.90. Lo! those who disbelieve after their (profession of) belief, and afterward grow violent in disbelief: their repentance will not be accepted. And such are those who are astray. (Pickthall)
3.90. Ja, diejenigen, die den Glauben verweigert haben nach ihrem Glaubendann an Glaubensverweigerung zugenommen haben, ihre reuige Umkehr wird sicher nicht angenommen, und diese, sie sind die Fehlgehenden. (Ahmad v. Denffer)
3.90. Jene (aber), die ungläubig werden, nachdem sie den Glauben (angenommen) haben, und hierauf an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nicht angenommen werden, und jene sind die Irregehenden. (Bubenheim)
3.90. Die Reue derer aber, die einst glaubten und dann ungläubig wurden und sich im Unglauben steigerten, wird nie angenommen. Das sind die Verirrten.
(Azhar)
3.90. Gewiß, von denjenigen, die Kufr nach ihrem Iman betrieben und dann ihr Kufr noch intensiviert haben, wird keine Reue angenommen. Und diese sind die wirklichen Abirrenden. (Zaidan)
3.90. Diejenigen (aber), die ungläubig geworden sind, nachdem sie gläubig waren, und hierauf dem Unglauben immer mehr verfallen, deren (verspätete) Buße wird nicht angenommen werden. Das sind die, die (endgültig) irregehen. (Paret)
3.90. Siehe, wer nach seinem Glauben ungläubig wird und immer mehr dem Unglauben verfällt - dessen Reue wird nicht angenommen, und dies sind die Irrenden. (Rasul)
3.90. Diejenigen (jedoch), die ungläubig werden, nachdem sie gläubig waren, und dann im Unglauben verharren, deren Reue wird (am Tag des Gerichts) nie angenommen werden. Das sind die Fehlgehenden. (Périsset)