4.103. When ye have performed the act of worship, remember Allah, standing, sitting and reclining. And when ye are in safety, observe proper worship. Worship at fixed hours hath been enjoined on the believers. (Pickthall)
4.103. Und wenn ihr das Gebet abgeschlossen habt, so erinnert euch an Allah, stehend und sitzend und auf euren Seiten, und wenn ihr in Ruhe seid, so richtet das Gebet ein, das Gebet ist ja für die Gläubigen eine zeitlich festgesetzteVorschrift. (Ahmad v. Denffer)
4.103. Wenn ihr das Gebet vollzogen habt, dann gedenkt Allahs stehend, sitzend und auf der Seite (liegend). Wenn ihr in Ruhe seid, dann verrichtet das Gebet (wie üblich). Das Gebet ist den Gläubigen zu bestimmten Zeiten vorgeschrieben. (Bubenheim)
4.103. Wenn ihr das (abgekürzte) Gebet verrichtet habt, denkt immer an Gott, ob ihr steht, sitzt oder liegt! Seid ihr in Sicherheit, so verrichtet das Gebet (wie üblich)! Das Gebet ist eine für die Gläubigen zu bestimmten Zeiten festgelegte Vorschrift. (Azhar)
4.103. Und wenn ihr dann das rituelle Gebet vollendet habt, dann gedenkt ALLAHs im Stehen, im Sitzen und im Liegen (auf der Seite). Und wenn ihr euch sicher fühlt, dann verrichtet das rituelle Gebet ordnungsgemäß! Gewiß, das (Verrichten des) Gebets bleibt den Mumin immer eine durch Zeitpunkte bestimmte Verpflichtung. (Zaidan)
4.103. Wenn ihr nun das Gebet (im abgekürzten Verfahren) vollzogen habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen oder Liegen! Und wenn ihr (nachher wieder) in Ruhe und (Sicherheit) seid, dann verrichtet das Gebet (in der üblichen Weise)! Das Gebet ist für die Gläubigen eine (auf bestimmte Zeiten) festgelegte Vorschrift (kitaaban mauquutan). (Paret)
4.103. Und wenn ihr das Gebet verrichtet habt, dann gedenket Allahs im Stehen, Sitzen und im Liegen. Und wenn ihr in Sicherheit seid, dann verrichtet das Gebet; wahrlich das Gebet zu bestimmten Zeiten ist für die Gläubigen eine Pflicht. (Rasul)