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Quran
7.96. Hätten aber die Bewohner der Städte geglaubt und wären sie gottesfürchtig gewesen, hätten Wir ihnen bestimmt Segnungen von dem Himmel und der Erde aufgetan. Aber sie erklärten (die Botschaft) für Lüge, und so ergriffen Wir sie für das, was sie erworben hatten.
4.168. Lo! those who disbelieve and deal in wrong, Allah will never forgive them, neither will He guide them unto a road. (Pickthall)
4.168. Ja, diejenigen, die den Glauben verweigert und unrecht gehandelt haben, es ist bestimmt nicht an Allah, daß Er ihnen verzeiht und nicht, daß Er sie eine Bahn rechtleitet, (Ahmad v. Denffer)
4.168. Für diejenigen, die ungläubig sind und Unrecht tun, ist es nicht Allahs (Wille), ihnen zu vergeben noch sie einen (rechten) Weg zu leiten, (Bubenheim)
4.168. Den Ungläubigen, die auf dem Unglauben bestehen und unrecht tun, wird Gott niemals verzeihen, und Er wird sie niemals auf den rechten Weg leiten. (Azhar)
4.168. Gewiß, denjenigen, die Kufr betrieben und Unrecht begangen haben, wird ALLAH weder vergeben und keinen Weg zur Rechtleitung aufzeigen (Zaidan)
4.168. Denen, die ungläubig sind und (weiter) freveln, kann Allah unmöglich vergeben, und er kann sie unmöglich einen rechten Weg führen. (Paret)
4.168. Diejenigen, die ungläubig sind und Unrecht verübt haben - ihnen wird Allah weder vergeben noch sie zu einem Weg leiten ; (Rasul)