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Quran
21.34. Und Wir haben für kein menschliches Wesen vor dir ewiges Leben bestimmt. Wenn du nun stirbst, werden sie dann ewig leben?

[ alAmbiya':34 ]


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Medina-Musshaf Seite 080

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



4.19. Ya ayyuha alladhiina amanuula yahillu lakum an tarithuu alnnisaakarhan wala taAAduluuhunna litadhhabuubibaAAdi ma ataytumuuhunna illa anya/tiina bifahischatin mubayyinatin waAAaschiruuhunnabialmaAAruufi fa-in karihtumuuhunna faAAasa antakrahuu schay-an wayadschAAala Allahu fiihi khayran kathiiran

4.19. O ye who believe! It is not lawful for you forcibly to inherit the women (of your deceased kinsmen), nor (that) ye should put constraint upon them that ye may take away a part of that which ye have given them, unless they be guilty of flagrant lewdness. But consort with them in kindness, for if ye hate them it may happen that ye hate a thing wherein Allah hath placed much good. (Pickthall)

4.19. Ihr, die glauben, es ist euch nicht gestattet, daß ihr Frauen wider Willen erbt, und behindert sie nicht, daß ihr mit manchem von dem weggeht, was ihr ihnen gegeben habt, außer daß sie mit einer klaren Abscheulichkeit kommen, und geht mit ihnen in Billigkeit um, und wenn sie euch zuwider sind, so kann es sein, daß euch etwas zuwider ist, und Allah hat viel Gutes in es gegeben. (Ahmad v. Denffer)

4.19. O die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, Frauen wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht, um (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen gegeben habt, zu nehmen, außer sie begehen etwas klar Abscheuliches. Und geht in rechtlicher Weise mit ihnen um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt. (Bubenheim)

4.19. Ihr Gläubigen! Euch ist nicht erlaubt, Frauen als Teil der Hinterlassenschaft zu erben (und sie) gegen ihren Willen (ohne Morgengabe) zu heiraten. Ihr dürft die Frauen nicht unter Druck setzen, um die von euch überreichte Morgengabe zu schmälern. Das dürft ihr nur tun, wenn es sich um Frauen handelt, die eine nachgewiesene schändliche Tat begangen haben. Mit den Frauen habt ihr rechtmäßig zusammenzuleben. Sollten sie euch etwa wegen eines Verhaltens mißfallen, müsst ihr geduldig und langmütig sein. Vielleicht mißfällt einem etwas, worin Gott viel Gutes verbirgt. (Azhar)

4.19. Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Für euch gilt nicht als halal, die Frauen durch Zwang zu beerben und ihnen (die Wiederheirat) zu verbieten, um ihnen einen Teil von dem wegzunehmen, was ihr ihnen habt zuteil werden lassen, es sei denn, sie begehen nachgewiesene unzüchtige Handlung. Und verkehrt mit ihnen nach dem Gebilligten! Und solltet ihr gegen sie Abneigung empfinden, dann kann es sein, dass ihr einer Sache gegenüber Abneigung empfindet, in die ALLAH jedoch viel Gutes für euch gelegt hat. (Zaidan)

4.19. Ihr Gläubigen! Es ist euch nicht erlaubt, Frauen (nach dem Tode ihres Mannes) wider (ihren) Willen zu erben. Und drangsaliert sie nicht in der Absicht, (ihnen) einen Teil von dem, was ihr ihnen (vorher als Morgengabe) gegeben habt, wegzunehmen! (Behaltet nichts von ihrer Morgengabe ein) es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Und geht gut mit ihnen um! Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Allah viel Gutes in es hineinlegt. (Paret)

4.19. O ihr, die ihr glaubt, euch ist nicht erlaubt, Frauen gegen ihren Willen zu beerben. Und hindert sie nicht (an der Verheiratung mit einem anderen), um einen Teil von dem zu nehmen, was ihr ihnen (als Brautgabe) gabt, es sei denn, sie hätten offenkundig Hurerei begangen. Verkehrt in Billigkeit mit ihnen; und wenn ihr Abscheu gegen sie empfindet, empfindet ihr vielleicht Abscheu gegen etwas, in das Allah reiches Gut gelegt hat. (Rasul)


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