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Quran
36.12. Gewiß, Wir sind es, Die Wir die Toten wieder lebendig machen. Und Wir schreiben auf, was sie vorausgeschickt haben und (auch) ihre Spuren. Alles haben Wir in einem deutlichen Verzeichnis erfaßt.
4.9. Walyakhscha alladhiina law tarakuu minkhalfihim dhurriyyatan diAAafan khafuuAAalayhim falyattaquu Allaha walyaquuluu qawlan sadiidan
4.9. And let those fear (in their behavior toward orphans) who if they left behind them weak offspring would be afraid for them. So let them mind their duty to Allah, and speak justly. (Pickthall)
4.9. Und es sollen diejenigen Angst haben, die, wenn sie nach sich schwache Nachkommenschaft zurückliessen, um sie fürchten würden, und sie sollen Allah fürchten, und sie sollen ein zutreffendes Wort sagen. (Ahmad v. Denffer)
4.9. Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie schwache Nachkommenschaft hinterließen, um sie bangen würden; darum sollen sie sich vor Allah hüten und treffende Worte sagen. (Bubenheim)
4.9. Jeder muss sich davor hüten, die Waisen ungerecht zu behandeln; daran sollen sich insbesondere diejenigen halten, die minderjährige Kinder haben, die vielleicht Waisen werden und ungerecht behandelt werden könnten; sie sollen Gott fürchten und im Reden und Handeln gerecht und korrekt sein. (Azhar)
4.9. Und Ehrfurcht sollen diejenigen haben, die, wenn sie nach ihrem Verscheiden minderjährige Kinder hinterlassen würden, um diese besorgt wären. So sollen sie Taqwa gemäß ALLAH gegenüber handeln und ein angebrachtes Wort sprechen. (Zaidan)
4.9. Und diejenigen, die um ihre minderjährigen Nachkommen in Sorge wären, wenn sie (selber) welche hinterlassen würden, sollen sich (ja davor) in acht nehmen (Minderjährige um ihr Recht zu bringen). Und sie sollen Allah fürchten und sagen, was recht ist. (Paret)
4.9. Und fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und geziemende Worte sprechen. (Rasul)