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Quran
18.88. Was aber jemanden angeht, der glaubt und rechtschaffen handelt, für den wird es als Lohn das Beste geben, und Wir werden ihm von unserem Befehl etwas sagen, was Erleichterung bringt."
46.18. Ola-ika alladhiina haqqaAAalayhimu alqawlu fii umamin qad khalat min qablihim minaaldschinni waal-insi innahum kanuu khasiriina
46.18. Such are those on whom the Word concerning nations of the Jinn and mankind which have passed away before them hath effect. Lo! they are the losers. (Pickthall)
46.18. Diese sind es, über die das Wcfrt wahr wird über Gemeinschaften, die schon vor ihnen vergangen sind, von den Dschinn und der Menschheit: Sie sind ja Verlierer. (Ahmad v. Denffer)
46.18. Das sind diejenigen, gegen die das Wort unvermeidlich fällig geworden war, unter (anderen) Gemeinschaften von den Ginn und den Menschen, die bereits vor ihnen dahingegegangen sind. Gewiß, sie sind ja Verlierer. (Bubenheim)
46.18. Diese sind zur Strafe verurteilt und gehören zu den Scharen von Dschinn und Menschen, die es vor ihnen gab. Sie sind gewiss Verlierer. (Azhar)
46.18. Diese sind diejenigen, gegen sie das Gesagte Rechtens war, unter Umam, die bereits vor ihnen vergingen, von den Dschinn und den Menschen. Gewiß, sie waren Verlierer. (Zaidan)
46.18. an Leuten dieser Art (ulaa'ika) geht das Wort (der Vorherbestimmung) in Erfüllung, ebenso wie an Gemeinschaften (umam) der Dschinn und Menschen (ihresgleichen), die es vor ihnen gegeben hat. Sie haben (letzten Endes) den Schaden. (Paret)
46.18. (der gehört zu) jenen, gegen welche der Spruch (der Strafe) fällig wurde, zusammen mit den Scharen, die vor ihnen hingingen von den Dschinn und den Menschen. Wahrlich, sie sind die Verlierer gewesen. (Rasul)