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Quran
101.2. Was ist das Verhängnis?

[ alQuari'a:2 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alFath (48)  Ayah: 25

 


Medina-Musshaf Seite 514

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



48.25. Humu alladhiina kafaruu wasadduukumAAani almasdschidi alharami waalhadyamaAAkuufan an yablugha mahillahu walawla ridschalunmu/minuuna wanisaon mu/minatun lam taAAlamuuhum antatauuhum fatusiibakum minhum maAAarratun bighayriAAilmin liyudkhila Allahu fii rahmatihi man yaschaolaw tazayyaluu laAAadhdhabna alladhiinakafaruu minhum AAadhaban aliiman

48.25. These it was who disbelieved and debarred you from the Inviolable Place of Worship, and debarred the offering from reaching its goal. And if it had not been for believing men and believing women, whom ye know not lest ye should tread them under foot and thus incur guilt for them unknowingly; that Allah might bring into His mercy whom He will. If (the believers and the disbelievers) had been clearly separated We verily had punished those of them who disbelieved with painful punishment. (Pickthall)

48.25. Sie sind es, die den Glauben verweigert haben und euch abgehalten haben von der Heiligen Moschee, und das Opfer war aufgehalten, daß es seinen Opferplatz erreichte, und wenn nicht gläubige Männer und gläubige Frauen gewesen wären, - ihr kennt sie nicht, so daß ihr sie niedergetreten hättet, und es hätte euch wegen ihrer Beschämung getroffen, ohne Wissen, daß Allah in Seine Barmherzigkeit eintreten läßt, wen Er will, - wenn s"s getrennt gewesen wären, bestimmt hätten Wir diejenigen, die von ihnen den Glauben verweigert haben von ihnen, gestraft mit schmerzender Strafe. (Ahmad v. Denffer)

48.25. Sie sind es, die ungläubig gewesen sind und euch von der geschützten Gebetsstätte abgehalten und die Opfertiere aufgehalten haben, daß sie (nicht) ihren Schlachtort erreichen. Und wenn es (dort) nicht gläubige Männer und gläubige Frauen gegeben hätte, die ihr nicht kanntet, und damit ihr sie nicht niedertretet und damit euch nicht dadurch Schande ohne Wissen trifft, (haben Wir ..?. Dies,) damit Allah in Seine Barmherzigkeit eingehen läßt, wen Er will. Wenn diese sich (von den Un gläubigen) deutlich getrennt hätten, hätten Wir diejenigen von ihnen, die ungläubig sind, wahrlich mit schmerzhafter Strafe gestraft. (Bubenheim)

48.25. Sie sind es, die sich für den Unglauben entschieden haben, die euch von der Heiligen Moschee abhielten und die Opfertiere daran hinderten, den Schlachtplatz zu erreichen. Hätte es dort nicht gläubige Männer und Frauen gegeben, die ihr nicht kanntet, und die ihr vielleicht angegriffen hättet, was euch als Schuld angelastet worden wäre, so hätte Gott euch gegen die Ungläubigen vorgehen lassen. So nimmt Gott in Seine Barmherzigkeit auf, wen Er will. Wenn sich die euch unbekannten Gläubigen von den Ungläubigen abgesondert hätten, hätten Wir die Ungläubigen in einem Gefecht qualvoll bestraft. (Azhar)

48.25. Sie sind diejenigen, die Kufr betrieben und euch von Almasdschidil-haram abgehalten haben und die Opfertiere gehindert, ihren Bestimmungsort zu erreichen. Und gäbe es 3 nicht Mumin-Männer und Mumin-Frauen - welche ihr nicht kennt, die ihr niedertreten würdet ohne Wissen und dann euch wegen ihnen Beschämendes trifft, (hielte ER eure Hände von ihnen nicht zurück). Damit ALLAH in Seine Gnade eintreten lässt, wen ER will. Und hätten sie sich auseinandergetrennt, hätten WIR gewiss diejenigen von ihnen, die Kufr betrieben haben, einer qualvollen Peinigung unterzogen. (Zaidan)

48.25. Sie sind es, die ungläubig sind und euch von der heiligen Kultstätte abgehalten haben, (euch) und die Opfertiere, so daß sie verhindert waren, ihre Schlachtstätte (mahill) zu erreichen. Und wenn ihr nicht (im Falle einer kriegerischen Auseinandersetzung) gläubige Männer und Frauen, die es (in Mekka) gab, von denen ihr aber nichts wußtet, zu Schaden gebracht hättet, so daß ihr euch unwissentlich an ihnen versündigt hättet, - Allah läßt eben in seine Barmherzigkeit eingehen (li-yudkhila...), wen er will (und hat so auch jene Männer und Frauen in Mekka für den wahren Glauben vorgesehen) - (wenn sie nicht gewesen wären, hätte das Unternehmen anders geendet). Wenn sie sich (von den übrigen, heidnisch gebliebenen Mekkanern vorher) getrennt hätten (und so nicht in Mitleidenschaft gezogen worden wären), hätten wir den Ungläubigen unter ihnen eine schmerzhafte Strafe zukommen lassen. (Paret)

48.25. Sie sind es, die ungläubig waren und euch von der heiligen Moschee fernhielten und die Opfertiere daran hinderten, ihren Bestimmungsort zu erreichen. Und wäre es nicht wegen der gläubigen Männer und der gläubigen Frauen gewesen, die ihr nicht kanntet und die ihr vielleicht unwissentlich niedergetreten hättet, so daß ihr euch an ihnen versündigt hättet, (hättet ihr kämpfen können). Damit Allah in Seine Gnade führe, wen Er will. Wären sie getrennt gewesen, hätten Wir sicher jene unter ihnen, die ungläubig waren, mit schmerzlicher Strafe bestraft. (Rasul)


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