58.17. Lan tughniya AAanhum amwaluhum walaawladuhum mina Allahi schay-an ola-ika as-habualnnari hum fiiha khaliduuna
58.17. Their wealth and their children will avail them naught against Allah. Such are rightful owners of the Fire; they will abide therein. (Pickthall)
58.17. Sicher nützen ihnen ihre Vermögensgüter nichts und ihre Kinder nichts vor Allah, diese sind die Gefährten des Feuers, sie bleiben dort ewig. (Ahmad v. Denffer)
58.17. Weder ihr Besitz noch ihre Kinder werden ihnen vor Allah etwas nützen. Das sind die Insassen des (Höllen)feuers; ewig werden sie darin bleiben. (Bubenheim)
58.17. Ihr Vermögen und ihre Kinder werden ihnen nichts gegen Gott nützen. Sie sind die Bewohner der Hölle, in der sie ewig bleiben werden. (Azhar)
58.17. Ihnen werden weder ihr Vermögen, noch ihre Kinder vor ALLAH etwas nützen. Diese sind die Weggenossen des Feuers, sie bleiben darin ewig. (Zaidan)
58.17. Ihr Vermögen und ihre Kinder werden ihnen vor Allah nichts helfen. Sie werden Insassen des HöIlenfeuers sein und (ewig) darin weilen. (Paret)
58.17. Weder ihre Reichtümer noch ihre Kinder werden ihnen im geringsten (etwas) gegen Allah nützen. Sie sind die Bewohner des Feuers; darin müssen sie ewig bleiben. (Rasul)