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Quran
4.89. Sie möchten gern, daß ihr ungläubig werdet, wie sie ungläubig sind, so daß ihr (alle) gleich seiet. Nehmt euch daher von ihnen keine Vertrauten, bevor sie nicht auf Allahs Weg auswandern! Kehren sie sich jedoch ab, dann ergreift sie und tötet sie, wo immer ihr sie findet, und nehmt euch von ihnen weder Schutzherrn noch Helfer,
59.3. And if Allah had not decreed migration for them, He verily would have punished them in this world, and theirs in the Hereafter is the punishment of the Fire. (Pickthall)
59.3. Und wenn nicht Allah für sie das Wegziehen vorgeschrieben hätte, bestimmt hätte Er sie gestraft in dieser Welt, und für sie gibt es im Jenseits die Strafe des Feuers. (Ahmad v. Denffer)
59.3. Und wenn Allah ihnen nicht die Verbannung vorgeschrieben hätte, hätte Er sie wahrlich im Diesseits gestraft; und im Jenseits wird es für sie die Strafe des (Höllen)feuers geben. (Bubenheim)
59.3. Hätte Gott nicht ihre Vertreibung vorgeschrieben, hätte Er ihnen eine noch schwerere Strafe im Dießeits auferlegt, und im Jenseits wartet die Feuerstrafe in der Hölle auf sie. (Azhar)
59.3. Und hätte ALLAH ihnen die Deportation nicht bestimmt, hätte ER sie doch im Dießeits gepeinigt. Und für sie ist im Jenseits die Peinigung des Feuers bestimmt. (Zaidan)
59.3. Wenn Allah nicht die Verbannung (dschalaa') für sie bestimmt hätte, hätte er sie im Diesseits (auf andere Weise) bestraft. Im Jenseits aber haben sie die Strafe des Höllenfeuers zu erwarten. (Paret)
59.3. Und wäre es nicht gewesen, daß Allah für sie die Verbannung angeordnet hätte, hätte Er sie sicher in (dieser) Welt bestraft; und im Jenseits wird ihnen die Strafe des Feuers zuteil sein. (Rasul)