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Quran
7.143. Als nun Musa zu Unserer festgesetzten Zeit kam und sein Herr zu ihm sprach, sagte er: "Mein Herr, zeige (Dich) mir, daß ich Dich anschaue!" Er sagte: "Du wirst Mich nicht sehen. Aber schau den Berg an! Wenn er fest an seiner Stelle bleibt, dann wirst du Mich sehen." Als nun sein Herr dem Berg offenbar erschien, ließ Er ihn in sich zusammensinken, und Musa fiel bewußtlos nieder´. Als er dann (wieder) zu sich kam, sagte er: "Preis sei Dir! Ich wende mich in Reue Dir zu, und ich bin der erste der Gläubigen."

[ alA'raf:143 ]


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Medina-Musshaf Seite 550

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



60.10. Ya ayyuha alladhiina amanuuidha dschaakumu almu/minatu muhadschiratinfaimtahinuuhunna Allahu aAAlamu bi-iimanihinnafa-in AAalimtumuuhunna mu/minatin falatardschiAAuuhunna ila alkuffari la hunna hillunlahum wala hum yahilluuna lahunna waatuuhumma anfaquu wala dschunaha AAalaykum an tankihuuhunnaidha ataytumuuhunna odschuurahunna walatumsikuu biAAisami alkawafiri wais-aluu maanfaqtum walyas-aluu ma anfaquu dhalikum hukmuAllahi yahkumu baynakum waAllahuAAaliimun hakiimun

60.10. O ye who believe! When believing women come unto you as fugitives, examine them. Allah is best aware of their faith. Then, if ye know them for true believers, send them not back unto the disbelievers. They are not lawful for the disbelievers, nor are the disbelievers lawful for them. And give the disbelievers that which they have spent (upon them). And it is no sin for you to marry such women when ye have given them their dues. And hold not to the ties of disbelieving women; and ask for (the return of) that which ye have spent; and let the disbelievers ask for that which they have spent. That is the judgment of Allah. He judgeth between you. Allah is Knower, Wise. (Pickthall)

60.10. Ihr, die glauben, wenn zu euch die gläubigen Auswandererfrauen kommen, so prüft sie, - Allah kennt ihren Glauben am besten, - und wenn ihr sie als gläubige Frauen erkennt, so schickt sie nicht zurück zu den Glaubensverweigerern. Sie sind nicht statthaft für sie, und sie sind nicht gestattet für sie, und gebt ihnen, was sie ausgegeben haben, und es ist kein Vergehen auf euch, daß ihr sie heiratet, wenn ihr ihnen ihre Entschädigungen gegeben habt, und haltet nicht fest am Band mit den glaubensverweigernden Frauen, und verlangt, was ihr ausgegeben habt, und sie sollen verlangen, was sie ausgegeben haben, dies ist die Entscheidung Allahs, Er entscheidet zwischen euch, und Allah ist wissend, weise. (Ahmad v. Denffer)

60.10. O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise. (Bubenheim)

60.10. O ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, sollt ihr sie auf Wahrhaftigkeit hin prüfen. Gott allein weiß, wie es um ihren Glauben steht. Wenn ihr feststellt, dass sie gläubig sind, sollt ihr sie nicht zu den Ungläubigen zurückschicken. Sie sind ihnen als Ehefrauen nicht erlaubt, und die ungläubigen Männer sind ihnen als Ehemänner nicht erlaubt. Den ungläubigen Ehemännern erstattet aber die seinerzeit geleistete Morgengabe zurück! Ihr dürft sie heiraten, wenn ihr ihnen die Morgengabe gebt. Ihr sollt den Ehebund mit ungläubigen Frauen (die in der Stadt der Ungläubigen - Dar asch-Schirk - bleiben) nicht aufrecht erhalten. Fordert eure Morgengabe zurück! Die ungläubigen Ehemänner dürfen ebenfalls ihre Morgengabe zurückfordern. Das ist Gottes Urteil. Gott urteilt zwischen euch. Gott ist allwissend, allweise. (Azhar)

60.10. Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn zu euch die Mumin-Frauen hidschra-unternehmend kommen, dann prüft sie. ALLAH weiss besser Bescheid über ihren Iman. Und wenn ihr sie als Mumin erkennt, so schickt sie nicht zu den Kafir zurück! Weder sie (die Mumin-Frauen) sind halal für sie (die Kafir), noch sie sind halal für sie. Und gebt ihnen (den Kafir), was sie (als Brautgabe) ausgaben. Und es trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr sie heiratet, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Und haltet nicht die Kafir-Ehepartner! Und verlangt, was ihr ausgabt, und sie sollen verlangen, was sie ausgaben. Dies ist ALLAHs Entscheidung. ER richtet unter euch. Und ALLAH ist allwissend, allweise. (Zaidan)

60.10. Ihr Gläubigen! Wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie (ob sie auch wirklich gläubig sind)! - Allah weiß (allerdings) besser über ihren Glauben Bescheid (als ihr). Wenn ihr (auf Grund der Prüfung) festgestellt habt, daß sie (wirklich) gläubig sind, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück (fa-laa tardschi`uuhunna ilaa l-kuffaari)! Die gläubigen Frauen sind diesen nicht (zur Ehe) erlaubt, und umgekehrt. Gebt ihnen aber, was sie (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben haben! Und es ist keine Sünde für euch, sie (eurerseits) zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gebt. Aber haltet nicht an den (ehelichen) Verbindungen mit ungläubigen Frauen fest (da sie euch nach eurem übertritt zum Islam nicht mehr zur Ehe erlaubt sind)! Verlangt (von den Ungläubigen), was ihr (seinerzeit bei der Eheschließung für die betreffenden Frauen) ausgegeben habt! Und sie sollen (im umgekehrten Fall) verlangen, was sie (ihrerseits) ausgegeben haben. Das (zaalikum) ist die Entscheidung (hukm) Allahs. Er entscheidet zwischen euch. Allah weiß Bescheid und ist weise (hakiem). (Paret)

60.10. O ihr, die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Flüchtlinge zu euch kommen, so prüft sie. Allah weiß am besten, wie ihr Glaube in Wirklichkeit ist. Wenn ihr sie dann gläubig findet, so schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese (Frauen) sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie (als Ehemänner) diesen (Frauen) erlaubt. Jedoch zahlt (ihren ungläubigen Ehemännern) das zurück, was sie (für sie) ausgegeben haben. Und es ist keine Sünde für euch, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihre Brautgabe gegeben habt. Und haltet nicht am Ehebund mit den ungläubigen Frauen fest, sondern verlangt das zurück, was ihr (für sie) ausgegeben habt, und lasset (die Ungläubigen) das zurückverlangen, was sie (für sie) ausgegeben haben. Das ist Allahs Gebot. Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend, Allweise. (Rasul)


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