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71.2. Er sagte: "O mein Volk, ich bin euch ja ein deutlicher Warner,

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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alTalaq (65)  Ayah: 1

 


Medina-Musshaf Seite 558

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



65.1. Ya ayyuha alnnabiyyu idhatallaqtumu alnnisaa fatalliquuhunnaliAAiddatihinna waahsuu alAAiddata waittaquu Allaharabbakum la tukhridschuuhunna min buyuutihinna walayakhrudschna illa an ya/tiina bifahischatinmubayyinatin watilka huduudu Allahi wamanyataAAadda huduuda Allahi faqad dhalamanafsahu la tadrii laAAalla Allaha yuhdithubaAAda dhalika amran

65.1. O Prophet! When ye (men) put away women, put them away for their (legal) period and reckon the period, and keep your duty to Allah, your Lord. Expel them not from their houses nor let them go forth unless they commit open immorality. Such are the limits (imposed by) Allah; and whoso transgresseth Allah ' s limits, he verily wrongeth his soul. Thou knowest not: it may be that Allah will afterward bring some new thing to pass. (Pickthall)

65.1. Du, der Prophet, wenn ihr euch von euren Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen nach ihrer Wartezeit, und berechnet die Wartezeit, und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern heraus, und sie ihrerseits gehen nicht heraus, außer, daß sie mit einer klargemachten Abscheulichkeit kommen, und dies sind die Grenzen Allahs, und wer die Grenzen Allahs überschreitet, so hat er sich schon selbst Unrecht angetan. Du weißt nicht, vielleicht bringt Allah hiernach Neues zur Sache. (Ahmad v. Denffer)

65.1. O Prophet, wenn ihr euch von Frauen scheidet, dann scheidet euch von ihnen auf ihre Wartezeit hin, und berechnet die Wartezeit. Und fürchtet Allah, euren Herrn. Weist sie nicht aus ihren Häusern aus; sie sollen auch nicht selbst ausziehen, außer, sie begehen etwas klar Abscheuliches. Dies sind Allahs Grenze (Bubenheim)

65.1. O Prophet! Wenn ihr euch von den Frauen scheidet, beachtet die Wartezeit, die ihr genau berechnen sollt! Fürchtet Gott, euren Herrn! Ihr dürft sie aus ihren Wohnungen nicht ausweisen, es sei denn, sie begehen eine abscheuliche Tat. Das sind die Rechtsbestimmungen Gottes. Wer Gottes Rechtsbestimmungen übertritt, hat sich selbst unrecht getan. Du weißt nicht, vielleicht lässt Gott nach der Scheidung etwas Unerwartetes geschehen. (Azhar)

65.1. Prophet! Wenn ihr die Talaq-Scheidung den Ehefrauen gegenüber vollzieht, dann vollzieht die Talaq-Scheidung ihnen gegenüber, wenn sie auf die Zeit ihrer 'Idda hinsteuern und berechnet die 'Idda genau und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, eurem HERRN! Bringt sie nicht heraus aus ihren Wohnstätten! Und sie gehen nicht weg, außer wenn sie eine bewiesene Abscheulichkeit begehen. Und diese sind ALLAHs Richtlinien. Und wer ALLAHs Richtlinien verletzt, beging bereits Unrecht gegen sich selbst. Du weißt nicht, vielleicht lässt ALLAH danach etwas sich ereignen. (Zaidan)

65.1. Prophet! Wenn ihr Frauen scheidet, dann tut das unter Berücksichtigung ihrer Wartezeit (li-`iddatihinna), und berechnet die Wartezeit (genau)! Und fürchtet Allah, euren Herrn! Ihr dürft sie nicht (vor Ablauf ihrer Wartezeit) aus ihrem Haus ausweisen, und sie brauchen (ihrerseits) nicht (vorher) auszuziehen, es sei denn, sie begehen etwas ausgesprochen Abscheuliches. Das sind die Gebote Allahs. Wer die Gebote Allahs übertritt, frevelt gegen sich selber (indem er sich ins Unrecht setzt). Du weißt nicht, ob nicht Allah vielleicht nachträglich eine neue Lage schafft (yuhdithu ba`da zaalika amran) (und der betreffende Mann froh ist, wenn er die Scheidung seiner Frau rückgängig machen kann). (Paret)

65.1. O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit und fürchtet Allah, euren Herrn. Treibt sie nicht aus ihren Häusern, noch lasset sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schändlichkeit begangen. Und dies sind Allahs Gebote; und wer Allahs Gebote übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, ob Allah danach etwas (Unvermutetes) geschehen lassen würde. (Rasul)


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