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Quran
60.10. O die ihr glaubt, wenn gläubige Frauen als Auswanderer zu euch kommen, dann prüft sie. Allah weiß besser über ihren Glauben Bescheid. Wenn ihr sie dann als gläubig erkennt, dann schickt sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Weder sind sie ihnen (zur Ehe) erlaubt, noch sind sie ihnen (diesen Frauen) erlaubt. Und gebt ihnen (jedoch), was sie (früher als Morgengabe) ausgegeben haben. Es ist für euch kein Vergehen, sie zu heiraten, wenn ihr ihnen ihren Lohn gebt. Und haltet nicht an der Ehe mit den ungläubigen Frauen fest, und fordert, was ihr (als Morgengabe) ausgegeben habt, zurück. Auch sie sollen zurückfordern, was sie ausgegeben haben. Das ist Allahs Urteil; Er richtet zwischen euch. Und Allah ist Allwissend und Allweise.
77.43. (Unto them it is said:) Eat, drink and welcome, O ye blessed, in return for what ye did. (Pickthall)
77.43. Eßt und trinkt, wohl bekomms, wegen dem, was ihr immer getan habt! (Ahmad v. Denffer)
77.43. - "Eßt und trinkt als wohlbekömmlich für das, was ihr zu tun pflegtet." (Bubenheim)
77.43. "Eßt und trinkt und lasst es euch wohl bekommen! Das ist die Belohnung für die guten Werke, die ihr verrichtet habt." (Azhar)
77.43. Esst und trinkt wohlbekömmlich für das, was ihr zu tun pflegtet. (Zaidan)
77.43. (Zu ihnen wird gesagt:) "Eßt und trinkt und laßt es euch wohl bekommen (hanie'an)! (Ihr erhaltet das alles zum Lohn) für das, was ihr (in eurem Erdenleben) getan habt. " (Paret)
77.43. "Esset und trinkt in Gesundheit um dessentwillen, was ihr getan habt." (Rasul)