8.38. Qul lilladhiina kafaruu in yantahuuyughfar lahum ma qad salafa wa-in yaAAuuduu faqad madatsunnatu al-awwaliina
8.38. Tell those who disbelieve that if they cease (from persecution of believers) that which is past will be forgiven them; but if they return (thereto) then the example of the men of old hath already gone (before them, for a warning). (Pickthall)
8.38. Sag zu denjenigen, die den Glauben verweigern: Wenn sie aufhören, wird ihnen verziehen, was schon vorausgegangen ist, und wenn sie zurückkehren, so war schon der Brauch der Früheren dagewesen. (Ahmad v. Denffer)
8.38. Sag zu denen, die ungläubig sind: Wenn sie aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits vergangen ist. Wenn sie aber (dazu) zurückkehren, - so hat sich schon die Gesetzmäßigkeit an den Früheren vollzogen. (Bubenheim)
8.38. Sage den Ungläubigen, wenn sie mit dem Unglauben brechen, wird Gott ihnen ihre bisherigen Sünden vergeben. Kehren sie aber zum Irrweg zurück, verlieren sie, so wie es seit den frühesten Menschen Gottes Verfügung ist. (Azhar)
8.38. Sag zu denjenigen, die Kufr betrieben haben: ‚Wenn sie damit aufhören, wird ihnen das Vergangene vergeben; sollten sie jedoch (zum Kufr/Krieg) zurückkehren, so wird bereits nach dem Beispiel der Vorfahren vorgegangen. (Zaidan)
8.38. Sag zu denjenigen, die ungläubig sind: Wenn sie (mit ihrem gottlosen Treiben) aufhören, wird ihnen vergeben, was bereits geschehen ist. Aber wenn sie (es) (künftig) wieder tun, - nun, ist das Beispiel der Früheren schon dagewesen. (Auch sie wird dann dasselbe Los treffen.) (Paret)
8.38. Sprich zu denen, die ungläubig sind, daß ihnen das Vergangene verziehen wird, wenn sie (von ihrem Unglauben) absehen; kehren sie aber (zum Unglauben) zurück, dann wahrlich, ist das Beispiel der Früheren schon dagewesen. (Rasul)