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Quran
16.106. Wer Allah verleugnet, nachdem er den Glauben (angenommen) hatte - außer demjenigen, der gezwungen wird, während sein Herz im Glauben Ruhe gefunden hat -, doch wer aber seine Brust dem Unglauben auftut, über diejenigen kommt Zorn von Allah, und für sie wird es gewaltige Strafe geben.
8.68. Lawla kitabun mina Allahisabaqa lamassakum fiima akhadhtum AAadhabunAAadhiimun
8.68. Had it not been for an ordinance of Allah which had gone before, an awful doom had come upon you on account of what ye took. (Pickthall)
8.68. Wenn es nicht eine Schrift von Allah gäbe, die vorausgegangen ist, bestimmt hätte euch, wegen dem, was ihr genommen habt, gewaltige Strafe ergriffen. (Ahmad v. Denffer)
8.68. Wenn nicht von Allah eine früher ergangene Bestimmung wäre, würde euch für das, was ihr genommen habt, wahrlich gewaltige Strafe widerfahren. (Bubenheim)
8.68. Wenn nicht zuvor ein Urteil von Gott gekommen wäre, hätte euch für das, was ihr genommen habt, eine überaus große Strafe ereilt. (Azhar)
8.68. Und gäbe es keine Bestimmung von ALLAH, die vorher bestand, hätte euch aufgrund eurer Annahme (des Lösegeldes) doch eine qualvolle Peinigung getroffen. (Zaidan)
8.68. Wenn es nicht eine Bestimmung von Allah gäbe, die bereits vorliegt, würdet ihr hinsichtlich dessen, was ihr (an Lösegeld für die Gefangenen) eingeheimst habt, eine gewaltige Strafe erleiden. (Paret)
8.68. Wäre nicht schon eine Bestimmung von Allah dagewesen, so hätte euch gewiß eine schwere Strafe getroffen um dessentwillen, was ihr (euch) genommen hattet. (Rasul)