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Quran
36.52. Sie sagen: "O wehe uns! Wer hat uns von unserer Schlafstätte auferweckt? Das ist, was der Allerbarmer versprochen hat, und die Gesandten haben die Wahrheit gesagt."

[ Ya Sin:52 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alAnfal (8)  Ayah: 72

 


Medina-Musshaf Seite 186

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



8.72. Inna alladhiina amanuu wahadscharuuwadschahaduu bi-amwalihim waanfusihim fii sabiili Allahiwaalladhiina awaw wanasaruu ola-ikabaAAduhum awliyao baAAdin waalladhiinaamanuu walam yuhadschiruu ma lakum min walayatihimmin schay-in hatta yuhadschiruu wa-ini istansaruukumfii alddiini faAAalaykumu alnnasru illaAAala qawmin baynakum wabaynahum miithaqun waAllahubima taAAmaluuna basiirun

8.72. Lo! those who believed and left their homes and strove with their wealth and their lives for the cause of Allah, and those who took them in and helped them; these are protecting friends one of another. And those who believed but did not leave their homes, ye have no duty to protect them till they leave their homes; but if they seek help from you in the matter of religion then it is your duty to help (them) except against a folk between whom and you there is a treaty. Allah is Seer of what ye do. (Pickthall)

8.72. Diejenigen, die geglaubt haben und ausgewandert sind und sich ganz eingesetzt haben mit ihren Vermögensgütern und sich selbst auf dem Weg Allahs, und diejenigen, die Bleibe gegeben haben und geholfen haben, diese sind - die einen von ihnen den anderen - Schutzfreunde, und diejenigen, die geglaubt haben und nicht ausgewandert sind, ihr habt mit ihnen keine Schutzfreundschaft, bis sie auswandern, und wenn sie eure Hilfe suchen, in der Religion, so obliegt euch die Hilfe, außer gegen ein Volk mit einem Vertrag zwischen euch und zwischen ihnen, und Allah hat im Blick, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)

8.72. Gewiß, diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und sich mit ihrem Besitz und ihrer eigenen Person auf Allahs Weg abgemüht haben, und diejenigen, die (jenen) Zuflucht gewährt und (ihnen) geholfen haben, sie sind einer des anderen Schutzherren. Zu denjenigen aber, die glauben und nicht ausgewandert sind, habt ihr kein Schutzverhältnis, bis sie auswandern. Wenn sie euch jedoch um der (euch gemeinsamen) Religion willen um Hilfe bitten, dann obliegt euch die Hilfe, außer gegen Leute, zwischen euch und denen ein Abkommen besteht. Und was ihr tut, sieht Allah wohl. (Bubenheim)

8.72. Die Gläubigen, die aus der Heimat auswanderten und mit ihrem Vermögen und Leben für die Sache Gottes kämpften und diejenigen, die die Ausgewanderten aufnahmen und ihnen beistanden, sind einander Beschützer. Für den Schutz der Gläubigen aber, die nicht ausgewandert undgeblieben sind, seid ihr nicht verantwortlich, bis sie auswandern. Wenn sie euch aber wegen eines Angriffs auf die Religion um Beistand bitten, müsst ihr ihnen Beistand gewähren, es sei denn, es wäre gegen ein Volk, mit dem ihr ein Bündnis habt. Gott sieht alles, was ihr tut. (Azhar)

8.72. Gewiß, diejenigen, die den Iman verinnerlicht, Hidschra unternommen, Dschihad mit ihrem Vermögen und mit sich selbst fi-sabilillah geleistet haben, und diejenigen, die (ihnen) Unterkunft gewährt und zum Sieg verholfen haben, diese sind einander Wali. Und diejenigen, die den Iman verinnerlicht, aber keine Hidschra unternommen haben, ihnen gegenüber habt ihr keinerlei Verpflichtungen alsWali, bis sie Hidschra unternommen haben. Sollten sie euch jedoch um Beistand in Din (-Angelegenheiten) bitten, dann habt ihr ihnen beizustehen, es sei denn gegen Leute, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt. Und ALLAH ist allsehend dessen, was ihr tut. (Zaidan)

8.72. Diejenigen, die glauben und ausgewandert sind und mit ihrem Vermögen und in eigener Person um Allahs willen Krieg geführt haben, und diejenigen, die (ihnen) Aufnahme gewährt und Beistand geleistet haben (nasaruu), die sind untereinander Freunde. Für den Schutz derjenigen, die glauben und nicht ausgewandert sind, seid ihr keineswegs verantwortlich, solange sie nicht (ebenfalls) ausgewandert sind. Doch wenn sie sich im Hinblick auf die Religion (des Islam, zu der sie sich ebenso bekennen wie ihr) um Beistand bitten, seid ihr verpflichtet, Beistand zu leisten, es sei denn (sie bitten euch um Hilfe) gegen Leute, mit denen ihr in einem Vertragsverhältnis steht. Allah durchschaut wohl, was ihr tut. (Paret)

8.72. Wahrlich, diejenigen, die geglaubt haben und ausgewandert sind und mit ihrem Gut und ihrem Blut für Allahs Sache gekämpft haben, und jene, die (ihnen) Herberge und Hilfe gaben - diese sind einander Freund. Für den Schutz derjenigen aber, die glaubten, jedoch nicht ausgewandert sind, seid ihr keineswegs verantwortlich, sofern sie (nicht doch noch) auswandern. Suchen sie aber eure Hilfe für den Glauben, dann ist das Helfen eure Pflicht, (es sei denn, sie bitten euch) gegen ein Volk (um Hilfe), zwischen dem und euch ein Bündnis besteht. Und Allah sieht euer Tun. (Rasul)


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