85.10. Lo! they who persecute believing men and believing women and repent not, theirs verily will be the doom of hell, and theirs the doom of burning. (Pickthall)
85.10. Ja, diejenigen, welche die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen quälen, dann nicht reuig umkehren, für sie die Strafe der Hölle, und für sie die Strafe des Brandes. (Ahmad v. Denffer)
85.10. Gewiß, diejenigen, die die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen in Versuchung bringen und hierauf nicht in Reue umkehren, für sie wird es die Strafe der Hölle geben, und für sie wird es die Strafe des Brennens geben. (Bubenheim)
85.10. Diejenigen, die die gläubigen Männer und Frauen mit Qualen geprüft haben, ihre Untaten danach nicht reuevoll verwarfen, denen steht die Hölle zu, in der sie die Strafe des Verbrennens erleiden werden. (Azhar)
85.10. Gewiß, für diejenigen, die die Mumin-Männer und Mumin-Frauen der Fitna außetzen, dann nicht bereuen, ist die Peinigung von Dschahannam und die Peinigung des Verbrennens bestimmt. (Zaidan)
85.10. Diejenigen, die gläubige Männer und Frauen Prüfungen aussetzen (um sie zum Abfall vom Islam zu verleiten) (fatanuu) und hierauf nicht umkehren (und sich eines Besseren besinnen), haben (dereinst) die Höllenstrafe zu erwarten, die Strafe des Höllenbrandes. (Paret)
85.10. Diejenigen, die die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen heimsuchen und es dann nicht bereuen - für sie ist die Strafe der Dschahannam, und für sie ist die Strafe des Brennens (bestimmt). (Rasul)