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21.43. Oder haben sie (etwa) Götter, die sie von Uns abhalten (sollten)? Sie können doch weder sich selbst helfen, noch werden sie einen Beschützer vor Uns erhalten.

[ alAmbiya':43 ]


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 Kapitel: Schlachttier und Jagdbeute
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Ansicht der Ahadith 13-24 von 30 Ahadith, Seite 2/3

 

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Kapitel: 65, Nummer: 20
Sa'id Ibn Dschubair berichtete: "Ich war bei Ibn 'Umar und dort gingen wir an einigen Jugendlichen vorbei, die ein gefesseltes Huhn hinstellten, um auf dieses zu zielen. Als sie Ibn 'Umar sahen, verschwanden sie von der Stelle. Ibn 'Umar sagte: »Wer hat das getan? Wahrlich, der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verfluchte denjenigen, der so etwas tut.« ... "

Vgl. dazu Hadith Nr. 0172, 2237, 2365, 3225, 3321, 3323 f., 3482, 5480, 5516, 6009 und die ausführlichen Anmerkungen dazu


Kapitel: 65, Nummer: 21
'Abdullah Ibn Yzid berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, den unter Druck erzielten Erwerb von Gütern und die Tiermisshandlung* verbot.

* Vgl. dazu Hadith Nr. 0172, 2237, 2365, 3225, 3321, 3323 f., 3482, 5480, 5515, 6009 und die ausführlichen Anmerkungen dazu


Kapitel: 65, Nummer: 22
Abu Musa Al-Asch'aryy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ich sah den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, Hühnerfleisch essen. "


Kapitel: 65, Nummer: 23
Dschabir Ibn 'Abdullah, Allahs Wohlgefallen auf ihnen, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns am Tage der Schlacht von Chaibar das Fleisch der (zahmen) Esel und erlaubte uns das Pferdefleisch."

Siehe Hadith Nr.5521


Kapitel: 65, Nummer: 24
Ibn 'Umar, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns das Fleisch der zahmen Esel, und das war am Tage der Schlacht von Chaibar ."

Siehe Hadith Nr.5520


Kapitel: 65, Nummer: 25
'Alyy, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns sowohl die Zeitehe (Mut'a) im Jahr der Schlacht von Chaibar als auch das Fleisch der zahmen Esel."

Siehe Hadith Nr. 5520 f., 5115 und die Anmerkung dazu


Kapitel: 65, Nummer: 26
Abu Tha'laba, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, verbot uns den Fleischverzehr von allen Raubtieren mit Reißzähnen." ...


Kapitel: 65, Nummer: 27
'Abdullah Ibn 'Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging an einem verendeten Schaf vorbei und sagte: »Wollt ihr nicht das Schafsfell verwenden?« Die Leute sagten: »Es ist doch ein verendetes Schaf!« Und er erwiderte: »Was verboten ist, ist nur davon zu essen!«"

Siehe Hadith Nr.5532


Kapitel: 65, Nummer: 28
Ibn 'Abbas, Allahs Wohlgefallen auf beiden, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, ging an einer verendeten Ziege vorbei und sagte: »Was haben ihre Besitzer dagegen, wenn sie aus ihrem Fell Nutzen ziehen?«"

Siehe Hadith Nr.5531


Kapitel: 65, Nummer: 29
Abu Huraira berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Es gibt keinen Verwundeten, dessen Verletzung auf dem Wege Allahs verursacht wurde, der nicht am Tage der Auferstehung blutend auftreten wird. Die Farbe ist die Blutfarbe, der Geruch aber ist der Moschusduft."


Kapitel: 65, Nummer: 3
'Adyy Ibn Hatim, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ich sagte: »O Gesandter Allahs, wir (Jäger) schicken die abgerichteten Hunde zur Jagd los.« Er sagte: »Du darfst die Jagdbeute essen, die die Hunde für dich gepackt haben.« Ich sagte: »Gilt dies auch, wenn die Hunde das Tier getötet haben?« Der Prophet sagte: »Auch, wenn sie es getötet haben.« Ich sagte: »Wir werfen manchmal mit einem Pfeil ohne Klinge!« Er sagte: »Iß, was von der Spitze getroffen wurde das Tier aber, das von seinem Querkörper getroffen wurde, darfst du nicht essen.«"

Siehe Hadith Nr.5475 f. und 5478


Kapitel: 65, Nummer: 30
Abu Musa, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Das Gleichnis eines guten und eines schlechten Menschen im geselligen Beisammensein ist wie der Moschus-Händler und der Arbeiter am Blasebalg (eines Schmieds): Vom Moschus-Händler kannst du entweder eine Duftprobe bekommen, etwas kaufen oder einen angenehmen Geruch vorfinden. Was du aber von dem Arbeiter am Blasebalg erlebst, ist das, dass er entweder deine Kleidung verbrennt oder du bei ihm einen üblen Geruch vorfindest."



Ansicht von 13-24 von 30 Ahadith, Seite 2/3

 

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