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6.154. Hierauf gaben Wir Musa die Schrift als Vollendung (und Belohnung) für das, was er an Gutem getan hatte´, als eine ausführliche Darlegung für alles und als Rechtleitung und Barmherzigkeit, auf daß sie an die Begegnung mit ihrem Herrn glauben mögen!

[ alAn'am:154 ]


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 Kapitel: Das Strafrecht (Hudud)
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Ansicht der Ahadith 13-24 von 24 Ahadith, Seite 2/2

 

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Kapitel: 79, Nummer: 20
'Umar sagte: "Ich befürchte, dass eine lange Zeit über die Menschen vergeht, bis jemand sagt: »Wir finden nichts über die Steinigung im Buche Allahs.« Und dann gehen sie mit der Unterlassung einer Bestimmung, die Allah herabgesandt hat, in die Irre. Wahrlich, die Steinigung ist eine gerechte Strafe für denjenigen, der Unzucht begeht und verheiratet ist, solange der Beweis oder die Schwangerschaft oder das Geständnis vorliegen."*Sufyan fügte hinzu: "Ich behielt noch den Satz: »Wahrlich, der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, bestrafte mit der Steinigung und nach ihm haben wir auch die Steinigung (als Strafe) angewendet.«"(Vgl. die Anmerkungen zum Hadith Nr. 6823)


Kapitel: 79, Nummer: 21
Zaid Ibn Chalid Adsch-Dschuhanyy berichtete: "Ich hörte den Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, als er die Strafe gegen denjenigen verhing, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, dass dieser einhundert Peitschenhiebe* bekam und aus der Gemeinde für ein Jahr verbannt wurde. (Fortsetzung folgt im Hadith 6832).


Kapitel: 79, Nummer: 22
(Fortsetzung des Hadith Nr. 6831) Und 'Urwa Ibn Az-Zubair berichtete, dass 'Umar Ibn Al-Chattab mit der Verbannung* aus der Gemeinde bestrafte, und diese blieb als Sunna in Anwendung. "(*Vgl. Hadith Nr. 6814 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 79, Nummer: 23
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, erließ gegen denjenigen, der Unzucht begangen hatte und nicht verheiratet war, das Urteil, dass er aus der Gemeinde verbannt wurde und die Strafe (durch Peitschenhiebe) erhielt." (Siehe Hadith Nr. 6831 f.)


Kapitel: 79, Nummer: 24
Abu Burada, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, folgendes zu sagen pflegte: "Keinem wird eine Strafe von mehr als zehn Peitschenhieben verhängt, es sei denn, dass es sich um eine Straftat handelt, deren Strafmaß von Allah festgesetzt wurde."


Kapitel: 79, Nummer: 3
'Uqba Ibn Al-Harith berichtete: "An-Nu'aiman - oder Ibn An-Nu'aiman - wurde betrunken vorgeführt, und der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, ließ die Leute, die sich zu jener Zeit im Hause befanden, ihn schlagen sie schlugen ihn dann, und ich gehörte selbst zu denjenigen, die ihn mit Schuhen schlugen."


Kapitel: 79, Nummer: 4
Abu Huraira, Allahs Wohlgefallen auf ihm, berichtete: "Ein Mann, der Alkohol trank, wurde dem Propheten, Allahs Segen und Friede auf ihm, vorgeführt, und er sagte: »Schlaget ihn!« Einige von uns schlugen mit der Hand, andere mit dem eigenen Schuh oder mit dem eigenen Kleidungsstück. Als er wegging sagten einige Leute: »Allah möge dich mit deiner Schande im Stich lassen!« Der Prophet aber sagte:»Ihr dürft das nicht sagen, damit ihr Satan nicht gegen ihn helft!«"


Kapitel: 79, Nummer: 5
As-Sa'ib Ibn Yazid berichtete: "Uns wurde gewöhnlich zu Lebzeiten des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, und zur Amtszeit von Abu Bakr und zu Beginn der Amtszeit im Kalifat von 'Umar, derjenige gebracht, der Alkohol getrunken hatte, und wir machten uns an ihn, schlugen ihn mit unseren Händen, Schuhen und Kleidungsstücken. Aber gegen Ende der Amtszeit von 'Umar, ließ er in einem solchen Fall mit vierzig Peitschenhieben bestrafen. Als aber die Leute immer unbändiger wurden und sich frevelhafter benahmen, bestrafte er sie mit achtzig Peitschenhieben. "


Kapitel: 79, Nummer: 6
Abu Huraira berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Allah verfluche den Dieb: er stiehlt das Ei, worauf seine Hand abgeschnitten wird dann stiehlt er das Seil, worauf seine (andere) Hand abgeschnitten wird!" ...


Kapitel: 79, Nummer: 7
'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, berichtete: "Die Leute des Stammes Quraisch waren besorgt wegen einer Frau aus dem Stamm Mahzum, die einen Diebstahl begangen hatte. Sie fragten: »Wer kann mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, für sie sprechen?« Einige sagten: »Und wer sonst kann es wagen, an ihn heranzutreten außer Usama Ibn Zaid, dem Liebling des Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm?« Da sprach Usama mit dem Gesandten Allahs, Allahs Segen und Friede auf ihm, der ihm sagte:»Legst du Fürsprache ein im Hinblick auf ein Recht, das nur Allah zusteht?«Der Prophet erhob sich dann und hielt eine Predigt, in der er folgendes sagte:»O ihr Menschen, wahrlich, diejenigen vor euch gingen deshalb zugrunde, weil sie, wenn einer der Vornehmen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, ihn davon unbestraft laufen ließen, und wenn einer der Schwachen unter ihnen einen Diebstahl begangen hatte, gegen ihn die Strafe vollzogen. Ich schwöre bei Allah! Wenn Fatima, die Tochter Muhammads gestohlen hätte, so würde Muhammad ihre Hand abschneiden.« "(Siehe Hadith Nr. 3475, 6823 und die Anmerkung dazu)


Kapitel: 79, Nummer: 8
'A'ischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Die Strafe des Handabschneidens wird vollzogen, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar und aufwärts ausmacht." ...(Siehe Hadith Nr.6790 f.)


Kapitel: 79, Nummer: 9
'A'ischa berichtete, dass der Prophet, Allahs Segen und Friede auf ihm, sagte: "Der Dieb wird mit dem Handabschneiden bestraft, wenn der Wert der entwendeten Sache ein Viertel Dinar ausmacht."(Siehe Hadith Nr.6789 und 6791)



Ansicht von 13-24 von 24 Ahadith, Seite 2/2

 

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