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50.41. Und höre zu am Tag, da der Rufer von einem nahen Ort aus ruft,

[ Qaf:41 ]


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 Kapitel: Vorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt
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Ansicht der Ahadith 1-3 von 3 Ahadith, Seite 1/1

 


Kapitel: 64, Nummer: 1
Kapitel:  Vorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt

Vorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt

Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht:
„Wer also gibt und gottesfürchtig ist, und das Beste für wahrhaftig hält, dem werden Wir den Weg zum Heil leicht begehbar machen." (92:5-7)

„Doch meiden wird es (das Höllenfeuer) den Gottesfurchtigen, der sein Vermögen hingibt, um sich zu reinigen, ohne dass er einem anderen eine Wohltat abzugelten hätte, sondern nur aus Verlangen nach dem Angesicht seines Herrn, des Allerhöchsten, und gewiss wird er wohlzufrieden sein." (92:17-21)

„Wenn ihr eure Mildtätigkeit offenbart, so ist es gut und recht. Doch wenn ihr sie heimlich übt und sie den Armen zukommen lasst, so ist es besser für euch und wird (etwas von) euren bösen Taten für euch tilgen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut." (2:271)

„Niemals werdet ihr Frömmigkeit erlangen, ehe ihr nicht von dem spendet, was ihr liebt. Und was immer ihr spendet, Allah weiss wahrlich darüber Bescheid." (3:92)

Und zu den Vorzügen des Spendens aus Wohltätigkeit gibt es noch viele weitere Qur’anverse.

Hadith 0571 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 0544.


Kapitel: 64, Nummer: 2
Kapitel:  Vorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt

Ibn Umar (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: „Nur auf zweierlei darf man neidisch sein:
1) Auf jemanden, der mit Allahs Hilfe Qur’an auswendig gelernt hat, und ihn Tag und Nacht im Gebet rezitiert, und

2) auf jemanden, dem Allah Besitz gegeben hat, und der diesen Tag und Nacht spendet." (Al-Bukhari und Muslim)


Kapitel: 64, Nummer: 3
Kapitel:  Die SpeiseVorzug des dankbaren Reichen, der seinen Reichtum nur rechtmäßig erworben hat, und für Wohltätigkeit ausgibt

Abu Huraira (r) erzählte, dass einige arme Muhadschirin zu Allahs Gesandtem (s) kamen und sagten: „Die Reichen haben eine bevorzugte Stellung, und es wird ihnen wohl ergehen." Er fragte: „Was wollt ihr damit sagen?" Sie antworteten: „Sie beten genauso wie wir, und sie fasten genauso wie wir, und sie geben Sadaqa, was wir nicht können, und sie setzen (Sklaven) frei, was wir auch nicht tun können." Da sagte der Gesandte Allahs (s): „Soll ich euch nicht etwas lehren, wodurch ihr den Vorrang derjenigen, die vor euch waren, wettmachen, und diejenigen, die nach euch kommen, übertreffen werdet, und wodurch keiner besser sein wird als ihr, außer demjenigen, der es euch gleich tut?" Sie sagten: „Gewiss, oh Gesandter Allahs!" Er sprach: „Sagt Subhan Allah, Allahu akbar und Alhamdu lillah *** dreiunddreißig Mal nach jedem Gebet." Bald kamen die armen Muhadschirin erneut zum Gesandten Allahs (s) und sagten: „Unsere vermögenden Brüder haben gehört, was wir tun, und sie haben begonnen, das Gleiche zu tun." Da sagte der Gesandte Allahs (s): „Dies ist Allahs Gnade. Er gibt sie, wem Er will." (Al-Bukhari und Muslim)

Die zitierte Fassung stammt von Muslim.

*** Auf Deutsch bedeutet dies: „Gepriesen sei Allah", „Allah ist größer" und „Gelobt sei Allah".



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