13.40. Wa-in ma nuriyannaka baAAdaalladhii naAAiduhum aw natawaffayannaka fa-innamaAAalayka albalaghu waAAalayna alhisabu
13.40. Whether We let thee see something of that which We have promised them, or make thee die (before its happening), thine is but conveyance (of the message), Ours the reckoning. (Pickthall)
13.40. Und ob Wir dich manches von dem sehen lassen, das Wir ihnen versprochen haben, oder dich zu Uns nehmen, dir obliegt das Bekanntmachen, und Uns obliegt das Anrechnen. (Ahmad v. Denffer)
13.40. Ob Wir dich nun einen Teil dessen, was Wir ihnen androhen, sehen lassen oder dich nun (zuvor) abberufen, so obliegt dir nur die Übermittlung (der Botschaft), und Uns obliegt die Abrechnung. (Bubenheim)
13.40. Ob Wir dich etwas sehen lassen von dem, was Wir ihnen an Lohn oder Strafe verheißen haben oder dich vorher zu Uns abberufen, dir obliegt die Mahnung und Uns die Abrechnung. (Azhar)
13.40. Und (ganz gleich) ob WIR dir einen Teil von dem zeigen, was WIR ihnen androhen, oder ob WIR dich sterben lassen, dir ist nur das Verkünden geboten, und Uns ist das Zur-Rechenschaft-Ziehen. (Zaidan)
13.40. Wir mögen dich etwas von dem, was wir ihnen androhen, (noch persönlich) erleben lassen oder dich abberufen (ehe das Strafgericht hereinbricht). Du hast so oder so nur die Botschaft auszurichten. Wir aber haben abzurechnen. (Paret)
13.40. Und ob Wir dich einen Teil von dem sehen lassen, was Wir ihnen androhen, oder ob Wir dich sterben lassen - dir obliegt nur die Verkündigung und Uns die Abrechnung. (Rasul)
13.40. Ob Wir dich einen Teil dessen sehen lassen, was Wir ihnen androhen, oder ob Wir dich (vorher) abberufen – dir obliegt nur die Übermittlung (der Botschaft), und Uns obliegt die Abrechnung. (Périsset)