2.114. Waman adhlamu mimman manaAAamasadschida Allahi an yudhkara fiihaismuhu wasaAAa fii kharabiha ola-ikama kana lahum an yadkhuluuha illa kha-ifiinalahum fii alddunya khizyun walahum fii al-akhiratiAAadhabun AAadhiimun
2.114. And who doth greater wrong than he who forbiddeth the approach to the sanctuaries of Allah lest His name should be mentioned therein, and striveth for their ruin? As for such, it was never meant that they should enter them except in fear. Theirs in the world is ignominy and theirs in the Hereafter is an awful doom. (Pickthall)
2.114. Und wer tut mehr Unrecht als wer bei Allahs Moscheen hindert, daß dort Seines Namens gedacht wird, und sich um ihre Niederreissung bemüht? Diese, es ist nicht an ihnen, daß sie in sie hineingehen, außer in Furcht, für sie gibt es in dieser Welt Schande, und für sie gibt es im Jenseits gewaltige Strafe. (Ahmad v. Denffer)
2.114. Und wer ist ungerechter, als wer verhindert, daß an Allahs Gebetsstätten Sein Name genannt wird, und sich bemüht, sie zu zerstören? Jene sollen sie nur in Furcht betreten. Für sie gibt es im Diesseits Schande und im Jenseits gewaltige Strafe. (Bubenheim)
2.114. Äusserst ungerecht ist derjenige, der den Menschen verbietet, Gottes Namen in den Gotteshäusern zu huldigen und der sich bemüht, sie zu zerstören. Sie sollten eigentlich die Gebetsstätten gottesfürchtig betreten. Diese Frevler erleiden auf Erden Schmach, und am Jüngsten Tag wird ihnen eine gewaltige Strafe zuteil.
(Azhar)
2.114. Und wer ist unrecht-begehender als diejenigen, die in ALLAHs Moschee verbieten, dass Seines Namens darin gedacht wird, und sich um ihre Zerstörung bemühen?! Diesen gebührt es nicht, sie zu betreten, außer angsterfüllt. Für sie gibt es im Dießeits Erniedrigung, und im Jenseits ist für sie überharte Peinigung bestimmt. (Zaidan)
2.114. Wer ist frevelhafter als diejenigen, die verwehren, daß in den Kultstätten (masaadschid) Allahs sein Name erwähnt wird, und die eifern, sie zu zerstören? Sie dürfen sie (ihrerseits) nicht betreten, ohne daß sie Angst haben müßten. Im Diesseits wird ihnen Schande zuteil. Und im Jenseits haben sie eine gewaltige Strafe zu erwarten. (Paret)
2.114. Wer begeht mehr Unrecht als derjenige, der verhindert, daß in den Gebetsstätten Allahs Sein Name gerufen wird, und der für ihre Zerstörung eifert? Jene dürfen sie nicht anders als in Furcht betreten. Für sie gibt es im Diesseits Schande und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil sein. (Rasul)
2.114. Und wer ist ungerechter als derjenige, der verhindert, dass in Allahs Moscheen Sein Name genannt wird, und der sich um deren Zerstörung bemüht? Diese (Menschen) sollten sie nicht betreten, ausser in Furcht. Schande über sie im Diesseits, und im Jenseits erwartet sie eine schwere Strafe. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 114 bis 114
And who could be a greater wrongdoer than the one who forbids the mention of Allah's name in places of worship and strives for their ruin? Such people do not deserve to enter the places of worship, and, if they enter at all, they should do so in fear; ( 114 ) for there is ignominy for them in this world and an awful punishment in the Hereafter.
Desc No: 114 That is, the places of worship should not be in the hands of such transgressors, who become their trustees, but under the management of those who possess power and fear Allah. This arrangement will prevent the wicked people from doing any mischief there for fear of retribution. It also implied that the disbelievers of Makkah had quite unjustly prevented their own brethren (who had embraced Islam) from entering the Ka'bah which they themselves called the "House of Allah".