2.226. Those who forswear their wives must wait four months; then, if they change their mind, lo! Allah is Forgiving, Merciful. (Pickthall)
2.226. Für diejenigen, die beteuern, sich von ihren Frauen zu trennen, gilt vier Monate Wartezeit, und wenn sie zurückkommen, so ist ja Allah verzeihend, barmherzig. (Ahmad v. Denffer)
2.226. Diejenigen, die schwören, sich ihrer Frauen zu enthalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie dann (von ihrem Schwur) zurücktreten, so ist Allah Allvergebend und Barmherzig. (Bubenheim)
2.226. Diejenigen (Ehemänner), die schwören, sich des Verkehrs mit ihren Frauen zu enthalten (um den Frauen eine Überlegungsfrist zu gewähren), dürfen nicht länger als vier Monate warten. Wenn sie mit ihren Frauen vor Fristende wieder verkehren, bleibt die Ehe aufrecht erhalten, und sie haben eine Busse zu leisten. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit.
(Azhar)
2.226. Diejenigen, die einen Ilaa-Eid ihren Ehefrauen gegenüber leisten, warten vier Monate. Und wenn sie (vom Eid) zurücktreten, so ist ALLAH gewiss allvergebend, allgnädig! (Zaidan)
2.226. Diejenigen (Ehemänner), die schwören, sich von ihren Frauen fernzuhalten, haben eine Wartezeit von vier Monaten. Wenn sie (innerhalb dieser vier Monate) wiedereinlenken (? faa'uu) (und den Verkehr mit ihren Frauen wiederaufnehmen wollen), ist Allah barmherzig und bereit zu vergeben (und rechnet ihnen ihren Schwur nicht an). (Paret)
2.226. Diejenigen, die Enthaltsamkeit von ihren Frauen beschwören, sollen vier Monate warten. Wenn sie sich dann von ihrem Schwur entbinden wollen, ist Allah wahrlich Allverzeihend, Barmherzig. (Rasul)