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Quran
50.23. Und sein Geselle wird sagen: "Das ist, was bei mir bereit ist."

[ Qaf:23 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah al'Imran (3)  Ayah: 90

 


Medina-Musshaf Seite 061

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



3.90. Inna alladhiina kafaruu baAAda iimanihimthumma izdaduu kufran lan tuqbala tawbatuhum waola-ikahumu alddalluuna

3.90. Lo! those who disbelieve after their (profession of) belief, and afterward grow violent in disbelief: their repentance will not be accepted. And such are those who are astray. (Pickthall)

3.90. Ja, diejenigen, die den Glauben verweigert haben nach ihrem Glaubendann an Glaubensverweigerung zugenommen haben, ihre reuige Umkehr wird sicher nicht angenommen, und diese, sie sind die Fehlgehenden. (Ahmad v. Denffer)

3.90. Jene (aber), die ungläubig werden, nachdem sie den Glauben (angenommen) haben, und hierauf an Unglauben zunehmen, deren Reue wird nicht angenommen werden, und jene sind die Irregehenden. (Bubenheim)

3.90. Die Reue derer aber, die einst glaubten und dann ungläubig wurden und sich im Unglauben steigerten, wird nie angenommen. Das sind die Verirrten. (Azhar)

3.90. Gewiß, von denjenigen, die Kufr nach ihrem Iman betrieben und dann ihr Kufr noch intensiviert haben, wird keine Reue angenommen. Und diese sind die wirklichen Abirrenden. (Zaidan)

3.90. Diejenigen (aber), die ungläubig geworden sind, nachdem sie gläubig waren, und hierauf dem Unglauben immer mehr verfallen, deren (verspätete) Buße wird nicht angenommen werden. Das sind die, die (endgültig) irregehen. (Paret)

3.90. Siehe, wer nach seinem Glauben ungläubig wird und immer mehr dem Unglauben verfällt - dessen Reue wird nicht angenommen, und dies sind die Irrenden. (Rasul)


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