4.15. As for those of your women who are guilty of lewdness, call to witness four of you against them. And if they testify (to the truth of the allegation) then confine them to the houses until death take them or (until) Allah appoint for them a way (through new legislation). (Pickthall)
4.15. Und diejenigen, die mit einer Abscheulichkeit kommen, von euren Frauen, so verlangt gegen sie das Zeugnis von vieren von euch, und wenn sie es bezeugen, so haltet sie fest in den Häusern, bis das Sterben sie zu sich nimmt, oder Allah für sie einen Weg macht. (Ahmad v. Denffer)
4.15. Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche begehen, - bringt vier Zeugen von euch gegen sie. Wenn sie (es) bezeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen einen (Aus)weg schafft. (Bubenheim)
4.15. Begehen unverheiratete Frauen eine schändliche Tat, so müsst ihr sie nach einer Beweisführung durch vier Zeugen solange in den Häusern behalten, bis sie sterben oder Gott ihnen einen Weg ins gute Leben eröffnet (indem sie Reue zeigen und heiraten). (Azhar)
4.15. Und diejenigen von euren Frauen, die das Abscheuliche betreiben, so bringt gegen sie vier Augen- zeugen von euch. Und wenn diese ein Zeugnis abgelegt haben, dann sperrt sie (die Frauen) in den Häusern ein, bis sie sterben oder ALLAH ihnen einen Ausweg macht. (Zaidan)
4.15. Und wenn welche von euren Frauen etwas Abscheuliches begehen, so verlangt, daß vier von euch (Männern) gegen sie zeugen! Wenn sie (tatsächlich) zeugen, dann haltet sie im Haus fest, bis der Tod sie abberuft oder Allah ihnen eine Möglichkeit schafft (ins normale Leben zurückzukehren)! (Paret)
4.15. Und wenn einige eurer Frauen eine Hurerei begehen, dann ruft vier von euch als Zeugen gegen sie auf; bezeugen sie es, dann schließt sie in die Häuser ein, bis der Tod sie ereilt oder Allah ihnen einen Ausweg gibt. (Rasul)
4.15. Und für diejenigen unter euren Frauen, die Unzucht begehen, müsst ihr vier Zeugen aus eurer Mitte (vorbringen können,) die gegen sie (aussagen). Sollten diese (Zeugen) die Tat bestätigen, haltet die betroffenen Frauen in den Häusern fest, bis der Tod sie ereilt oder Allah einen anderen Ausweg für sie bestimmt. (Périsset)