4.4. And give unto the women, (whom ye marry) free gift of their marriage portions; but if they of their own accord remit unto you a part thereof, then ye are welcome to absorb it (in your wealth). (Pickthall)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Brautspenden gutwillig, und wenn es ihnen selbst gut scheint, daß etwas davon für euch ist, dann verbraucht es als wohlbekömmlich, zuträglich, (Ahmad v. Denffer)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich. (Bubenheim)
4.4. Den Frauen habt ihr die ihnen zustehende Brautgabe (voll und ganz) zu geben. Sollten sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, dürft ihr es annehmen und davon ohne Bedenken Gebrauch machen. (Azhar)
4.4. Und gebt den Frauen ihreMorgengabe als Nihla . Und sollten sie für euch auf etwas davon freiwillig verzichten, dann nehmt es als Gutes Unschädliches an. (Zaidan)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk (so daß sie frei darüber verfügen können)! Wenn sie euch aber freiwillig etwas davon überlassen, könnt ihr es unbedenklich (für euch selber) verbrauchen. (Paret)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen. (Rasul)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Brautgabe gutwillig, und wenn sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, so könnt ihr ohne Bedenken davon Gebrauch machen. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 4 bis 4
And give their dowries willingly to women (as an obligation), but if they, of their own accord ,remit a portion of the dowry, you may enjoy it with pleasure. ( 7 )
Desc No: 7 Hadrat `Umar and Qadi Shuraih have ruled that if a wife remits the whole of her dowry or a part of it but later on demands it, the husband shall be compelled to pay it because the very fact that she demands it is a clear proof that she did not remit it of her own free will. (For further details, consult my book Huquq-uz-Zaujain, under the caption Dowry)