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Quran
24.51. Die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit er zwischen ihnen richte, besteht nur darin, daß sie sagen: "Wir hören und gehorchen." Das sind diejenigen, denen es wohl ergeht.
44.15. Lo! We withdraw the torment a little. Lo! ye return (to disbelief). (Pickthall)
44.15. Wir nehmen die Strafe ein wenig weg, - ihr kehrt ja wieder um! (Ahmad v. Denffer)
44.15. Wir werden die Strafe ein wenig hinwegnehmen. Ihr werdet sicher zurückkehren. (Bubenheim)
44.15. Wir heben die Strafe im Dießeits etwas auf, aber ihr werdet sicher zum Unglauben zurückkehren. (Azhar)
44.15. Gewiß, WIR werden die Peinigung ein wenig wegnehmen. Gewiß, ihr seid Rückfällige. (Zaidan)
44.15. (Allah sagt zu den Ungläubigen, die ihn um Aufhebung der Strafe bitten:) "Wir wollen die Strafe eine Weile aufheben. (Aber) ihr werdet (gleich wieder) rückfällig werden." (Paret)
44.15. Wir werden die Strafe geringfügig hinwegnehmen, ihr aber werdet rückfällig werden (Rasul)
44.15. Wenn wir die Strafe (von ihnen) hinwegnehmen würden, würden sie sicherlich zum Unglauben zurückkehren. (Périsset)