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[ alFagr:28 ]


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 Kapitel: Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)
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Ansicht der Ahadith 1-6 von 6 Ahadith, Seite 1/1

 


Kapitel: 131, Nummer: 1
Kapitel:  Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)

Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht: "Oh die ihr glaubt! Betretet nicht Häuser, die nicht die euren sind, ehe ihr um Erlaubnis gebeten und seine Bewohner begrüßt habt..." (24:27)
"Doch wenn ihr ein Haus betretet, dann begrüßt euch gegenseitig - mit einem Gruß gleichsam von Allah, voll Segen und Güte..." (24:61)
"Und wenn ihr mit einem Grußwort begrüßt werdet, dann grüßt mit einem noch schöneren zurück oder erwidert es (zumindest). (4:86)
Ist dir (nicht) die Geschichte von Abrahams geehrten Gästen (zu Ohren) gekommen? Als sie bei ihm eintraten und sprachen: 'Frieden!', Er antwortete: '(Euch) Frieden!1" (51:24-25)

Hadith 845 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 550.


Kapitel: 131, Nummer: 2
Kapitel:  Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)

Abu Huraira (r) überliefert, dass der Prophet (s) sagte: "Als Allah Adam (as) schuf, sagte Er: 'Geh und begrüße diese (dort sitzenden Engel mit dem Friedensgruß), und höre sodann auf ihre Art, den Gruß zu erwidern. Dieser (Gruß) soll für dich und deine Nachfahren sein.' Er (Adam) sagte ihnen: 'As-salamu 'alaikum!"**, und sie erwiderten: Assalamu alaika wa rahmatu-llah.'*** Damit fugten sie dem Gruß wa rahmatullah hinzu." (Al-Bukhari und Muslim)

**Auf Deutsch bedeutet dies: "Friede sei mit euch!"
***Auf Deutsch bedeutet dies: "Friede sei mit dir und die Barmherzigkeit Allahs!"


Kapitel: 131, Nummer: 3
Kapitel:  Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)

Abu Umara al-Bara' ibn Azib (r) überliefert folgendes: Der Gesandte Allahs (s) befahl uns die folgenden sieben Handlungen: 1) Die Kranken zu besuchen, 2) Begräbniszügen zu folgen, 3) jemandem, der niest, (mit den Worten "Yarhamuk Allah") Allahs Erbar men zu wünschen, 4) die Schwachen zu unterstützen, 5) den Unterdrückten zu helfen, 6) den Friedensgruß zu verbreiten, und 7) Gelübde zu erfüllen. (Al-Bukhari und Muslim) Die zitierte Fassung stammt von Al-Bukhari.


Kapitel: 131, Nummer: 4
Kapitel:  Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)

Hadith 848 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 379.


Kapitel: 131, Nummer: 5
Kapitel:  Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)

Abu Yüsuf Abdullah ibn Salam (r) berichtet: Ich hörte den Gesandten Allahs (s) sagen: "Oh ihr Leute! Verbreitet den Friedensgruß, gebt (den Armen und Bedürftigen) zu essen, pflegt die Verwandtschaftsbande, und betet, wenn andere schlafen, dann werdet ihr das Paradies in Frieden betreten." (At-Tirmidhi) Dies ist ein guter und gesunder Hadith (hasan sahih).


Kapitel: 131, Nummer: 6
Kapitel:  Vorzug des Grüßens und Gebot zur Verbreitung (des Grußes)

At-Tufail ibn Ubai ibn Ka'b pflegte Abdullah ibn Umar (r) zu besuchen und mit ihm auf den Markt zu gehen. Er erzählte: Wenn wir auf den Markt kamen, entbot Abdullah den Friedensgruß jedem kleinen Ladenhalter, Händlern, Armen und jedem (anderen), den er auf dem Markt traf. Eines Tages, als ich (wie gewöhnlich) zu ihm kam, wollte er, dass ich ihn auf den Markt begleite. Ich sagte zu ihm: "Was willst du auf den Marktplatz tun? Du hältst dort nicht an, um etwas zu kaufen oder zu verkaufen, du erkundigst dich auch nicht nach Waren oder ihrem Preis, und du schließt dich auch nicht irgendeiner Markt-Versammlung an. Ich schlage vor, dass wir hier sitzen und reden." Er entgegnete. "Oh Abu Batn**, eigentlich gehen wir morgens zum Markt, um jeden, den wir treffen, mit dem Friedensgruß zu grüßen." Imam Malik hat diesen Hadith, der zuverlässig überliefert wurde, in seinem Buch Al-Muwatta' berichtet {isnad sahih).

**Auf Deutsch heißt dies wörtlich: "Mann mit dem Bauch". At-Tufail (r) war etwas beleibt.



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