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Quran
2.283. Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid.

[ alBaqara:283 ]


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 Kapitel: Erledigung der Angelegenheiten der Muslime
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Kapitel: 29, Nummer: 1
Kapitel:  Erledigung der Angelegenheiten der Muslime

Erledigung der Angelegenheiten der Muslime

Qur’an: Allah, der Erhabene, spricht:
„Oh die ihr glaubt! Verneigt euch und werft euch nieder und dient eurem Herrn und tut Gutes, auf dass ihr erfolgreich seid!" (22:77)

Hadith 0244 ist eine Wiederholung von Hadith Nr. 0233


Kapitel: 29, Nummer: 2
Kapitel:  Erledigung der Angelegenheiten der Muslime

Abu Huraira (r) überliefert, dass der Gesandte Allahs (s) sagte: „Wer einem Gläubigen eine Sorge von den Sorgen dieser Welt nimmt, dem wird Allah eine Sorge von den Sorgen des Tages des Gerichts nehmen. Und wer einem Menschen in Bedrängnis Erleichterung verschafft, dem wird Allah in dieser Welt und im Jenseits Erleichterung verschaffen. Und wer einen Muslim schützt, den wird Allah schützen, im Dießeits und im Jenseits. Allah steht Seinem Diener bei, solange Sein Diener seinem Bruders beisteht. Kein Volk versammelt sich in einem der Häuser Allahs, um den Qur’an vorzutragen und ihn miteinander zu studieren, ohne dass innere Ruhe auf sie herab kommt, Barmherzigkeit sie umhüllt, die Engel sie umgeben, und Allah sie denen gegenüber erwähnt, die bei Ihm sind. Wer durch seine Taten (auf dem Weg zum Paradies) behindert ist, der wird durch seine Herkunft nicht befördert." (Muslim)



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