16.111. On the Day when every soul will come pleading for itself, and every soul will be repaid what it did, and they will not be wronged. (Pickthall)
16.111. An einem Tag kommt jede Seele, sie streitet für sich selbst, und jede Seele erhält, was sie getan hat, und ihnen wird nicht Unrecht angetan. (Ahmad v. Denffer)
16.111. Am Tag, da jede Seele kommt und für sich selbst streitet, und jeder Seele in vollem Maß zukommen wird, was sie getan hat. Und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt. (Bubenheim)
16.111. An dem Tag, an dem jeder Mensch erscheint und es ihm darum geht, nur sich selbst zu verteidigen, werden ihm seine Werke vergolten. Keinem geschieht Unrecht. (Azhar)
16.111. An dem Tag, wenn jede Seele kommt, um sich selbst zu rechtfertigen. Dann wird jeder Seele vergolten, was sie getan hat. Und ihnen wird kein Unrecht widerfahren. (Zaidan)
16.111. Am Tag (des Gerichts), da jeder kommt, um zu seiner eigenen Verteidigung zu streiten, und jedem voll heimgezahlt wird, was er (im Erdenleben) getan hat! Und ihnen wird (dabei) nicht Unrecht getan. (Paret)
16.111. An dem Tage, da jede Seele kommen wird, um sich selbst zu rechtfertigen, und da jeder Seele voll vergolten wird, was sie getan hat, sollen sie kein Unrecht erleiden. (Rasul)
16.111. Und (erinnere an) den Tag, an dem jede Seele kommen wird, um für sich selbst argumentieren (zu wollen. An diesem Tag) wird jeder Seele entsprechend dem vergolten werden, was sie getan hat, und niemand wird (dabei) eine Ungerechtigkeit erleiden. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 110 bis 111
On the other hand, Allah is most surely Forgiving and Compassionate towards those people who, when they were persecuted (because of their Faith), left their homes and migrated and struggled hard in the Way of Allah and practised fortitude. ( 111 ) (All these will be judged) on the bay when everyone will be pleading for himself only and everyone will be recompensed fully for one's deeds and none shall be unjustly dealt with in the least.
Desc No: 111 They were those Believers who migrated to Habashah.