40.52. Yawma la yanfaAAu aldhdhalimiinamaAAdhiratuhum walahumu allaAAnatu walahum suu-o alddari
40.52. The day when their excuse availeth not the evil doers, and theirs is the curse, and theirs the ill abode. (Pickthall)
40.52. An dem Tag nützt den Unrechthandelnden ihre Entschuldigung nichts, und für sie ist der Fluch, und für sie das Böse der Heimstätte. (Ahmad v. Denffer)
40.52. am Tag, da den Ungerechten ihre Entschuldigung nicht nützt und es für sie den Fluch geben und es für sie die böse Wohnstätte geben wird. (Bubenheim)
40.52. an jenem Tag, an dem den Ungerechten ihre Ausrede nichts nützt. Ihnen gebührt der Fluch, und ihnen gebührt die schlimmste Wohnstätte. (Azhar)
40.52. An dem Tag, wenn den Unrecht-Begehenden ihre Entschuldigung nicht nützt. Und für sie ist der Fluch bestimmt, und für sie ist das Schlimme der Wohnstätte bestimmt. (Zaidan)
40.52. am Tag, da es den Frevlern nichts nützt, wenn sie sich entschuldigen. Diese haben (vielmehr) den Fluch (Allahs) und die schlimme Behausung (der Hölle) zu erwarten. (Paret)
40.52. am Tage, an dem den Frevlern ihre Ausrede nichts nützen wird; und sie werden zu Fluch und schlimmem Aufenthalt (verdammt) sein. (Rasul)
40.52. Am Tag, an dem die Entschuldigungen der Ungerechten ihnen nichts nützen werden, wird für sie nur der Fluch und die schlimmste aller Wohnstätten (übrigbleiben). (Périsset)