4.64. Wama arsalna min rasuulin illaliyutaAAa bi-idhni Allahi walaw annahum idhdhalamuu anfusahum dschauuka faistaghfaruuAllaha waistaghfara lahumu alrrasuululawadschaduu Allaha tawwaban rahiiman
4.64. We sent; no messenger save that he should be obeyed by Allah ' s leave. And if, when they had wronged themselves, they had but come unto thee and asked forgiveness of Allah and asked forgiveness of the messenger, they would have found Allah Forgiving, Merciful. (Pickthall)
4.64. Und Wir haben keinen Gesandten gesandt, außer daß ihm gehorcht wind mit der Erlaubnis Allahs, und wenn sie, wenn sie sich selbst Unrecht angetan haben, zu dir kommen und Allah um Verzeihung bitten, und der Gesandte für sie um Verzeihung bittet, bestimmt finden sie Allah in Vergebung zuwendend, barmherzig. (Ahmad v. Denffer)
4.64. Und Wir haben keinen Gesandten gesandt, ohne daß ihm - mit Allahs Erlaubnis gehorcht werde. Und wenn sie, wo sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kämen und dann Allah um Vergebung bäten, und der Gesandte für sie um Vergebung bäte, würden sie wahrlich Allah Reue-Annehmend und Barmherzig finden. (Bubenheim)
4.64. Wir haben nie einen Gesandten entboten, außer, damit ihm, mit der Erlaubnis Gottes, gehorcht werde. Wenn sie, nachdem sie sich selbst unrecht getan hatten, ihre Untat erkannt, dich aufgesucht und Gott um Vergebung angefleht hätten, und der Gesandte hätte für sie um Verzeihung gebeten, dann hätten sie Gott voller Vergebung und Barmherzigkeit gefunden. (Azhar)
4.64. Und WIR haben jeden Gesandten nur deshalb entsandt, damit ihm mit der Zustimmung ALLAHs gehorcht wird. Und wären sie doch, nachdem sie Unrecht begangen hatten, zu dir gekommen und hätten ALLAH um Vergebung gebeten und hätte dann der Gesandte für sie um Vergebung gebeten, würden sie ALLAH als reue-annehmend, allgnädig finden. (Zaidan)
4.64. Und wir haben keinen Gesandten (zu irgendeinem Volk) geschickt, ohne daß ihm - mit Allahs Erlaubnis - Gehorsam geleistet werden sollte. Wenn sie (nun), wo sie (durch ihre Sündhaftigkeit) gegen sich selber gefrevelt haben, zu dir kämen und Allah um Vergebung bitten würden, und (wenn) der Gesandte (daraufhin seinerseits Allah) für sie um Vergebung bitten würde, dann würden sie finden, daß Allah gnädig (tauwaab) und barmherzig ist. (Paret)
4.64. Und Wir haben keinen Gesandten geschickt, ohne daß ihm mit Allahs Erlaubnis gehorcht worden wäre. Und wären sie zu dir gekommen, nachdem sie sich gegen sich selber vergangen hatten, und hätten sie zu Allah um Verzeihung gefleht, und hätte der Gesandte für sie um Verzeihung gebeten, hätten sie gewiß Allah Allvergebend, Barmherzig gefunden. (Rasul)
4.64. Wir haben jeden Gesandten nur (mit dem Zweck) entsandt, dass ihm mit Allahs Erlaubnis Gehorsam geleistet wird. Würden sie, nachdem sie sich selbst Unrecht zugefügt haben, zu dir kommen, Allah um Vergebung bitten und der Gesandte (daraufhin ebenfalls) für sie um Vergebung bitten, so wäre Allah gewiss der Annehmer der Reue, der Barmherzige. (Périsset)