2.281. And guard yourselves against a day in which ye will be brought back to Allah. Then every soul will be paid in full that which it hath earned, and they will not be wronged. (Pickthall)
2.281. Und fürchtet einen Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet, dann wird jeder Seele beglichen, was sie erworben hat, und sie werden nicht unrecht behandelt (Ahmad v. Denffer)
2.281. Und hütet euch vor einem Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele in vollem Maß zukommen, was sie verdient hat, und es wird ihnen kein Unrecht zugefügt. (Bubenheim)
2.281. Fürchtet den Tag, an dem ihr zu Gott zurückgebracht werdet und jeder seinen Taten entsprechend belohnt wird! Ihnen wird kein Unrecht zugefügt.
(Azhar)
2.281. Und sucht Taqwa einem Tag gegenüber, an dem ihr zu ALLAH zurückgebracht werdet, dann wird jeder Seele das vergütet, was sie erworben hat. Und ihnen wird gewiss kein Unrecht angetan. (Zaidan)
2.281. Und macht euch darauf gefaßt, einen Tag zu erleben, an dem ihr (zum Gericht) zu Allah zurückgebracht werdet, worauf jedem voll heimgezahlt wird, was er (im Erdenleben) begangen hat! Und ihnen wird (dabei) nicht Unrecht getan. (Paret)
2.281. Und fürchtet den Tag, an dem ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele das zurückerstattet, was sie erworben hat, und ihnen wird kein Unrecht geschehen. (Rasul)
2.281. Und fürchtet den Tag, da ihr zu Allah zurückgebracht werdet. Dann wird jeder Seele das vergolten, was sie (an Taten) erworben hat, und (dabei) wird keine (Seele) Ungerechtigkeit erleiden. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 278 bis 281
O Believers, fear Allah and give up that interest which is still due to you, if you are true Believers; but if you do not do so, then you are warned of the declaration of war against you by Allah and His Messenger. ( 323 ) If, however, you repent even now (and forego interest), you are entitled to your principal; do no wrong, and no wrong will be done to you. If your debtor be in straitened circumstances, give him time till his monetary condition becomes better. But if you remit the debt by way of charity, it would be better for you, if you only knew it. ( 324 ) Guard against the disgrace and misery of the bay when you shall return to Allah: there everyone shall be paid in full, for the good or evil one has earned and none shall be wronged.
Desc No: 323 This verse was revealed after the conquest of Makkah, but was inserted here because it also deals with interest. Even before its revelation, interest was regarded as a hateful thing though it had not yet been legally forbidden. But after its revelation, money-lending on interest became a criminal offence in the Islamic State. Those clans who carried on this business in Arabia, were duly warned to give it up for otherwise a war would be declared against them. When the Christians of Najran were granted autonomy within the Islamic State, it was specified in the treaty that if they continued their money-lending business, the treaty would come to an end and there would be a state of war between the parties. From the concluding portion of this verse, Ibn `Abbas, Hasan Basri, Ibn Sirin and Rubai'-bin-Anas have concluded that the one who takes interest in the Islamic State should be warned to repent of it, and if he does not give it up, he should be put to death. But the other jurists are of the opinion that he should be put in prison and kept there until he undertakes to give up this business.
Desc No: 324 This verse empowers an Islamic court of law to compel the creditors to give more time to the debtors for the payment of debts, if they are in such straitened circumstances that they cannot pay back their debts. Under certain circumstances, the court is entitled to write off the debt altogether or a part of it. A Tradition says that a man suffered loss in his business and came heavily under debt. When his case was taken to the Holy Prophet, he made an appeal to the people to help him out of it. Accordingly, the people made monetary contributions, but even then he could not clear all his debts. Then the Holy Prophet addressed the creditors and told them that they would have to be satisfied with whatever was collected for the payment of their debts. The jurists have explained that the house in which a tnan lives, his utensils, clothes and tools of trade can in no case be confiscated. "
2.282. Ya ayyuha alladhiina amanuuidha tadayantum bidaynin ila adschalin musammanfaoktubuuhu walyaktub baynakum katibun bialAAadliwala ya/ba katibun an yaktuba kamaAAallamahu Allahu falyaktub walyumlili alladhiiAAalayhi alhaqqu walyattaqi Allaha rabbahu walayabkhas minhu schay-an fa-in kana alladhii AAalayhialhaqqu safiihan aw daAAiifan aw la yastatiiAAuan yumilla huwa falyumlil waliyyuhu bialAAadli waistaschhiduuschahiidayni min ridschalikum fa-in lam yakuunaradschulayni faradschulun waimraatani mimman tardawnamina alschschuhada-i an tadilla ihdahumafatudhakkira ihdahuma al-okhrawala ya/ba alschschuhadao idha maduAAuu wala tas-amuu an taktubuuhu saghiiran awkabiiran ila adschalihi dhalikum aqsatu AAindaAllahi waaqwamu lilschschahadati waadnaalla tartabuu illa an takuuna tidscharatanhadiratan tudiiruunaha baynakum falaysa AAalaykumdschunahun alla taktubuuha waaschhiduu idhatabayaAAtum wala yudarra katibun walaschahiidun wa-in tafAAaluu fa-innahu fusuuqun bikum waittaquuAllaha wayuAAallimukumu Allahu waAllahubikulli schay-in AAaliimun
2.282. O ye who believe! When ye contract a debt for a fixed term, record it in writing. Let a scribe record it in writing between you in (terms of) equity. No scribe should refuse to write as Allah hath taught him, so let him write, and let him who incurreth the debt dictate, and let him observe his duty to Allah his Lord, and diminish naught thereof. But if he who oweth the debt is of low understanding, or weak, or unable himself to dictate, then let the guardian of his interests dictate in (terms of) equity. And call to witness, from among your men, two witnesses. And if two men be not (at hand) then a man and two women, of such as ye approve as witnesses, so that if the one erreth (through forgetfulness) the other will remember. And the witnesses must not refuse when they are summoned. Be not averse to writing down (the contract) whether it be small or great, with (record of) the term thereof. That is more equitable in the sight of Allah and more sure for testimony, and the best way of avoiding doubt between you; save only in the case when it is actual merchandise which ye transfer among yourselves from hand to hand. In that case it is no sin for you if ye write it not. And have witnesses when ye sell one to another, and let no harm be done to scribe or witness. If ye do (harm to them) lo! it is a sin in you. Observe your duty to Allah. Allah is teaching you. And Allah is Knower of all things. (Pickthall)
2.282. Ihr, die glauben, wenn ihr euch verschuldet, mit einer Schuld zu einer festgesetzten Frist, so schreibt sie auf, und es soll zwischen euch ein Schreiber sachgerecht aufschreiben, und es weigere sich kein Schreiber, daß er aufschreibe, wie es ihn Allah gelehrt hat, also soll er aufschreiben, und diktieren soll derjenige, auf dem die Rechtspflicht ist, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten, und er mindere nichts davon, und wenn derjenige, auf dem die Rechtspflicht ist schwachköpfig oder schwach ist, oder er kann es nicht, daß er diktiert so soll sein Schutzfreund sachgerecht diktieren, und verlangt das Zeugnis zweier Zeugen von euren Männern, und wenn es nicht zwei Männer sind, so ein Mann und zwei Frauen, mit denen ihr als Zeugen zufrieden seid, daß - geht die eine von beiden fehl - so die eine von beiden die andere erinnert, und die Zeugen weigern sich nicht wenn sie gerufen werden, und werdet nicht müde, daß ihr sie aufschreibt klein oder groß, zu ihrer Frist Dies ist richtiger bei Allah und beständiger für das Zeugnis und näher, daß ihr nicht Zweifel bekommt, außer es geht um ein vorhandenes Handelsgut, das ihr zwischen euch zirkulieren laßt so ist kein Vergehen auf euch, wenn ihr es nicht aufschreibt, und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Käufe tätigt, und es wird dem Schreiber kein Schaden angetan und nicht dem Zeugen, und wenn ihr das tut, so ist es eine Frevelei von euch, und fürchtet Allah, so lehrt euch Allah, und Allah hat von allem Wissen. (Ahmad v. Denffer)
2.282. O die ihr glaubt, wenn ihr auf eine festgesetzte Frist, einer vom anderen, eine Geldschuld aufnehmt, dann schreibt es auf. Und ein Schreiber soll (es) für euch gerecht aufschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah (es) ihn gelehrt hat. So soll er denn schreiben, und diktieren soll der Schuldner, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon schmälem. Wenn aber der Schuldner töricht oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, so soll sein Sachwalter (es) gerecht diktieren. Und bringt zwei Männer von euch als Zeugen. Wenn es keine zwei Männer sein (können), dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, mit denen als Zeugen ihr zufrieden seid, - damit, wenn eine von beiden sich irrt, eine die andere erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie aufgefordert werden. Und seid nicht abgeneigt, es - (seien es) klein(e) oder groß(e Beträge) - mit seiner (vereinbarten) Frist aufzuschreiben! Das ist gerechter vor Allah und richtiger für das Zeugnis und eher geeignet, daß ihr nicht zweifelt; es sei denn, es ist ein sofortiger Handel, den ihr unter euch tätigt. Dann ist es keine Sünde für euch, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr untereinander einen Verkauf abschließt. Und kein Schreiber oder Zeuge soll zu Schaden kommen. Wenn ihr (es) aber (dennoch) tut, so ist es ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah! Und Allah lehrt euch. Allah weiß über alles Bescheid. (Bubenheim)
2.282. O ihr Gläubigen! Wenn ihr ein befristetes Darlehen vereinbart, so müsst ihr das schriftlich festhalten. Ein Schreiber soll in eurem Beisein aufschreiben, was recht und richtig ist. Niemand soll ablehnen, so zu schreiben, wie Gott es ihn gelehrt hat. Er muss schreiben. Der Schuldner soll diktieren, Gott seinen Herrn fürchten und die Summe genau unvermindert nennen. Ist der Schuldner entscheidungsunfähig, schwach, oder unfähig zu diktieren, so soll sein Sachwalter auf gerechte Weise diktieren. Nehmt als Zeugen zwei eurer Männer, sonst einen Mann und zwei Frauen, die ihr als Zeugen akzeptiert! Die beiden Frauen haben bei der Beweisführung gemeinsam Zeugnis abzulegen, damit die eine die andere erinnert oder korrigiert. Die Zeugen haben zu erscheinen, wenn sie vorgeladen werden und dürfen sich nicht weigern. Es darf euch nicht verdrießen, eine Schuld aufzuschreiben, sei sie klein oder groß, wenn es sich um eine befristete handelt. Das ist ein von Gott für gerecht erachtetes Verfahren, sicherer bei der Beweisführung und geeigneter dafür, dass keine Zweifel aufkommen. Von dieser Anordnung wird die Begleichung von vorhandenen Handelswaren, die ihr austauscht, ausgenommen. Diese braucht ihr nicht aufzuschreiben. Sorgt dafür, dass beim Kauf und beim Verkauf Zeugen anwesend sind! Hütet euch davor, Schreiber oder Zeugen zu belästigen! Wer ihnen etwas antut, begeht eine Sünde (deren Folgen auf euch zurückfallen). Fürchtet Gott, Der euch alle Dinge lehrt! Gott weiss alles.
(Azhar)
2.282. Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Wenn ihr einander eine Schuld für eine festgesetzte Frist gewährt, dann schreibt sie nieder! Und ein Schriftführer soll für euch gerecht schreiben. Und ein Schriftführer darf nicht ablehnen, zu schreiben, wie ALLAH es ihm lehrte. So soll er schreiben! Und der Schuldner soll diktieren, ALLAH gegenüber, seinem HERRN, Taqwa gemäß handeln und nichts davon geringer angeben. Und sollte der Schuldner beschränkt, schwach oder unfähig sein, selbst zu diktieren, dann soll sein Wali gerecht diktieren. Und lasst zwei Zeugen von euren Männern ihn (den Vertrag) bezeugen. Und sollten beide keine Männer sein, dann sollen sie ein Mann und zwei Frauen von den Zeugen sein, die ihr akzeptiert, denn sollte die eine von beiden (Frauen) sich irren, dann kann die eine die andere erinnern. Und die Zeugen dürfen das Zeugnis nicht verweigern, wenn sie geladen werden. Und seid nicht lustlos, sie (die Schuld) niederzuschreiben, egal ob sie klein oder groß ist, bis zu ihrer Frist. Dies ist gerechter vor ALLAH, glaubwürdiger für das Zeugnis und näher dazu, keine Zweifel zu hegen. Ausgenommen davon - wenn es sich um einen gegenwärtigen Handel dreht, den ihr untereinander zum Abschluss bringt, dann trifft euch keine Verfehlung, wenn ihr ihn (diesen Handel) nicht niederschreibt. Und lasst es bezeugen, wenn ihr miteinander Handel betreibt. Und weder ein Schriftführer noch ein Zeuge dürfen geschädigt werden. Und solltet ihr es dennoch tun, so ist dies zweifelsohne Fisq von euch. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber! Und ALLAH lehrt euch. Und ALLAH ist über alles allwissend. (Zaidan)
2.282. Ihr Gläubigen! Wenn ihr auf eine bestimmte Frist ein Schuldverhältnis eingeht, dann schreibt es auf! Und ein Schreiber soll (es) in eurem Beisein aufschreiben, so wie es recht und billig ist (bil-`adli). Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es ihn gelehrt hat. Er soll schreiben. Und der Schuldner soll diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon abzwacken. Und wenn der Schuldner schwachsinnig (safieh) oder minderjährig ist oder (aus irgend welchen Gründen) nicht selber zu diktieren vermag, soll sein Anwalt (walie) diktieren, so wie es recht und billig ist (bil-`adli). Und nehmt zwei Zeugen unter euren Männern! Wenn es nicht zwei Männer sein können, dann sollen es ein Mann und zwei Frauen sein, solche, die euch als Zeugen genehm sind, - (zwei Frauen) damit (für den Fall), daß die eine von ihnen sich irrt, die eine (die sich nicht irrt) die andere (die sich irrt, an den wahren Sachverhalt) erinnere. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern (als solche aufzutreten), wenn sie (dazu) aufgefordert werden. Und laßt es euch nicht verdrießen, es aufzuschreiben, (die Summe sei) klein oder groß, (damit es) bis zu seiner Frist (festgelegt sei)! Auf diese Weise ist, so dünkt es Allah, am besten dafür gesorgt, daß ihr gerecht handelt und richtig Zeugnis abgebt, und (so ist) am ehesten (gewährleistet), daß ihr (später über die Zeugenaussagen) nicht Zweifel hegt. Anders ist es, wenn es sich um eine augenblicklich greifbare, unter euch zirkulierende Ware handelt. Dann ist es für euch keine Sünde, wenn ihr sie nicht aufschreibt. Aber nehmt, wenn ihr ein Kaufgeschäft abschließt, (wenigstens) Zeugen! Und kein Schreiber oder Zeuge soll (bei alledem) schikaniert werden. Wenn ihr es (dennoch) tut, verübt ihr Frevel. Und fürchtet Allah! Allah lehrt euch (was ihr tun sollt) und weiß über alles Bescheid. (Paret)
2.282. O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr eine Anleihe gewährt oder aufnehmt zu einer festgesetzten Frist, dann schreibt es nieder. Und ein Schreiber soll es in eurem Beisein getreulich niederschreiben. Und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, so wie Allah es gelehrt hat. So schreibe er also, und der Schuldner soll es diktieren und Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon weglassen. Und wenn der Schuldner schwachsinnig oder schwach ist oder unfähig, selbst zu diktieren, dann soll sein Sachwalter getreulich für ihn diktieren. Und lasset zwei Zeugen unter euren Männern es bezeugen, und wenn es keine zwei Männer gibt, dann (sollen es bezeugen) ein Mann und zwei Frauen von denen, die euch als Zeugen geeignet erscheinen, damit, wenn sich eine der beiden irrt, die andere von ihnen sie (daran) erinnert. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben - (seien es) große oder kleine (Beträge) - bis zur festgesetzten Frist. Das ist rechtschaffener vor Allah und zuverlässiger, was die Bezeugung angeht und bewahrt euch eher vor Zweifeln, es sei denn es handelt sich um eine sogleich verfügbare Ware, die von Hand zu Hand geht unter euch; dann ist es kein Vergehen für euch, wenn ihr es nicht niederschreibt. Und nehmt Zeugen, wenn ihr miteinander Handel treibt. Und weder dem Schreiber noch dem Zeugen soll Schaden zugefügt werden. Und wenn ihr es tut, dann ist es wahrlich ein Frevel von euch. Und fürchtet Allah. Und Allah lehrt euch, und Allah ist über alles kundig. (Rasul)
2.282. O ihr, die ihr glaubt, wenn ihr euch untereinander ein befristetes Darlehen gewährt, dann haltet es schriftlich fest. Lasst einen Schreiber in eurer Gegenwart (sach)gerecht aufzeichnen, und kein Schreiber soll sich weigern, sofern Allah ihm (das Schreiben) gelehrt hat. Der Schuldner soll diktieren, und der Schreiber soll treu aufzeichnen, während er Allah, seinen Herrn, fürchtet. Ist der Schuldner einfältig, geschwächt oder unfähig, soll sein Beistand gerecht diktieren. Als Zeugen wählt zwei Männer aus eurer Mitte; fehlt ein zweiter Mann, dann einen Mann und zwei Frauen, so dass die eine die andere erinnern kann, falls sie (etwas) vergessen sollte. Und Zeugen sollen ihrer Aussagepflicht nicht ausweichen. Unabhängig von der Höhe der Schuld, ob gross oder klein, schreibt sie nieder, denn das ist gerechter vor Allah, verlässlicher als Beweis und vermeidet Zweifel. (Eine Ausnahme) besteht (bei sofortigen Handelsgeschäften) mit verfügbarer Ware, die zwischen euch im Umlauf ist. (Solche Handelsgeschäfte) braucht ihr nicht aufzuschreiben. Lasst (jedoch nach Möglichkeit) Zeugen bei (jedem) Handel dabei sein. Und es soll weder für den Schreiber noch für die Zeugen ein Schaden entstehen; und wenn ihr (einen Schaden) zulasst, dann begeht ihr wahrhaftig eine Sünde. Und fürchtet Allah, Der euch lehrt; und Allah ist der Allwissende über euer Tun. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 282 bis 282
O Believers, when you contract a debt for a fixed; ( 325 ) term, you should put it in writing. ( 326 ) Let a scribe write with equity the document for the parties. The scribe whom Allah has given the gift of literacy should not refuse to write. Let him write and let the one under obligation (the debtor) dictate, and he should fear Allah, his Lord, and should not diminish from or add anything to the terms which have been settled. But if the borrower be of low understanding or weak or unable to dictate (for any reason), then let the guardian of his interests dictate it with equity. And let two men from among you ( 327 ) bear witness to all such documents. But if two men be not available, there should be one man and two women to bear witness so that if one of the women forgets (anything), the other may remind her. The witnesses should be from among such people whom you approve of as witnesses. ( 328 ) When the witnesses are asked to testify, they should not refuse to do so. Do not neglect to reduce to writing your transaction for a specified term, whether it be big or small. Allah considers this more just for you, for it facilitates the establishment of evidence and lessens doubts and suspicions. Of course, there is no harm if you do not put in writing the common transactions you conclude daily on the spot, ( 329 ) but in case of commercial transactions you should have witnesses. The scribe and the witnesses should not be harassed: ( 330 ) if you do so, you shall be guilty of sin. You should guard against the wrath of Allah; He gives you the knowledge of the right way for Allah has the knowledge of everything.
Desc No: 325 From this it is deduced that the term for a debt must be specified.
Desc No: 326 This warns against a common practice: friends and relatives do not put debt agreements into formal writing, for such a thing, according to them, shows lack of trust. Allah admonishes that agreements concerning debt and business should be recorded and testified by witnesses in order to keep the affairs of the people clean. A Tradition of the Holy Prophet says that three kinds of the people cry out to Allah for help but are not answered: first, those who have ill tempered wives but do not divorce them; second, those who are entrusted with the property of orphans but return it to them before they attain maturity; third, those who lend money to others without any document or evidence.
Desc No: 327 "From among you": from among the Muslims. Imam Abu Hanifah, holds the opinion that the non-Muslims also can be made the witnesses.
Desc No: 328 As the establishment of the truth of a case depends to a great degree on the reliability of witnesses, a very high standard of qualification is demanded of them. Only those persons who are known to lead respectable lives and bear good moral character and are honest should be made the witnesses.
Desc No: 329 Even in the case of those transactions which are carried out on the spot in everyday business, it is better to record them; nevertheless there is no harm if commercial transactions carried on daily between neighbouring traders are not recorded.
Desc No: 330 It implies two things. No one should be forced to become a scribe or a witness against his will, and no one should harass the scribe or the witness just because he gives true evidence against the interests of a party.
2.283. If ye be on a journey and cannot find a scribe, then a pledge in hand (shall suffice). And if one of you entrusteth to another let him who is trusted deliver up that which is entrusted to him (according to the pact between them) and let him observe his duty to Allah. Hide not testimony. He who hideth it, verily his heart is sinful. Allah is Aware of what ye do. (Pickthall)
2.283. Und wenn ihr auf einer Reise seid, und ihr findet keinen Schreiber, so gilt: Ausgehändigte Pfänder, und wenn einer von euch einem anderen etwas anvertraut, so soll derjenige, dem das Anvertraute anvertraut wurde, es zurückgeben, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verschweigt nicht das Zeugnis, und wer es verschweigt, so ist sein Herz mutwillig sündend, und Allah weiß von dem, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)
2.283. Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden. Und wenn dann einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, so soll derjenige, dem (es) anvertraut wurde, das ihm anvertraute Pfand (wieder) aushändigen, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es aber verheimlicht, dessen Herz ist gewiß sündhaft. Und Allah weiß über das, was ihr tut, Bescheid. (Bubenheim)
2.283. Wenn ihr auf Reisen seid und keinen Schreiber findet, so soll ein Pfand genommen werden, das dieser treu verwahrt. Derjenige, dem ein Pfand anvertraut wurde, hat das ihm Anvertraute zurückzugeben und Gott, seinen Herrn, zu fürchten. Ihr sollt euch nicht weigern, Zeugnis abzulegen! Wer eine Zeugenaußage zurückhält, trägt Sünde im Herzen. Gott weiss alles, was ihr tut.
(Azhar)
2.283. Und wenn ihr auf Reisen seid und keinen Schriftführer findet, dann nehmt ein Pfand! Und solltet ihr einander vertrauen, so soll derjenige, dem (die Schuld) anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, seinem HERRN, handeln. Und verschweigt nicht das Zeugnis! Und wer es verschweigt, so ist dessen Herz gewiss voller Verfehlung. Und ALLAH ist über das, was ihr tut, allwissend. (Zaidan)
2.283. Und wenn ihr auf einer Reise (unterwegs) seid und keinen Schreiber findet, ist ein Draufgeld zu nehmen (fa-rihaanun maqbuudatun). Und wenn einer von euch einem anderen (einen Vermögenswert) anvertraut, soll der Empfänger das ihm anvertraute Gut (nach Ablauf der verabredeten Frist dem Eigentümer wieder) aushändigen und Allah, seinen Herrn, fürchten. Und unterschlagt keine Zeugenaussage! Wer eine unterschlägt, dessen Herz ist sündig. Allah weiß Bescheid über das, was ihr tut (Paret)
2.283. Und wenn ihr auf einer Reise seid und keinen Schreiber findet, dann soll ein Pfand in Empfang genommen werden. Und wenn einer von euch dem anderen (etwas) anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und Allah, seinen Herrn, fürchten. Und unterdrückt das Zeugnis nicht. Und wer es verbirgt, dessen Herz ist wahrlich mit Schuld befleckt. Und Allah ist dessen kundig, was ihr tut. (Rasul)
2.283. Wenn ihr aber auf Reisen seid und keinen Schreiber findet, dann reicht ein erhaltenes Pfand aus. Und wenn einer von euch dem anderen etwas anvertraut, dann soll derjenige, dem es anvertraut wurde, das Anvertraute (auch) wieder zurückgeben; und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten. Und verheimlicht kein Zeugnis. Wer es dennoch verheimlicht, der hat gewiss ein sündhaftes Herz. Und Allah ist der Allwissende über euer Tun. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 283 bis 283
If you are on a journey and cannot find a scribe to write the document, then transact your business on the security of a pledge in hand. ( 331 ) And, if any one transacts a piece of business with another merely on trust, then the one who is trusted should fulfil his trust and fear Allah, his Lord And never conceal evidence ( 332 ) for he who conceals it, has a sinful heart: Allah knows everything that you do.
Desc No: 331 It does not mean that a pledge may be held on security only while on a journey. It has been specially mentioned in this connection because such a condition generally occurs on a journey. Moreover, inability to get a scribe is not an essential condition for holding something as a pledge. If a needy person cannot obtain a debt unless he delivers something as security for it, he is allowed to do so. The Qur'an deliberately omits the mention of this latter condition, because it intends to teach generosity to the Believers. It is obviously below the dignity of a man of high character not to lend money to a needy person without having a pledge in hand. It is, however, understood that if the pledge is productive, the creditor should keep a regular account of the produce and deduct it from the debt; otherwise any profit drawn from the pledged property would be interest. In this connection, one should also know that the only object in view of holding a pledge is the security of the repayment of the debt and it does not entitle the creditor in any way to make profit out of it. For instance, if a creditor himself lives in the house which he holds as a pledge for his debt or if he lets it to someone else, he in fact is guilty of taking interest, if he does not credit the rent of the house to the debtor, for there is no difference between taking direct interest on a debt or earning money from it or making use of the property delivered as a pledge. The creditor, however, may benefit from the milk of a pledged head of cattle, or may ride or carry burden on a horse, camel, etc., because that would be the compensation for the fodder given to them.
Desc No: 332 "Concealing of evidence" applies both to the evasion of evidence and to the concealment of the true facts while giving evidence.
2.284. Lillahi ma fii alssamawatiwama fii al-ardi wa-in tubduu ma fiianfusikum aw tukhfuuhu yuhasibkum bihi Allahufayaghfiru liman yaschao wayuAAadhdhibu man yaschaowaAllahu AAala kulli schay-in qadiirun
2.284. Unto Allah (belongeth) whatsoever is in the heavens and whatsoever is in the earth; and whether ye make known what is in your minds or hide it, Allah will bring you to account for it. He will forgive whom He will and He will punish whom He will. Allah is Able to do all things. (Pickthall)
2.284. Allahs ist, was in den Himmeln und was auf der Erde ist, und ob ihr sichtbar macht, was in euren Seelen ist, oder ihr es geheimhaltet, zieht euch Allah dafür zur Rechenschaft Also verzeiht Er, wem Er will, und Er straft, wen Er will, und Allah ist zu allem imstande. (Ahmad v. Denffer)
2.284. Allah gehört (alles), was in den Himmeln und was auf der Erde ist. Und ob ihr offenlegt, was in euch selbst ist, oder es verbergt, Allah wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen. Dann vergibt Er, wem Er will, und straft, wen Er will. Und Allah hat zu allem die Macht. (Bubenheim)
2.284. Gott gehört alles, was es in den Himmeln und auf Erden gibt. Ob ihr eure Absichten äußert oder verborgen haltet, sie entgehen Gott nicht, und Er zieht euch zur Rechenschaft. Er begnadigt, wen Er will und bestraft, wen Er will. Gottes Allmacht umfasst alles.
(Azhar)
2.284. ALLAH gehört, was in den Himmeln und was in der Erde ist. Und wenn ihr das, was in eurem Innern ist, offenbart oder verheimlicht, dafür wird ALLAH euch zur Rechenschaft ziehen, dann vergibt ER, wem ER will, und peinigt, wen ER will. Und ALLAH ist über alles allmächtig. (Zaidan)
2.284. Ihm gehört (alles), was im Himmel und auf Erden ist. Ihr mögt, was in euch ist, kundtun oder geheimhalten, Allah rechnet (dereinst) mit euch darüber ab. Er vergibt dann, wem er will, und bestraft, wen er will. Allah hat zu allem die Macht (Paret)
2.284. Allah gehört das, was in den Himmeln und was in der Erde ist. Und ob ihr kundtut, was in euren Seelen ist, oder es geheimhaltet, Allah wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen. Dann verzeiht Er, wem Er will, und bestraft, wen Er will. Und Allah hat Macht über alle Dinge. (Rasul)
2.284. Allah gehört (alles), was in den Himmeln und auf der Erde ist. Ob ihr offenlegt oder verborgen haltet, was in euren (Seelen) ist, Allah wird euch dafür zur Rechenschaft ziehen. Dann wird Er vergeben, wem Er will, und bestrafen, wen Er will. Und Allah ist der Fähige. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 284 bis 284
To Allah belongs whatever ( 333 ) is in the heavens and the earth. ( 334 ) " Allah will call you to account for what is in your minds whether you disclose it or hide ( 335 ) it. He, however, had full authority to pardon or punish anyone He pleases, for Allah has complete power over everything. ( 336 )
Desc No: 333 In the concluding portion of the Surah, the basic creeds of Islam have been stated just as they were stated at its beginning. Therefore it will be useful to compare verses 284-285 with vv, 1-4.
Desc No: 334 This is the first article of Faith. The acceptance of the tact that Allah is the Master of the heavens and the earth and all that is in them, leaves no alternative for man but to submit to Him.
Desc No: 335 In this sentence two more articles of Faith have been stated. First, every person is individually responsible and accountable to Allah for his actions. Second, the Sovereign, to whom man is accountable for his actions, has full knowledge of what is hidden and what is open; He even knows those intentions and thoughts that are hidden in the heart.
Desc No: 336 It means that Allah is the absolute Sovereign and not a constitutional ruler. His powers are not bound by any law so as to force Him to act in accordance with it. He is the sole Master and has full authority to punish anyone or to forgive anyone He wills.
2.285. Amana alrrasuulu bimaonzila ilayhi min rabbihi waalmu/minuuna kullun amanabiAllahi wamala-ikatihi wakutubihiwarusulihi la nufarriqu bayna ahadin min rusulihiwaqaluu samiAAna waataAAna ghufranakarabbana wa-ilayka almasiiru
2.285. The messenger believeth in that which hath been revealed unto him from his Lord and (so do) the believers. Each one believeth in Allah and His angels and His scriptures and His messengers We make no distinction between any of His messengers and they say: We hear, and we obey. (Grant us) Thy forgiveness, our Lord. Unto Thee is the journeying. (Pickthall)
2.285. Der Gesandte hat an das geglaubt, was auf ihn herabgesandt wurde von seinem Herrn, und die Gläubigen, alle haben sie geglaubt an Allah und Seine Engel und Seine Schriften und Seine Gesandten, - Wir trennen nicht zwischen einem einzigen von Seinen Gesandten, - und sie sagten: "Wir haben gehört und wir haben gehorcht Dein Verzeihen, unser Herr, und zu Dir ist das letztendliche Sein. (Ahmad v. Denffer)
2.285. Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was zu ihm von seinem Herrn (als Offenbarung) herabgesandt worden ist, und ebenso die Gläubigen; alle glauben an Allah, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten - Wir machen keinen Unterschied bei jemandem von Seinen Gesandten. Und sie sagen: "Wir hören und gehorchen. (Gewähre uns) Deine Vergebung, unser Herr! Und zu Dir ist der Ausgang." (Bubenheim)
2.285. Gottes Gesandter glaubt an das ihm von seinem Herrn Offenbarte, und also die Gläubigen: sie glauben alle an Gott, an Seine Engel, an Seine Bücher und an Seine Gesandten. Sie sagen: "Wir glauben an die Gesandten, ohne Unterschiede zwischen ihnen zu machen". Sie beten Gott an: "Wir haben Deine offenbarte Botschaft gehört und fügen uns. Vergib uns, Herr! Zu Dir kehren wir zurück."
(Azhar)
2.285. Der Gesandte hat den Iman an das verinnerlicht, was ihm von seinem HERRN hinabgesandt wurde, ebenso die Mumin. Sie alle haben den Iman verinnerlicht an ALLAH, an Seine Engel, an Seine Schriften und an Seine Gesandten: ‚Wir machen keinen Unterschied bei keinem Seiner Gesandten.‘ Und sie sagten: „Wir haben gehört und gehorcht; (gewähre uns) Deine Vergebung, unser HERR! Und zu Dir ist das Werden.“ (Zaidan)
2.285. Der Gesandte (Allahs) glaubt an das, was von seinem Herrn (als Offenbarung) zu ihm herabgesandt worden ist, und (mit ihm) die Gläubigen. Alle glauben an Allah, seine Engel, seine Schriften und seine Gesandten - wobei wir bei keinem von seinen Gesandten (den anderen gegenüber) einen Unterschied machen. Und sie sagen: Wir hören und gehorchen. (Schenk uns) deine Vergebung, Herr! Bei dir wird es (schließlich alles) enden. (Paret)
2.285. Der Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt worden ist, ebenso die Gläubigen; sie alle glauben an Allah und an Seine Engel und an Seine Bücher und an Seine Gesandten. Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten. Und sie sagen: "Wir hören und gehorchen. Gewähre uns Deine Vergebung, unser Herr, und zu Dir ist die Heimkehr. (Rasul)
2.285. Der Gesandte glaubt an das, was ihm von seinem Herrn herabgesandt wurde, und ebenso glauben die Gläubigen; sie alle glauben an Allah, Seine Engel, Seine Bücher und Seine Gesandten. (Sie sagen): "Wir machen keinen Unterschied zwischen Seinen Gesandten." Und sie sagen (auch): "Wir hören und gehorchen. Vergib uns, unser Herr, (denn) zu Dir ist aller Ausgang." (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 285 bis 285
The Messenger has believed in the Guidance which has been sent down to him from his Lord, and those who believe in the Messenger have also sincerely accepted the same. They all believe in Allah, His Angels, His Books and Messengers. And they say, "We do not discriminate against any of His Messengers. We have heard the Message and submitted to it. Our Lord, we look up to You for forgiveness, for to You we shall all return." ( 337 )
Desc No: 337 In this verse, the basic articles of Faith have been restated briefly. Belief in Allah, His Angels, His Books and in all of His Messengers without exception and discrimination against any and in the accountability to Him at the end of this life are the five basic articles of Faith. After the acceptance of these, the attitude for a Muslim is to submit obediently to each and every commandment of Allah. At the same time, he should not become vain on account of his good acts but should pray to Allah to forgive and show forbearance to him.
2.286. La yukallifu Allahu nafsanilla wusAAaha laha ma kasabatwaAAalayha ma iktasabat rabbana latu-akhidhna in nasiina aw akhta/narabbana wala tahmil AAalayna isrankamahamaltahu AAala alladhiina minqablina rabbana wala tuhammilnama lataqata lana bihi waoAAfuAAanna waighfir lana wairhamnaanta mawlana faonsurna AAalaalqawmi alkafiriina
2.286. Allah tasketh not a soul beyond its scope. For it (is only) that which it hath earned, and against it (only) that which it hath deserved. Our Lord! Condemn us not if we forget, or miss the mark! Our Lord! Lay not on us such a burden as Thou didst lay on those before us! Our Lord! Impose not on us that which we have not the strength to bear! Pardon us, absolve us and have mercy on us, Thou, our Protector, and give us victory over the disbelieving folk. (Pickthall)
2.286. Allah mutet keiner Seele über ihre Tragkraft zu. Für sie, was sie erworben hat und gegen sie, was sie sich erworben hat Unser Herr, nimm uns nicht heran, wenn wir vergessen oder überschritten haben. Unser Herr, und lade uns nicht eine Bürde auf, wie Du sie denen aufgeladen hast, die vor uns waren. Unser Herr, und laß uns nicht tragen, wozu wir keine Fähigkeit haben, also erlasse es uns und verzeihe uns und sei uns barmherzig, Du bist unser Schutzherr, so hilf uns gegen das Volk der Glaubensverweigerer." (Ahmad v. Denffer)
2.286. Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr kommt (nur) zu, was sie verdient hat, und angelastet wird ihr (nur), was sie verdient hat. "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine Bürde auf, wie Du sie denjenigen vor uns auferlegt hast. Unser Herr, bürde uns nichts auf, wozu wir keine Kraft haben. Verzeihe uns, vergib uns und erbarme Dich unser! Du bist unser Schutzherr. So verhilf uns zum Sieg über das ungläubige Volk! (Bubenheim)
2.286. Gott fordert von keinem Menschen mehr als er tun kann und rechnet ihm zu seinem Vorteil an, was er Gutes leistet und zu seinem Nachteil, was er Böses tut. Die Gläubigen beten zu Gott: "Nimm es uns nicht übel, wenn wir vergessen oder wenn wir Fehler begehen! Unser Herr, bürde uns keine schwere Last auf, wie Du es mit den Menschen vor uns getan hast, und fordere von uns nichts, was wir nicht schaffen können! Begnadige uns! Vergib uns! Nimm uns in Deine Barmherzigkeit auf! Du bist unser Beschützer. Hilf uns gegen die Ungläubigen!"
(Azhar)
2.286. ALLAH erlegt einer Seele nichts auf, außer was sie vermag. Ihr gebührt, was sie erworben, und ihr obliegt, was sie sich angeeignet hat. ‚Unser HERR, belange uns nicht, wenn wir vergessen oder Fehler begangen haben! Unser HERR, erlege uns keine schweren Verpflichtungen auf, wie DU es denjenigen vor uns auferlegtest! Unser HERR, und gebiete uns nicht, was wir nicht vermögen, erlasse uns, vergib uns und erbarme Dich unser! DU bist Unser Maula, so leiste uns Beistand gegen die kufr-betreibenden Leute!‘ (Zaidan)
2.286. Allah verlangt von niemandem mehr, als er (zu leisten) vermag. Jedem kommt (dereinst) zugute, was er (im Erdenleben an guten Taten) begangen hat, und (jedem kommt) auf sein Schuldkonto, was er sich (an bösen Taten) geleistet hat. Herr! Belange uns nicht, wenn wir vergeßlich waren oder uns versehen haben! Herr! Lad uns nicht eine drückende Verpflichtung (isr) auf, wie du sie denen aufgeladen hast, die vor uns lebten! Herr! Belaste uns nicht mit etwas, wozu wir keine Kraft haben! Verzeih uns, vergib uns und erbarm dich unser! Du bist unser Schutzherr (maulaa). Hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen! (Paret)
2.286. Allah fordert von keiner Seele etwas über das hinaus, was sie zu leisten vermag. Ihr wird zuteil, was sie erworben hat, und über sie kommt, was sie sich zuschulden kommen läßt. Unser Herr, mache uns nicht zum Vorwurf, wenn wir (etwas) vergessen oder Fehler begehen. Unser Herr, und erlege uns keine Bürde auf, so wie Du sie jenen aufgebürdet hast, die vor uns waren. Unser Herr, und lade uns nichts auf, wofür wir keine Kraft haben. Und verzeihe uns und vergib uns und erbarme Dich unser. Du bist unser Beschützer. So hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen!" (Rasul)
2.286. Allah erlegt keiner Seele mehr auf, als sie zu leisten vermag. Ihr wird zuteil, was sie erworben hat, und über sie wird kommen, was sie sich angelastet hat. (Sprich:) "Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir etwas vergessen oder einen Fehler begehen. Unser Herr, lege uns keine schwere Last auf, wie Du sie denen auferlegt hast, die vor uns waren. Unser Herr, bürde uns nicht mehr auf, als wir tragen können; und tilge unsere Verfehlungen, vergib uns und sei uns gnädig. Du bist unser Beschützer, also hilf uns gegen das Volk der Ungläubigen." (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 286 bis 286
Allah does not burden any human being with a responsibility heavier than he can bear. ( 338 ) Everyone will enjoy the fruit of the good that one has earned and shall suffer for the evil that one has committed. ( 339 ) (O Believers, pray like this to Allah: ) "Our Lord, take us not to task if we forget and lapse into error inadvertently. Lord! lay not on us the kind of burdens that You had lain on the people before us. ( 340 ) Lord, lay not on us the kind of burden that we have not the strength to bear. ( 341 ) Be kind to us, forgive us and show mercy to us. You are our Protector : help us against the disbelievers." ( 342 )
Desc No: 338 That is, "Allah will not call to account anyone for not doing something which he could not possibly do: nor will He punish him because he did not abstain from a thing, when he could not possibly abstain from it." It must, however, be clearly understood that an individual himself is not his own judge to decide what he can do and what he cannot do. It is Allah, Who will decide what a certain person could do and what he could not do.
Desc No: 339 This is the other general principle of the law. Both the rewards and the punishments are really the results and consequences of the acts and deeds of every individual. One will get a reward only for the good deed one has himself done and not for the good acts of someone else. It must, however, be noted that if 'someone has done some good act which goes on producing good results long after his death, all those acts will also be put to his credit in his balance sheet as long as they last. In the same way, if someone has done some evil, which goes on producing evil results long after one's death, all those also will be put against one's account as long as they fast. But all these results, both good and bad, will be the consequences of one's own deeds. In short, a person shall be rewarded or punished only. for that thing to which he himself contributed intentionally and actually. There is no transfer of accounts in the Divine Law of Retribution.
Desc No: 340 That is, "O Lord, save and protect us from such trials, persecutions and obstacles as were encountered by those who went Your way before us." Although it is the law of Allah that those, who make up their minds to follow the way of Truth, must undergo hard trials and suffer from cruel persecutions, a Believer should pray to Allah to make the way easy for him and should face them with courage when he actually meets with them.
Desc No: 341 That is, "O Lord, save and protect us from such trials, persecutions and obstacles as were encountered by those who went Your way before us." Although it is the law of Allah that those, who make up their minds to follow the way of Truth, must undergo hard trials and suffer from cruel persecutions, a Believer should pray to Allah to make the way easy for him and should face them with courage when he actually meets with them.
Desc No: 342 In order to understand the true spirit of this prayer, it should be kept in view that these verses were revealed on the occasion of the Mi'raj (Ascension to Heaven) of the Holy Prophet about a year before his migration to Madinah. At that time the struggle between Islam and kufr had reached its climax and the persecution of the Believers was at its worst. And this was not confined to Makkah alone: there was no place in the whole of Arabia where a Muslim was allowed to live in peace. It was to cope with these circumstances that the Muslims were taught to utter this prayer to Allah. It is self-evident that when the Master Himself teaches the servat the way of begging from Him, the servant gets the conviction that his request will be granted. That is why this prayer tilled the Muslims with extraordinary courage and brought peace of mind to them in the hour of their worst persecution. Moreover, this prayer taught theta to keep their passions under control and within the limits contained in this prayer and not to allow them to turn into wrong channels. That is why it is free from any kind of bitterness against their enemies, and there is not any tinge in it of revenge or of worldliness. This was urgently needed at that time because the Muslims were undergoing greater hardships and monetary losses and suffering untold cruelties and were pressed hard both physically and economically. Incidentally, the contrast between the high ideals contained in their prayer and the persecution which the Believers were suffering at that time brings out clearly the high standard of the spiritual and moral training they were receiving even at that critical time. And that is the high standard of morality that has been laid down for every true believer to attain.