9.1. Baraatun mina Allahiwarasuulihi ila alladhiina AAahadtum minaalmuschrikiina
9.1. Freedom from obligation (is proclaimed) from Allah and His messenger toward those of the idolaters with whom ye made a treaty: (Pickthall)
9.1. Eine Lossagung von Allah und Seinem Gesandten für diejenigen von den Mitgöttergebenden, mit denen ihr eine Abmachung getroffen habt: (Ahmad v. Denffer)
9.1. Eine Lossagung von Seiten Allahs und Seines Gesandten an diejenigen unter den Götzendienern, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt. (Bubenheim)
9.1. Dies ist eine Aufkündigung durch Gott und Seinen Gesandten an die Götzendiener, mit denen ihr ein Bündnis geschlossen hattet, das sie gebrochen haben. (Azhar)
9.1. (Dies ist) eine Lossagung durch ALLAH und Seinen Gesandten von denjenigen Muschrik, mit denen ihr ein Abkommen geschlossen habt. (Zaidan)
9.1. Eine Aufkündigung (des bisherigen Rechtsverhältnisses und Friedenszustandes) von seiten Allahs und seines Gesandten (gerichtet) an diejenigen von den Heiden, mit denen ihr eine bindende Abmachung eingegangen habt: - (Paret)
9.1. (Dies ist) eine Lossprechung (von jeglicher Verpflichtung) seitens Allahs und Seines Gesandten; (sie ist) an diejenigen Götzendiener (gerichtet), mit denen ihr ein Bündnis abgeschlossen habt. (Rasul)
9.1. (Dies ist) eine Lossprechung von Allah und Seinem Gesandten gegenüber den Polytheisten, mit denen ihr ein (unbefristetes) Bündnis abgeschlossen habt. (Périsset)
9.2. Travel freely in the land four months, and know that ye cannot escape Allah and that Allah will confound the disbelievers (in His guidance). (Pickthall)
9.2. Also zieht vier Monate im Land umher und wißt, daß ihr euch Allah nicht entzieht, und daß Allah die Glaubensverweigerer zuschanden macht. (Ahmad v. Denffer)
9.2. Nun zieht im Land vier Monate umher und wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt, und daß Allah die Ungläubigen in Schande stürzt! (Bubenheim)
9.2. Zieht vier Monate lang (ihr Götzendiener) überall frei herum in Sicherheit, aber seid euch dessen bewusst, dass ihr Gottes Macht nicht entgehen könnt und dass Gott die Ungläubigen Schmach erleiden lässt. (Azhar)
9.2. Also bewegt euch (sicher) im Lande vier Monate lang, aber wißt, dass ihr ALLAH keineswegs zu schaffen macht und dass ALLAH gewiss die Kafir erniedrigen wird. (Zaidan)
9.2. Zieht nun vier Monate (unbehelligt) im Land umher! Ihr müßt aber wissen, daß ihr euch dem Zugriff Allahs nicht werdet entziehen können, und daß Allah die Ungläubigen (früher oder später) zuschanden machen wird -; (Paret)
9.2. So zieht denn vier Monate lang im Lande umher und wisset, daß ihr Allahs (Plan) nicht zuschanden machen könnt und daß Allah die Ungläubigen demütigen wird. (Rasul)
9.2. (Abu Bakr sagte:) "Zieht nun vier Monate (unbehelligt) im Land umher, aber wisst, dass ihr euch Allah nicht entziehen könnt und dass Allah die Ungläubigen mit Schande bedecken wird. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 1 bis 2
This is a declaration ( 1 ) of immunity (from obligations) by Allah and His Messenger to those mushriks with whom you had made treaties: ( 2 ) "You are free to move about in the land for four months more: ( 3 ) but you should know that you cannot frustrate the Will of Allah, and that Allah will degrade the rejecters of the Truth."
Desc No: 1 As has already been stated in the Preface to this Surah, this discourse (vv. 1-37) was revealed in A.H. 9, when Hadrat Abu Bakr had left for Makkah as leader of the pilgrims to the Ka`abah. Therefore the Companions said to the Holy Prophet, "Sir, send it to Abu Bakr so that he may proclaim it on the occasion of Haj. " He replied, "The importance and nature of the Declaration demands that this should be proclaimed on my behalf by some one from my own family." Accordingly, he entrusted this duty to Hadrat 'Ali and instructed him to proclaim it openly before the pilgrims, and also make these four announcements: (1) "No one who rejects Islam shall enter Paradise. (2) No mushrik should perform Haj after this. (3) It is forbidden to move round the Ka`abah in a naked state. (4) The terms of the treaties which are still in force (i.e. with those who have not broken their treaties with the Messenger of Allah up to that time) would be faithfully observed till the expiry of the term of the treaties". In this connection, it will be worthwhile to know that the first Haj of the Islamic period after the conquest of Makkah was performed in A.H. 8, according to the old customs. Then in A.H. 9 the second Haj was performed by the Muslims in the Islamic way, and by the mushriks in their own way. But the third Haj, known as "Hajja-tul-Wida a", was performed in A.H. 10 in the purely Islamic way under the guidance of the Holy Prophet himself. He did not perform Haj during the two previous years because up to that time the mushriks had not been forbidden from it, and so there were still some traces of shirk associated with it.
Desc No: 2 This declaration of the abrogation of the treaties with the mushriks was made in accordance with the law enjoined in VIII: 58 regarding the treacherous people, for it is treachery from the Islamic point of view to wage war against any people with whom a treaty of peace had been made, without openly declaring that the treaty had been terminated. That is why a proclamation of the abrogation of the treaties was necessitated against those clans who were always hatching plots against Islam in spice of the treaties of peace they had made. They would break the treaties and turn hostile on the first opportunity for treachery, and the same was true of all the mushrik clans with the exception of Bani Kananah, Bani Damrah and one or two other clans. This proclamation practically reduced the mushriks of Arabia to the position of outlaws and no place of shelter was left for them, for the major part of the country had come under the sway of Islam. As this released the Muslims from the obligations of the treaties made with them and forestalled them, they were driven into a tight comer. For this smashed all their evil designs of creating trouble by inciting civil war at the time of a threat from the Roman and the Iranian Empires or after the death of the Holy Prophet. But Allah and His Messenger turned the tables on them before the opportune moment for which they were waiting. Now the only alternatives left with them were either to accept Islam that had become the state religion of Arabia, or to fight against it and be exterminated, or to emigrate from the country. The wisdom of this grand plan became apparent when the mischief of apostasy broke out in different parts of Arabia a year and a half after this at the death of the Holy Prophet. This disturbance was so sudden and violent that it shook to its foundations, the newly created Islamic State, and would have done a far greater harm if the organized power of shirk had not been broken beforehand by this abrogation. It may be asserted that but for this timely action the mischief of apostasy, that rose at the very beginning of the Caliphate of Hadrat Abu Bakr, would have done ten-fold harm by rebellion and civil war, and might have changed the whole history of Islam.
Desc No: 3 The respite of four months from the tenth of Zil-Haj (the date of the proclamation) to the tenth of Rabi'-uth-thani; was granted to give time to the mushriks so that they should consider their position carefully and decide whether to make preparation for war or to emigrate from the country or to accept Islam.
9.3. Waadhanun mina Allahiwarasuulihi ila alnnasi yawma alhadschdschial-akbari anna Allaha barii-on mina almuschrikiinawarasuuluhu fa-in tubtum fahuwa khayrun lakum wa-in tawallaytumfaiAAlamuu annakum ghayru muAAdschizii Allahiwabaschschiri alladhiina kafaruu biAAadhabin aliimin
9.3. And a proclamation from Allah and His messenger to all men on the day of the Greater Pilgrimage that Allah is free from obligation to the idolaters, and (so is) His messenger. So, if ye repent, it will be better for you; but if ye are averse, then know that ye cannot escape Allah. Give tidings (O Muhammad) of a painful doom to those who disbelieve. (Pickthall)
9.3. Und eine Ausrufung von Allah und Seinem Gesandten für die Menschen am Tag der großen Wallfahrt: Daß Allah und Sein Gesandter losgesagt sind von den Mitgöttergebenden, und wenn ihr reuig umkehrt, so ist es besser für euch, und wenn ihr euch abkehrt, so wißt, daß ihr euch Allah nicht entzieht, und künde denjenigen, die den Glauben verweigern, schmerzende Strafe an, (Ahmad v. Denffer)
9.3. Und eine Bekanntmachung von Seiten Allahs und Seines Gesandten an die Menschen am Tag der großen Pilgerfahrt, daß Allah der (Verpflichtung gegenüber den) Götzendiener(n) ledig ist, und auch Sein Gesandter. Wenn ihr nun bereut, so ist es besser für euch. Wenn ihr euch jedoch abkehrt, so wißt, daß ihr euch Allah nicht entziehen könnt! Und verkünde denen, die ungläubig sind, schmerzhafte Strafe! (Bubenheim)
9.3. Eine Ankündigung von Gott und Seinem Gesandten geht am großen Tag der Pilgerfahrt an alle Menschen, dass Gott den Götzendienern das von ihnen gebrochene Bündnis aufkündigt, dasselbe tut Sein Gesandter. "Wenn ihr Reue bezeugt, ist es für euch besser. Wendet ihr euch aber ab, müsst ihr euch dessen bewusst sein, dass ihr Gottes Macht nicht entgehen könnt!" Kündige den Ungläubigen Gottes qualvolle Strafe an! (Azhar)
9.3. Und (dies ist) eine Ankündigung von ALLAH und Seinem Gesandten für alle Menschen am höchsten Hadsch-Tag , dass ALLAH Sich doch von den Muschrik losgesagt hat, sowie Sein Gesandter. Und wenn ihr bereut, so ist dies besser für euch. Doch solltet ihr euch abwenden, so wißt, dass ihr keineswegs ALLAH zu schaffen macht. Auch überbringe den Kafir die „frohe Botschaft“ einer qualvollen Peinigung! (Zaidan)
9.3. und eine Ansage von seiten Allahs und seines Gesandten an die Leute (allesamt, veröffentlicht) am Tag der großen Pilgerfahrt, (des Inhalts) daß Allah und sein Gesandter der Heiden ledig sind (und ihnen für nichts mehr garantieren). - Wenn ihr euch nun bekehrt, ist das besser für euch. Wenn ihr euch aber abwendet (und die Botschaft des Islam weiter ablehnt), müßt ihr wissen, daß ihr euch dem Zugriff Allahs nicht werdet entziehen können. Und verkünde denen, die ungläubig sind, (daß sie dereinst) eine schmerzhafte Strafe (zu erwarten haben)! - (Paret)
9.3. Und (dies ist) eine Ankündigung von Allah und Seinem Gesandten an die Menschen am Tage der großen Pilgerfahrt, daß Allah der Götzendiener ledig ist und ebenso Sein Gesandter. Bereut ihr also, so wird das besser für euch sein; kehrt ihr euch jedoch ab, so wisset, daß ihr Allahs (Plan) nicht zuschanden machen könnt. Und verheiße denen schmerzliche Strafe, die ungläubig sind. (Rasul)
9.3. (Dies ist) eine Mitteilung von Allah und Seinem Gesandten an die (anwesenden) Menschen am Tag der grossen Pilgerfahrt, (damit ihr wisst,) dass Allah und Sein Gesandter jeglicher (Verpflichtung gegenüber den) Polytheisten ledig sind. Wenn ihr in Reue umkehrt, so ist es besser für euch. Wenn ihr euch jedoch (vom Glauben) abwendet, so wisst, dass ihr Allah nicht entkommen werdet. Und für diejenigen, die nicht glauben, ist eine schmerzhafte Strafe bestimmt." (Périsset)
9.4. Illa alladhiina AAahadtummina almuschrikiina thumma lam yanqusuukum schay-an walam yudhahiruuAAalaykum ahadan faatimmuu ilayhim AAahdahum ilamuddatihim inna Allaha yuhibbu almuttaqiina
9.4. Excepting those of the idolaters with whom ye (Muslims) have a treaty, and who have since abated nothing of your right nor have supported anyone against you. (As for these), fulfill their treaty to them till their term. Lo! Allah loveth those who keep their duty (unto Him). (Pickthall)
9.4. Außer denjenigen von den Mitgöttergebenden, mit denen ihr eine Abmachung getroffen habt, - die euch dann keinen Abbruch getan und keinen gegen euch unterstützt haben, - so erfüllt ihnen gegenüber ihre Abmachung bis zu ihrer Frist, Allah liebt ja die Gottesfürchtigen. (Ahmad v. Denffer)
9.4. Mit Ausnahme derer von den Götzendienern, mit denen ihr einen Vertrag abgeschlossen habt und die (es) euch (in) nichts haben fehlen lassen und niemandem gegen euch beigestanden haben. So erfüllt ihnen gegenüber ihren Vertrag bis zu der ihnen eingeräumten Frist! Gottesfürchtigen. (Bubenheim)
9.4. Wenn aber die Götzendiener, mit denen ihr bereits ein Bündnis geschlossen habt, alles voll und ganz eingehalten und keinem gegen euch beigestanden haben, müsst ihr das Bündnis mit ihnen voll und ganz und bis zur vereinbarten Frist einhalten. Gott liebt die Frommen. (Azhar)
9.4. Ausgenommen davon sind diejenigen von den Muschrik, mit denen ihr ein Abkommen geschlossen habt, und die dann euch gegenüber in keiner Weise vertragsbrüchig wurden und niemanden (von euren Feinden) gegen euch unterstützt haben, für diese erfüllt ihr ihren Vertrag bis zu dem mit ihnen vereinbarten Ende. Gewiß, ALLAH liebt die Muttaqi. (Zaidan)
9.4. Ausgenommen diejenigen von den Heiden, mit denen ihr eine bindende Abmachung eingegangen habt, und die euch hierauf in nichts (von euren vertraglichen Rechten) haben zu kurz kommen lassen und niemanden gegen euch unterstützt haben. Ihnen gegenüber müßt ihr die mit ihnen getroffene Abmachung vollständig einhalten, bis die ihnen zugestandene Frist abgelaufen ist. Allah liebt die, die (ihn) fürchten. (Paret)
9.4. Davon sind diejenigen Götzendiener ausgenommen, mit denen ihr einen Vertrag eingegangen seid und die es euch an nichts haben fehlen lassen und die keine anderen gegen euch unterstützt haben. Diesen gegenüber haltet den Vertrag bis zum Ablauf der Frist ein. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die (Ihn) fürchten. (Rasul)
9.4. Wenn die Polytheisten, mit denen ihr ein Bündnis geschlossen habt, dieses einhalten und niemandem beistehen, (der euch bekämpft), so habt ihr dieses Bündnis bis zur vereinbarten Frist einzuhalten. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die Ihn fürchten. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 3 bis 4
This is a public proclamation from Allah and His Messenger for all the people on the Day of Great Haj: ( 4 ) Allah is free from the treaty obligations made with the mushriks and so is His Messenger. If, therefore, you repent now, it is better for you but if you turn away, you should know it well that you cannot frustrate (the Will of) Allah. And, O Prophet, give the good news of a painful chastisement to the rejecters excepting those mushriks with whom you made treaties. and who afterwards did not violate these in the least nor did they give help to anyone against you; so you also should observe the treaties with such people in accordance with their terms, for Allah loves the pious people. ( 5 )
Desc No: 4 Hajj-i-akbar refers to the 10th of Zil-Hajjah and is also known as Yaum-un-Nahr. This has been explained by the Holy Prophet in an authentic Tradition. On the 10th of Zil-Hajjah, during the last Haj of the Holy Prophet, he asked the people, "What is this day?" The people answered, "It is the day of Sacrifice. " The Holy Prophet said, "This is the day of Hajj-i-akbar" Here the word Hajj-i-akbar (Great Pilgrimage) has been used in contrast to Hajj-i-asghar which the Arabs used for 'Umrah' . Thus, the Haj which is performed in the prescribed dates of Zil-Haj is called Hajj-i-akbar.
Desc No: 5 "......you also should observe the treaties with such people" who do not violate them, for your violation in such cases shall be against piety. And Muslims should remain pious under all circumstances "for Allah loves the pious people" only.
9.5. Then, when the sacred months have passed, slay the idolaters wherever ye find them, and take them (captive), and besiege them, and prepare for them each ambush. But if they repent and establish worship and pay the poor due, then leave their way free. Lo! Allah is Forgiving, Merciful. (Pickthall)
9.5. Und wenn die heiligen Monate verstrichen sind, so tötet die Mitgöttergebenden, wo ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen in jedem Hinterhalt auf, und wenn sie reuig umgekehrt sind und das Gebet eingerichtet und die Zakat-Steuer gegeben haben, so gebt ihren Weg frei, Allah ist ja verzeihend, barmherzig. (Ahmad v. Denffer)
9.5. Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf! Wenn sie aber bereuen, das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Bubenheim)
9.5. Wenn jedoch die vier heiligen Monate verstrichen sind, sollt ihr die Götzendiener, die das Bündnis gebrochen haben, wo immer ihr sie findet, bekämpfen, sie ergreifen, belagern und sie überall im Auge behalten. Wenn sie reuig ihren Unglauben aufgeben, das Gebet verrichten und die Zakat-Abgaben entrichten, lasst sie ihres Weges ziehen! Gottes Vergebung und Barmherzigkeit sind unermesslich. (Azhar)
9.5. Wenn jedoch die Haram-Monate vergangen sind, dann tötet die (vertragsbrüchigen) Muschrik, überall wo ihr sie antrefft, nehmt sie gefangen, belagert sie und überwacht sie überall! Wenn sie jedoch bereut, das rituelle Gebet ordnungsgemäß verrichtet und die Zakat entrichtet haben, dann lasst von ihnen ab! Gewiß, ALLAH ist allvergebend, allgnädig. (Zaidan)
9.5. Und wenn nun die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Heiden, wo (immer) ihr sie findet, greift sie, umzingelt sie und lauert ihnen überall auf (wa-q`uduu lahum kulla marsadin)! Wenn sie sich aber bekehren, das Gebet (salaat) verrichten und die Almosensteuer (zakaat) geben, dann laßt sie ihres Weges ziehen! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben. (Paret)
9.5. Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, und ergreift sie und belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf. Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Zakah entrichten, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist Allvergebend, Barmherzig ; (Rasul)
9.5. Und wenn die heiligen Monate abgelaufen sind, dann tötet die (kampfwilligen) Polytheisten, wo immer ihr sie findet, und ergreift, belagert und wartet auf sie aus jedem Hinterhalt. Wenn sie aber in Reue umkehren, das Gebet verrichten und die Zakat entrichten, dann lasst sie in Ruhe, denn Allah ist der Allvergebende, der Barmherzige. (Périsset)
9.6. Wa-in ahadun mina almuschrikiina istadscharakafaadschirhu hatta yasmaAAa kalama Allahithumma ablighhu ma/manahu dhalika bi-annahum qawmun layaAAlamuuna
9.6. And if anyone of the idolaters seeketh thy protection (O Muhammad), then protect him so that he may hear the word of Allah; and afterward convey him to his place of safety. That is because they are a folk who know not. (Pickthall)
9.6. Und wenn einer von den Mitgöttergebenden Schutz bei dir sucht, so gib ihm Schutz, bis er das Wort Allahs gehört hat, dann lasse ihn seinen Ort der Sicherheit erreichen, dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen. (Ahmad v. Denffer)
9.6. Und wenn jemand von den Götzendienern dich um Schutz bittet, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hört. Hierauf lasse ihn den Ort erreichen, wo er in Sicherheit ist. Dies, weil sie Leute sind, die nicht Bescheid wissen. Gewiß, Allah liebt die (Bubenheim)
9.6. Sollte einer der Götzendiener dich um Schutz bitten, musst du ihn beschützen, damit er Gottes Worte hört. Gewähre ihm Asyl! Das sind nämlich Menschen, die um die Offenbarung nicht wissen. (Azhar)
9.6. Und sollte einer von den (vertragsbrüchigen) Muschrik dich um Asyl bitten, dann gewähre ihm Asyl, bis er die Worte von ALLAH vernommen hat, dann geleite ihn zum Ort seiner Sicherheit. Dies ist so, weil sie doch Menschen sind, die nicht wissen. (Zaidan)
9.6. Und wenn einer von den Heiden dich um Schutz angeht, dann gewähre ihm Schutz, bis er das Wort Allahs hören kann! Hierauf laß ihn (unbehelligt) dahin gelangen, wo er in Sicherheit ist! Dies (sei ihnen zugestanden) weil es Leute sind, die nicht Bescheid wissen. (Paret)
9.6. und wenn einer der Götzendiener bei dir Schutz sucht, dann gewähre ihm Schutz, bis er Allahs Worte vernehmen kann; hierauf lasse ihn den Ort seiner Sicherheit erreichen. Dies (soll so sein), weil sie ein unwissendes Volk sind. (Rasul)
9.6. Und wenn dich ein Polytheist um Schutz bittet, dann gewähre ihm Zuflucht, damit er das Wort Allahs vernehmen kann; und begleite ihn hierauf an einen sicheren Ort, denn es handelt sich dabei um unverständige Menschen. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 5 bis 6
Then, when the months made unlawful ( 6 ) for fighting expire, kill the mushriks wherever you find them, and seize them, and besiege them, and lie in wait for them at every place of ambush. But if they repent, and establish Salat and pay the Zakat dues, then let them go their way: ( 7 ) for Allah is Forgiving and Compassionate. And if any of the mushriks requests you for protection so that he may come to you (to hear the Word of Allah), give him protection till he hears the Word of Allah; then convey him. to the place of his safety: this should be done because these people do not know the Truth. ( 8 )
Desc No: 6 Here "the months made unlawful" are not those four months during which war is forbidden for the sake of Haj and `Umrah but the four months that were made unlawful for the Muslims to make any attack on the mushriks, who were granted respite by v. 2.
Desc No: 7 That is, "Mere repentance from disbelief and shirk will not end the matter. but they shall have to perform the prescribed prayer and pay Zakat dues. Without these it will not be considered that they had given up disbelief and embraced Islam. " Hadrat Abu Bakr based his decision on this verse in the case of the apostates, after the death of the Holy Prophet, who argued that they were not the rejecters of Islam, because they offered Salat, even though they had refused to pay the Zakat dues. This argument roused doubts in the minds of the Companions in general that they had no right to fight with such people as these. But Hadrat Abu Bakr removed their doubts, saying, "Verse 5 enjoins us to let those people go their way who fulfil all the three conditions- repentance from shirk, the establishment of Salat and the payment of Zakat. We cannot forbear them, because they do not fulfil one of these three conditions."
Desc No: 8 That is, "lf during a fight, an enemy makes a request that he should be given an opportunity to understand Islam, the Muslims should give him a surety of protection and allow him to visit them. They should then present Islam before him in order to make him understand it. If, after this, he dces not embrace Islam, they should convey him safely to his place" . Such a person who comes to Dar-ul-Islam under the above mentioned protection is called musta'min in the Islamic Code. "
9.7. Kayfa yakuunu lilmuschrikiina AAahdun AAindaAllahi waAAinda rasuulihi illa alladhiina AAahadtumAAinda almasdschidi alharami fama istaqamuulakum faistaqiimuu lahum inna Allaha yuhibbualmuttaqiina
9.7. How can there be a treaty with Allah and with His messenger for the idolaters save those with whom ye made a treaty at the Inviolable Place of Worship? So long as they are true to you, be true to them. Lo! Allah loveth those who keep their duty. (Pickthall)
9.7. Wie kann es für die Mitgöttergebenden eine Abmachung mit Allah und mit Seinem Gesandten geben, außer denjenigen, mit denen ihr eine Abmachung bei der Heiligen Moschee getroffen habt? Und solange sie zu euch stehen, so steht zu ihnen, Allah liebt ja die Gottesfürchtigen. (Ahmad v. Denffer)
9.7. Wie sollte es denn für die Götzendiener bei Allah und bei Seinem Gesandten einen Vertrag geben, außer (für) diejenigen, mit denen ihr bei der geschützten Gebetsstätte einen Vertrag abgeschlossen habt? Solange sie sich euch gegenüber recht verhalten, verhaltet (auch) ihr euch ihnen gegenüber recht. Gewiß, Allah liebt die Gottesfürchtigen. (Bubenheim)
9.7. Wie können die vertragsbrüchigen Götzendiener ein Bündnis mit Gott und Seinem Gesandten anstreben? Anders steht es mit jenen, mit denen ihr bei der Heiligen Moschee - al-Masdschid al-Harâm - ein Bündnis geschlossen habt. Wenn sie euch gegenüber korrekt sind, seid korrekt mit ihnen! Gott liebt die Frommen. (Azhar)
9.7. Weshalb sollten die Muschrik über einen (Schutz-)Vertrag bei ALLAH und bei Seinem Gesandten verfügen?! Ausgenommen sind diejenigen, mit denen ihr einen Vertrag bei Almasdschidil-haram abgeschlossen habt - so lange sie euch gegenüber vertragstreu sind, so seid ihnen gegenüber vertragstreu! Gewiß, ALLAH liebt die Muttaqi. 1 (Zaidan)
9.7. Wie sollte es denn für die Heiden bei Allah und bei seinem Gesandten, ein Bundesverhältnis geben (das ihnen gegenüber einzuhalten wäre) - ausgenommen (für) diejenigen, mit denen ihr bei der heiligen Kultstätte, eine bindende Abmachung eingegangen habt? Sofern diese euch Wort halten, müßt (auch) ihr ihnen Wort halten. Allah liebt die, die (ihn) fürchten. (Paret)
9.7. Wie kann es einen Vertrag geben zwischen den Götzendienern und Allah und Seinem Gesandten - allein die ausgenommen, mit denen ihr bei der heiligen Moschee ein Bündnis eingingt -? Solange diese euch die Treue halten, haltet ihnen die Treue. Wahrlich, Allah liebt diejenigen, die (Ihn) fürchten. (Rasul)
9.7. Wie können die Polytheisten ein gültiges Bündnis mit Allah und Seinem Gesandten beanspruchen, wenn sie in der Nähe der heiligen Moschee eine Vereinbarung getroffen (und diese nicht eingehalten) haben? Solange sie (jedoch) euch gegenüber loyal bleiben, zeigt euch auch ihnen gegenüber loyal; und Allah liebt die Frommen. (Périsset)
9.8. How (can there be any treaty for the others) when, if they have the upper hand of you, they regard not pact nor honor in respect of you? They satisfy you with their mouths the while their hearts refuse. And most of them are wrong doers. (Pickthall)
9.8. Wie? - und wenn sie die Oberhand über euch haben, beachten sie euch gegenüber weder Verwandschaft noch Schutzabkommen? Sie stellen euch zufrieden mit ihren Mündern, und ihre Herzen weigern sich, und die meisten von ihnen sind Frevler. (Ahmad v. Denffer)
9.8. Wie (sollte es einen Vertrag geben), wo sie doch, wenn sie die Oberhand über euch bekommen, euch gegenüber weder Verwandtschaftsbande noch (Schutz)vertrag beachten? Sie stellen euch mit ihren Mündern zufrieden, aber ihre Herzen weigern sich. Und die meisten von ihnen sind Frevler. (Bubenheim)
9.8. Wie (könnte das geschehen)? Wenn die hinterhältigen Götzendiener euch übermannen könnten, würden sie weder Blutsverwandtschaft noch Pakte euch gegenüber beachten. Sie stellen euch mit ihren Reden zufrieden, doch im Herzen lehnen sie euch ab; die meisten unter ihnen sind Frevler. (Azhar)
9.8. Weshalb (sollten sie einen Vertrag haben?!), denn wenn sie die Oberhand über euch gewinnen würden, würden sie euch gegenüber weder Verwandtschaft noch vertragliche Vereinbarungen beachten. Sie stellen euch mit ihrem Gerede zufrieden, während ihre Herzen dies ablehnen. Und die meisten von ihnen sind Fasiq. (Zaidan)
9.8. Wie (sollten die Heiden so etwas beanspruchen können), wo sie doch, wenn sie die Oberhand über euch bekommen, in Hinsicht auf euch weder Bindung (ill) noch Verpflichtung (zimma) einhalten? Mit ihren Äußerungen stellen sie euch zufrieden. Aber im Grund ihres Herzens nehmen sie eine ablehnende Haltung ein. Und die meisten von ihnen sind Frevler. (Paret)
9.8. Wie? Würden sie doch, wenn sie euch besiegten, weder Bindungen noch Verpflichtungen euch gegenüber einhalten! Sie würden euch mit dem Munde gefällig sein, indes ihre Herzen sich weigern würden; und die meisten von ihnen sind Frevler. (Rasul)
9.8. Wie könnten sie denn ein Bündnis wahren, wo sie doch, wenn sie euch übermannen, weder Bindung noch Verpflichtung gegenüber euch einhalten? Sie versuchen euch mit Worten zu besänftigen, die ihre Herzen ablehnen; die meisten von ihnen sind (eben) Frevler. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 7 bis 8
How shall a treaty with these mushriks be regarded as abiding by Allah and His Messenger? -excepting those with whom you made a treaty at the Masjid-i-Haram: ( 9 ) so long as they behave rightly with you, you also should behave rightly with them, for Allah loves the righteous people.-But how can a treaty be regarded as abiding with the other mushriks? Since if they get power over you, they will not respect ties of kindred with you nor honour any treaty obligations. They try to conciliate you with their tongues, while their hearts are averse to their tongues, ( 10 ) for most of them are evil-doers. ( 11 )
Desc No: 9 That is: Bani Kinanah and Bani Khuza`ah and Bani Damrah.
Desc No: 10 That is, "Though outwardly they negotiated for peace treaties, they cherished evil intentions in their hearts, and waited for an opportune moment to break them. And this was borne by later experiences."
Desc No: 11 They were evil-doers because they had no sense of moral responsibilities nor did they hesitate to break moral limits.
9.9. They have purchased with the revelations of Allah a little gain, so they debar (men) from His way. Lo! evil is that which they are wont to do. (Pickthall)
9.9. Sie haben für die Zeichen Allahs einen geringen Gegenwert erkauft, und sie haben von Seinem Weg abgehalten, ja, sie, - schlecht ist, was sie getan haben. (Ahmad v. Denffer)
9.9. Sie haben die Zeichen Allahs für einen geringen Preis verkauft und damit von Seinem Weg abgehalten. Gewiß, wie böse ist, was sie zu tun pflegten. (Bubenheim)
9.9. Sie haben Gottes Zeichen gegen einen geringen Preis eingehandelt. So wiesen sie die Menschen von Gottes Weg zurück. Sie begingen eindeutig schlimme Taten. (Azhar)
9.9. Sie erkauften sich mit ALLAHs Ayat Minderwertiges, so haben sie damit von Seinem Weg abgehalten. Gewiß, es war schlimm, was sie zu tun pflegten. (Zaidan)
9.9. Sie haben die Verse Allahs für einen geringen Preis verkauft und (ihre Mitmenschen) von seinem Wege abgehalten. Schlimm ist, was sie getan haben. (Paret)
9.9. Sie verkaufen Allahs Zeichen für einen geringen Preis und halten von Seinem Weg ab. Übel ist wahrlich, was sie tun. (Rasul)
9.9. Sie tauschen die Verse Allahs gegen Minderwertiges ein und machen abwendig von Seinem Weg. Wahrlich, übel ist das, was sie tun. (Périsset)
9.10. La yarqubuuna fii mu/minin illan waladhimmatan waola-ika humu almuAAtaduuna
9.10. And they observe toward a believer neither pact nor honor. These are they who are transgressors. (Pickthall)
9.10. Sie beachten gegenüber einem Gläubigen weder Verwandschaft noch Schutzabkommen, und diese, sie sind die Übertreter. (Ahmad v. Denffer)
9.10. Sie beachten gegenüber einem Gläubigen weder Verwandtschaftsbande noch (Schutz)vertrag. Das sind die Übertreter. (Bubenheim)
9.10. Sie achten dem Gläubigen gegenüber weder Blutsbande noch Pakte. Sie übertraten jegliches Recht. (Azhar)
9.10. Sie beachten einem Mumin gegenüber weder Verwandtschaft noch vertragliche Vereinbarungen und diese sind die eigentlichen Übertretenden. (Zaidan)
9.10. Sie halten hinsichtlich eines Gläubigen weder Bindung (ill) noch Verpflichtung (zimma). Das sind die, die Übertretungen begehen. (Paret)
9.10. Sie achten keine Bindung und keine Verpflichtung gegenüber einem Gläubigen; und sie sind die Übertreter. (Rasul)
9.10. Und sie beachten gegenüber einem Gläubigen weder Verwandtschaftsbande noch vertragliche Vereinbarungen; und sie übertreten jegliches Recht. (Périsset)