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Quran
6.164. Sag: Soll ich einen anderen Herrn als Allah begehren, wo Er doch der Herr von allem ist? Jede Seele erwirbt nur gegen sich selbst. Und keine lasttragende (Seele) nimmt die Last einer anderen auf sich. Hierauf wird eure Rückkehr zu eurem Herrn sein, und Er wird kundtun, worüber ihr uneinig zu sein pflegtet.

[ alAn'am:164 ]


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Medina-Musshaf Seite 358

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Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

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Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



24.61. Laysa AAala al-aAAma haradschunwala AAala al-aAAradschi haradschun walaAAala almariidi haradschun wala AAalaanfusikum an ta/kuluu min buyuutikum aw buyuuti aba-ikumaw buyuuti ommahatikum aw buyuuti ikhwanikum awbuyuuti akhawatikum aw buyuuti aAAmamikum awbuyuuti AAammatikum aw buyuuti akhwalikum awbuyuuti khalatikum aw ma malaktum mafatihahuaw sadiiqikum laysa AAalaykum dschunahun an ta/kuluudschamiiAAan aw aschtatan fa-idha dakhaltum buyuutanfasallimuu AAala anfusikum tahiyyatan min AAindiAllahi mubarakatan tayyibatan kadhalikayubayyinu Allahu lakumu al-ayati laAAallakumtaAAqiluuna

24.61. No blame is there upon the blind nor any blame upon the lame nor any blame upon the sick nor on yourselves if ye eat from your houses, or the houses of your fathers, or the houses of your mothers, or the houses of your brothers, or the houses of your sisters, or the houses of your fathers ' brothers, or the houses of your fathers ' sisters, or the houses of your mothers ' brothers, or the houses of your mothers ' sisters, or (from that) whereof ye hold the keys, or (from the house) of a friend. No sin shall it be for you whether ye eat together or apart. But when ye enter houses, salute one another with a greeting from Allah, blessed and sweet. Thus Allah maketh clear His revelations for you, that haply ye may understand. (Pickthall)

24.61. Keine Bedrängnis sei gegen den Blinden, und nicht gegen den Lahmen Bedrängnis, und nicht gegen den Kranken Bedrängnis, und nicht gegen euch selber, daß ihr in euren Häusern eßt, oder den Häusern eurer Väter, oder den Häusern eurer Mütter, oder den Häusern eurer Brüder, oder den Häusern eurer Schwestern, oder den Häusern eurer Vaterbrüder, oder den Häusern eurer Vaterschwestern, oder den Häusern eurer Mutterbrüder, oder den Häusern eurer Mutterschwestern, oder wo ihr die Schlüssel besitzt, oder eurer Freunde, auf euch ist kein Vergehen, daß ihr gemeinsam eßt oder getrennt, und wenn ihr Häuser betretet, so gebt euch selbst den Friedensgruß als eine gesegnete, gute Begrüßung von Allah. Derart macht Allah euch die Zeichen klar, damit ihr vielleicht versteht. (Ahmad v. Denffer)

24.61. Es gibt für den Blinden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Hinkenden keinen Grund zur Bedrängnis, es gibt für den Kranken keinen Grund zur Bedrängnis, sowie auch für euch nicht, in euren (eigenen) Häusern zu essen oder in den Häusern eurer Väter, den Häusern eurer Mütter, den Häusern eurer Brüder, den Häusern eurer Schwestern, den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, (in einem Haus,) dessen Schlüssel ihr besitzt, oder (im Haus) eures Freundes. Es ist für euch keine Sünde, gemeinsam oder getrennt zu essen. Wenn ihr nun Häuser betretet, so grüßt einander mit einem Gruß, der von Allah kommt, (mit) einem gesegneten, guten (Gruß). So macht Allah euch die Zeichen klar, auf daß ihr begreifen möget. (Bubenheim)

24.61. Für den Blinden, den Behinderten, den Kranken und für euch selbst ist es kein Verstoß gegen die guten Sitten, wenn ihr einzeln oder gemeinsam in den Häusern eurer Kinder, die wie eure Häuser sind, esst oder in den Häusern eurer Väter, eurer Mütter, eurer Brüder, eurer Schwestern, eurer Onkel väterlicherseits, eurer Tanten väterlicherseits, eurer Onkel mütterlicherseits und eurer Tanten mütterlicherseits, sowie in den Häusern, deren Schlüssel ihr habt und die ihr verwaltet oder in den Häusern eurer aufrichtigen Freunde. Wenn ihr in Häuser eintretet, so richtet an ihre Bewohner, die euch wiederzugrüßen haben, einen segensreichen, freundlichen Gruss. So erläutert euch Gott die Verse, auf dass ihr euch des Verstandes bedienen möget. (Azhar)

24.61. Weder für den Blinden ist es eine Unannehmlichkeit, noch ist es für den Lahmen eine Unannehmlichkeit, noch ist es für den Kranken eine Unannehmlichkeit, noch für euch selbst, dass ihr esst in euren Häusern, in den Häusern eurer Väter, in den Häusern eurer Mütter, in den Häusern eurer Brüder, in den Häusern eurer Schwestern, in den Häusern eurer Onkel väterlicherseits, in den Häusern eurer Tanten väterlicherseits, in den Häusern eurer Onkel mütterlicherseits, in den Häusern eurer Tanten mütterlicherseits, in denen, über deren Schlüssel ihr verfügt, oder im (Haus) eures Freundes. Es trifft euch keine Schuld, dass ihr gemeinsam oder einzeln esst. Wenn ihr Häuser betretet, dann grüsst euch gegenseitig mit einem guten Gruss von ALLAH voller Baraka. Solcherart erläutert ALLAH euch die Ayat, damit ihr verständig werdet. (Zaidan)

24.61. Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft ein Vorwurf den Krüppel, kein Vorwurf trifft den Kranken oder euch selbst, wenn ihr (miteinander) in eurem (eigenen) Haus, im Haus eures Vaters oder eurer Mutter, im Haus eines Bruders oder einer Schwester von euch, im Haus eures Vaterbrüders oder eurer Vaterschwester, im Haus eures Mutterbruders oder eurer Mutterschwester oder (in einem Haus) zu dem ihr den Schlüssel besitzt, oder (im Haus) eures Freundes eine Mahlzeit einnehmt. Es ist keine Sünde für euch, wenn ihr (dabei) gemeinsam oder (wenn ihr) getrennt eßt. Und wenn ihr ein (solches) Haus betretet, dann sprecht über euch selber einen gesegneten guten Gruß aus, der (in seinem Wortlaut) von Allah kommt (min `indi llaahi) So macht Allah euch die Verse klar. Vielleicht würdet ihr verständig sein. (Paret)

24.61. Kein Vorwurf trifft den Blinden, noch trifft ein Vorwurf den Gehbehinderten, kein Vorwurf trifft den Kranken oder euch selbst, wenn ihr in euren eigenen Häusern esset oder den Häusern eurer Väter oder den Häusern eurer Mütter oder den Häusern eurer Brüder oder den Häusern eurer Schwestern oder den Häusern eurer Vatersbrüder oder den Häusern eurer Vatersschwestern oder den Häusern eurer Mutterbrüder oder den Häusern eurer Mutterschwestern oder in einem (Haus), dessen Schlüssel in eurer Obhut sind, oder (in dem Haus) eures Freundes. Es ist keine Sünde für euch, ob ihr nun zusammen oder getrennt esset. Doch wenn ihr in Häuser eintretet, so begrüßt einander mit einem gesegneten, lauteren Gruß von Allah. So macht euch Allah die Gebote klar, auf daß ihr (sie) begreifen möget. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 61 bis 61

There is no harm if a blind or a lame or a sick person (takes a meal at another's house): nor is there any harm for yourselves if you take meals at your own houses or at the houses of your fathers and grandfathers or at the houses of your mothers and grandmothers or at your brothers' houses or at your sisters' houses or at the houses of your paternal uncles or at the houses of your paternal aunts or at the houses of your maternal uncles or at the houses of your maternal aunts or from the houses whose keys are in your possession or at the houses of your friends. ( 95 ) There is no harm if you take your meals together or separately ( 96 ) ; however, when you enter the houses, you should send greetings of peace on your people, for the prayer of greetings prescribed by Allah is blessed and pure. Thus Allah makes His Revelation's clear to you. It is expected that you will use your common sense to grasp these.

Desc No: 95
. Three things are necessary to understand this verse:
(a) The verse consists of two parts: the first part relates to the sick, the lame, the blind and other handicapped people, and the second part to the other People.
(b) The moral teachings of the Qur'an had so thoroughly changed the Arab mind that they had become highly sensitive with regard to the distinction between the lawful and the unlawful. According to Ibn `Abbas, when Allah commanded them "not to devour one another's property by unlawful ways" (IV: 29), the people became unduly cautious and would not eat freely at each other's house; so much so that unless a formal invitation was extended, they considered it unlawful even to dine in the house of a relative or a friend
(c) The mention of "taking meals at your own houses" only means to .impress that taking meals at the house of a relative or a friend is just like taking meals at one's own house, where no permission is required.
With these three things in mind, one can easily understand the meaning of the verse. It says that the handicapped person can have his meal anywhere and at any house in order to satisfy his hunger, because the society as a whole owes to him this privilege on account of his handicap. As for the other people, for them their `own houses' and the houses of the relatives mentioned in the verse are equally good for the purpose. No formal invitation or permission is needed to have the meals of their houses. In the absence of the master, if his wife or children offer something, it can be taken without hesitation. In this connection, it should be noted that the houses of one's children are just like one's own house, and the friends imply close friends.  

Desc No: 96
In ancient Arabia, some tribes had the tradition that each member sat and ate separately. Eating together in one place was considered bad as the Hindus do even today. On the contrary, some other tribes considered it bad to eat alone individually; so much so that they would even go without food if they did not have company at meals. This verse means to abolish such customs and restrictions.  "




Medina-Musshaf Seite 359

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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

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Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



24.62. Innama almu/minuuna alladhiinaamanuu biAllahi warasuulihi wa-idha kanuumaAAahu AAala amrin dschamiAAin lam yadhhabuu hattayasta/dhinuuhu inna alladhiina yasta/dhinuunakaola-ika alladhiina yu/minuuna biAllahiwarasuulihi fa-idha ista/dhanuuka libaAAdischa/nihim fa/dhan liman schi/ta minhum waistaghfirlahumu Allaha inna Allaha ghafuurun rahiimun

24.62. They only are the true believers who believe in Allah and His messenger and, when they are with him on some common errand, go not away until they have asked leave of him. Lo! those who ask leave of thee, those are they who believe in Allah and His messenger. So, if they ask thy leave for some affair of theirs, give leave to whom thou wilt of them, and ask for them forgiveness of Allah. Lo! Allah is Forgiving, Merciful. (Pickthall)

24.62. Die Gläubigen sind ja diejenigen, die an Allah glauben und an Seinen Gesandten, und wenn sie bei ihm sind wegen einer gemeinsamen Angelegenheit, nicht Weggehen, bis sie ihn um Erlaubnis fragen. Diejenigen, die dich um Erlaubnis fragen, diese sind es, die an Allah glauben und an Seinen Gesandten. Und wenn sie dich um Erlaubnis fragen wegen irgendeines Zwecks von ihnen, so gib dem von ihnen Erlaubnis, wem du willst, und bitte Allah um Verzeihung für sie, Allah ist ja verzeihend, barmherzig. (Ahmad v. Denffer)

24.62. Die (wahren) Gläubigen sind ja diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben und, wenn sie bei ihm in einer für alle wichtigen Angelegenheit ver sammelt sind, nicht eher weggehen, als bis sie ihn um Erlaubnis gebeten haben. Diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, das sind diejenigen, die an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich nun wegen manch eines eigenen Anliegens um Erlaubnis bitten, so gib Erlaubnis, wem von ihnen du willst. Und bitte Allah um Vergebung für sie, denn gewiß, Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Bubenheim)

24.62. Wahrhaft Gläubige sind die, die an Gott und Seinen Gesandten glauben und, wenn sie sich mit ihm einem gemeinsamen Vorhaben widmen, nicht weggehen von ihm, es sei denn, sie bitten ihn um Erlaubnis. Diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, sind die rechtschaffenen Gläubigen, die wahrhaftig an Gott und den Gesandten glauben. Wenn sie dich wegen ihrer eigenen Anliegen um Erlaubnis bitten, erteile sie ihnen, wenn du willst, und bitte Gott für sie um Vergebung! Gott ist reich an Vergebung und Erbarmen. (Azhar)

24.62. Die Mumin sind nur diejenigen, die den Iman an ALLAH und an Seinen Gesandten verinnerlicht haben und wenn sie mit ihm in einer versammelnden Angelegenheit waren, gehen sie nicht fort, bis sie ihn um Erlaubnis bitten. Gewiß, diejenigen, die dich um Erlaubnis bitten, diese sind diejenigen, die den Iman an ALLAH und an Seinen Gesandten verinnerlichen. Und sollten sie dich um Erlaubnis wegen mancher privaten Angelegenheiten bitten, dann gewähre Erlaubnis demjenigen von ihnen, dem du willst, und bitte ALLAH für sie um Vergebung. Gewiß, ALLAH ist allvergebend, allgnädig. (Zaidan)

24.62. Die (wahren) Gläubigen sind diejenigen, die an Allah und seinen Gesandten glauben und, wenn sie mit ihm zusammen eine gemeinsame Sache betreiben, nicht weggehen, ohne ihn vorher um Dispens zu bitten. Diejenigen, die dich um Dispens bitten (und nicht eigenmächtig weggehen), sind es, die (wirklich) an Allah und seinen Gesandten glauben. Und wenn sie dich wegen irgendeiner Angelegenheit, die sie (für sich persönlich) zu erledigen haben (li-ba`di scha'nihim), um Dispens bitten, dann gib, wem von ihnen du willst, Dispens, und bitte Allah für sie um Vergebung Er ist barmherzig und bereit zu vergeben. (Paret)

24.62. Nur diejenigen sind Gläubige, die an Allah und an Seinen Gesandten glauben, und diejenigen, die, wenn sie in einer für alle wichtigen Angelegenheit bei ihm sind, nicht eher fortgehen, als sie ihn um Erlaubnis (dazu) gebeten haben. Die, die dich um Erlaubnis bitten, sind diejenigen, die (wirklich) an Allah und Seinen Gesandten glauben. Wenn sie dich also um Erlaubnis für irgendeine eigene Angelegenheit bitten, so erteile dem von ihnen die Erlaubnis, dem du willst, und bitte Allah für sie um Verzeihung. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 62 bis 62

True Believers ( 97 ) are those who sincerely believe in Allah and His Messenger and who do not leave him without permission when they are with the Messenger for some common good; ( 98 ) only those who ask your permission sincerely believe in Allah and His Messenger. Therefore, when they ask your permission for a private business, ( 99 ) you may give permission to whomever you like, ( 100 ) and ask Allah's forgiveness for such people: ( 101 ) Allah is indeed Forgiving and Merciful.

Desc No: 97
These are the final instructions being given to tighten the discipline of the Muslim Community and make it more organised than before. 

Desc No: 98
This Commandment is also applicable in respect of the successors of the Holy Prophet after him and other leaders of the Muslims. When the Muslims are called upon to get together for a common cause, whether relating to war or peace, it is not permissible for them to retreat or disperse without due permission of the leader. 

Desc No: 99
This contains a warning that it is absolutely unlawful to ask permission without any genuine need. 

Desc No: 100
That is, it depends upon the Prophet or his successor after him to grant or not to grant permission even in case of a genuine need. If he deems the collective cause to be more important than the individual need of the person, he may refuse permission, and a believer will not mind it. 

Desc No: 101
This again contains a warning: If in asking permission there is even a tinge of excuse making, or of placing individual interests above collective interests, it would be a sin. Therefore the Prophet or his successor should also pray for the forgiveness of the one whom he gives permission. 




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Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

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Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



24.63. La tadschAAaluu duAAaa alrrasuulibaynakum kaduAAa-i baAAdikum baAAdan qadyaAAlamu Allahu alladhiina yatasallaluuna minkumliwadhan falyahdhari alladhiina yukhalifuunaAAan amrihi an tusiibahum fitnatun aw yusiibahumAAadhabun aliimun

24.63. Make not the calling of the messenger among you as your calling one of another. Allah knoweth those of you who steal away, hiding themselves. And let those who conspire to evade orders beware lest grief or painful punishment befall them. (Pickthall)

24.63. Macht nicht das Rufen des Gesandten unter euch so wie das Rufen der einen von euch die anderen, Allah kennt schon diejenigen von euch, die sich verhohlen davonstehlen, und es sollen diejenigen, die von Seinem Befehl abweichen, auf der Hut sein, daß sie nicht eine Prüfung trifft oder sie eine schmerzende Strafe trifft. (Ahmad v. Denffer)

24.63. Erachtet nicht den Aufruf des Gesandten unter euch wie den Aufruf eines von euch an die anderen. Allah kennt ja diejenigen von euch, die sich (unbemerkt) davonstehlen, indem sie sich hinter anderen verstecken. So sollen diejenigen, die Seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, daß nicht eine Versuchung sie trifft oder schmerzhafte Strafe sie trifft. (Bubenheim)

24.63. Setzt die Einladung des Gesandten nicht euren Einladungen gleich! Gott kennt genau die, die sich heimlich davonstehlen, indem sie sich verstecken. Die, die sich Gottes Geboten widersetzen, haben sich in acht zu nehmen, dass sie nicht eine schwere Prüfung oder eine qualvolle Strafe trifft. (Azhar)

24.63. Macht nicht das Rufen des Gesandten zwischen euch wie das Rufen von euch untereinander! Bereits kennt ALLAH diejenigen von euch, die sich angeschlossen (an andere) davonschleichen. Diejenigen, die von Seiner Anweisung abweichen, sollen sich (davor) in Acht nehmen, dass sie keine Fitna trifft oder dass sie keine qualvolle Peinigung trifft. (Zaidan)

24.63. Einen Aufruf des Gesandten (zu einer gemeinsamen Sache) dürft ihr unter euch nicht (nur) so bewerten, wie wenn einer von euch einen anderen (zur Beteiligung an einer persönlichen Angelegenheit) aufruft. Allah kennt schon diejenigen von euch, die sich wegstehlen, indem sie sich verstecken. So mögen sich, die sich seinem Befehl widersetzen (allaziena yukhaalifuuna `an amrihie), (davor) hüten, daß nicht eine Prüfung (fitna) oder eine schmerzhafte Strafe über sie kommt. (Paret)

24.63. Erachtet nicht den Ruf des Gesandten unter euch als dem Ruf des einen oder anderen von euch gleichrangig. Allah kennt diejenigen unter euch, die sich hinwegstehlen, indem sie sich verstecken. So mögen sich die, die sich seinem Befehl widersetzen, (davor) hüten, daß sie nicht Drangsal befalle oder eine schmerzliche Strafe treffe. (Rasul)



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24.64. Ala inna lillahi ma fiialssamawati waal-ardi qadyaAAlamu ma antum AAalayhi wayawma yurdschaAAuuna ilayhifayunabbi-ohum bima AAamiluu waAllahubikulli schay-in AAaliimun

24.64. Lo! verily unto Allah belongeth whatsoever is in the heavens and the earth. He knoweth your condition. And (He knoweth) the Day when they are returned unto Him so that He may inform them of what they did. Allah is Knower of all things. (Pickthall)

24.64. Ist nicht Allahs, was in den Himmeln und der Erde ist? Er weiß schon, worauf ihr fußt, und an dem Tag, an dem sie zu Ihm zurückgebracht werden, da teilt Er ihnen mit, was sie getan haben, und Allah weiß alles. (Ahmad v. Denffer)

24.64. Sicherlich, Allah gehört, was in den Himmeln und auf der Erde ist. Er weiß ja, in welchem Zustand ihr euch befindet und den Tag, da sie zu Ihm zurückgebracht werden. Dann wird Er ihnen kundtun, was sie getan haben. Und Allah weiß über alles Bescheid. (Bubenheim)

24.64. Gottes ist alles, was es in den Himmeln und auf der Erde gibt. Er weiss genau, was ihr im Schilde führt. Am Jüngsten Tag werden sie zu Ihm zurückgeführt werden, und Er wird ihnen über alles, was sie getan haben, berichten und sie dafür belangen. Gottes Wissen umfasst alles. (Azhar)

24.64. Ja! ALLAH gehört zweifelsohne alles, was in Himmeln und auf Erden ist. Bereits kennt ER genau das, woran ihr seid, und den Tag, an dem sie zu Ihm zurückgebracht werden, dann wird ER ihnen kundtun über das, was sie taten. Und ALLAH ist über alles allwissend. 2 (Zaidan)

24.64. Gehört nicht (alles), was im Himmel und auf Erden ist, Allah? Er kennt schon den Zustand, in dem ihr euch befindet. Und am Tag, da sie (zum Gericht) zu ihm zurückgebracht werden, wird er ihnen dann Kunde geben über das, was sie (in ihrem Erdenleben) getan haben. Allah weiß über alles Bescheid. (Paret)

24.64. Ist es nicht so, daß Allahs ist, was in den Himmeln und auf der Erde ist? Er kennt euren Zustand wohl. Und an dem Tage, wo sie zu Ihm zurückgebracht werden, da wird Er ihnen verkünden, was sie getan haben! Und Allah weiß alle Dinge wohl. . (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 63 bis 64

O Believers, do not consider the summoning by the Messenger like the summoning among you by one another. ( 102 ) Allah knows well those of you who steal away, concealing themselves behind others. ( 103 ) Let those who disobey the order of the Messenger beware lest they should be involved in some affliction, ( 104 ) or are visited by a woeful scourge. Beware! whatever is in the heavens and the earth belongs to Allah. He knows whatever you are doing. On the Day you shall return to Him, He will let you know what you have . done: He has full knowledge of everything.

Desc No: 102
Dua" means `to summon', `to pray' and` to call`. Dua'-ar-Rasul, therefore, may mean `summoning or praying by the Messenger' or `calling the Messenger'. The verse can thus have three meanings which would all be equally correct;
(a) "The Prophet's summons should not be treated as a common man's summons", for the Prophet's summon is of extraordinary importance, which you cannot ignore, because if you fail to respond to it, or feel hesitant about it, you will be doing so at the very risk of your faith
(b) "Do not consider the Prophet's prayer as a common man's prayer". If he is pleased with you and prays for you, there can be no greater good fortune for you. But if he is displeased with you and curses you, there can be no greater misfortune for you.
(c) "Calling the Prophet should not be like calling among yourselves of each other. That is, you should not call or address the Prophet just as you call and address other people aloud by their names. You should have full respect for' him, because the slightest disrespect in this regard will call for Allah's reckoning in the Hereafter. Though all the three meanings quite fit in with the context, the first meaning is more in keeping with the theme which follows.  

Desc No: 103
This is yet another trait of the hypocrites. When they are summoned to gather together for a collective cause, they do respond to the call, because they want to be counted among the Muslims. But they grudge their presence, and steal away somehow as soon as they find an opportunity. 

Desc No: 104
According to Imam Ja'far Sadiq, "affliction" means "rule of the unjust". That is if the Muslims will disobey the Commands of the Prophet, they will be put under tyrants. Besides this, there can be many other forms of affliction also; for instance, sectarian differences, civil war, moral degradation, disruption of community life, internal chaos, disintegration of political and material power, subjugation by others, etc.   "




61-64 von 64 Ayaat, Seite 7/7

 

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