4.1. Ya ayyuha alnnasuittaquu rabbakumu alladhii khalaqakum min nafsin wahidatinwakhalaqa minha zawdschaha wabaththa minhumaridschalan kathiiran wanisaan waittaquu Allahaalladhii tasaaluuna bihi waal-arhamainna Allaha kana AAalaykum raqiiban
4.1. O mankind! Be careful of your duty to your Lord Who created you from a single soul and from it created its mate and from them twain hath spread abroad a multitude of men and women. Be careful of your duty toward Allah in Whom ye claim (your rights) of one another, and toward the wombs (that bare you). Lo! Allah hath been a Watcher over you. (Pickthall)
4.1. Ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, der euch aus einer einzigen Seele geschaffen hat und aus ihr seine Gattin geschaffen hat und von ihnen beiden viele Männer und Frauen verbreitet hat, und fürchtet Allah, um dessentwillen ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande, Allah ist ja Wärter über euch. (Ahmad v. Denffer)
4.1. O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch aus einem einzigen Wesen schuf, und aus ihm schuf Er seine Gattin und ließ aus beiden viele Männer und Frauen sich ausbreiten. Und fürchtet Allah, in Dessen (Namen) ihr einander bittet, und die Verwandtschaftsbande. Gewiß, Allah ist Wächter über euch. (Bubenheim)
4.1. O Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen erschaffen hat! Aus ihm erschuf Er seine Gattin. Aus beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen, die sich überall verbreiteten. Fürchtet Gott, Dessen Namen ihr euch bei allen Fragen bedient, und beachtet die Blutsverwandtschaft! Seid euch dessen bewusst, dass Gott euch genau beobachtet! (Azhar)
4.1. Ihr Menschen! Handelt Taqwa gemäß eurem HERRN gegenüber, Der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, aus ihm sein Partnerwesen geschaffen hat und aus beiden viele Männer und Frauen vermehren ließ. Und handelt Taqwa gemäß ALLAH gegenüber, Dessenthalben ihr euch gegenseitig bittet, sowie gegenüber (dem Brechen) der Verwandtschaftsbande. Gewiß, ALLAH bleibt euch gegenüber immer aufmerksam. (Zaidan)
4.1. Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen hat, und aus ihm das ihm entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele Männer und Frauen hat (hervorgehen und) sich (über die Erde) ausbreiten lassen! Fürchtet Allah, in dessen Namen ihr einander zu bitten pflegt, und die Blutsverwandtschaft! Allah paßt auf euch auf. (Paret)
4.1. O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch erschaffen hat aus einem einzigen Wesen; und aus ihm erschuf Er seine Gattin, und aus den beiden ließ Er viele Männer und Frauen entstehen. Und fürchtet Allah, in Dessen Namen ihr einander bittet, sowie (im Namen eurer) Blutsverwandtschaft. Wahrlich, Allah wacht über euch. (Rasul)
4.1. O ihr Menschen, fürchtet euren Herrn, Der euch (einst) aus einem einzigen Wesen erschaffen hat. Aus ihm erschuf Er (dann) seine Gattin, und aus beiden liess Er viele Männer und Frauen entstehen. Und fürchtet Allah, um (Dessentwillen) ihr einander (gegenseitig) bittet, und scheut euch, die Blutsbande zu durchtrennen. Wahrlich, Allah ist der Beobachter über euch. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 1 bis 1
O mankind, fear your Lord, Who created you of a single soul, and of the same created his mate ,and from that pair spread countless men and women over the earth; ( 1 ) fear that Allah in Whose name you demand your rights from one another, and abstain from violating relations between kinsfolk; note it well that Allah is watching you very closely.
Desc No: 1 This introduction beautifully suits the subsequent laws and regulations about human rights, specially about the smooth running of the family life. On the one hand, the people have been urged to fear Allah so as to escape His displeasure; on the other, they have been reminded that all human beings have sprung from one and the same parents and are thus closely related to one another. "....He created you of a single soul".At first one human being was created and then from him the ttumatt race spread over the earth. Therefore they should strictly observe the ties and obligations of kin-ship. We learn from another part of the Qur'an that Adam was that "single soul." He was the first Man from whom the whole of mankind sprang up and spread over the earth. "....and of the same created his mate:" We have no definite detailed knowledge of how his mate was created of him. The commentators generally say that Eve was created from the rib of Adam and the Bible also contains the same story. The Talmud adds to it that she was created from the thirteenth rib of Adam. But the Qur'an is silent about it, and the Tradition of the Holy Prophet that is cited in support of this has a different meaning from what has been understood. The best thing, therefore, is to leave it undefined as it has been left in the Qur'an, and not to waste time in determining its details. "
4.2. Waatuu alyatama amwalahumwala tatabaddaluu alkhabiitha bialttayyibiwala ta/kuluu amwalahum ila amwalikuminnahu kana huuban kabiiran
4.2. Give unto orphans their wealth. Exchange not the good for the bad (in your management thereof) nor absorb their wealth into your own wealth. Lo! that would be a great sin. (Pickthall)
4.2. Und gebt den Waisen ihre Vermögensgüter und wechselt nicht das Üble für das Gute aus, und zehrt nicht ihre Vermögensgüter auf zusammen mit euren Vermögensgütern, das ist ja eine große Untat. (Ahmad v. Denffer)
4.2. Und gebt den Waisen ihren Besitz und tauscht nicht Schlechtes mit Gutem aus und zehrt nicht ihren Besitz zu eurem Besitz hinzu. Das ist gewiß ein schweres Vergehen. (Bubenheim)
4.2. Den Waisen sollt ihr ihr Vermögen geben. Ihr dürft ihnen nicht nur das Schlechte geben und euch das Gute aneignen. Fügt ihr Vermögen nicht dem Euren hinzu! Wer das tut, bürdet sich eine schwere Schuld auf. (Azhar)
4.2. Und gebt den Waisen ihr Vermögen, tauscht nicht das Schlechte gegen das Gute ein, und nehmt nicht ihr Vermögen zu eurem Vermögen! Gewiß, dies wäre eine schwere Verfehlung. (Zaidan)
4.2. Und gebt den (eurer Obhut anvertrauten) Waisen ihr Vermögen und tauscht (dabei) nicht etwas Schlechtes gegen etwas Gutes aus, und zehrt nicht ihr Vermögen auf, indem ihr es eurem eigenen zuschlagt! Das wäre eine schwere Sünde. (Paret)
4.2. Und gebt den Waisen ihr Gut, und tauscht nicht (euer) Schlechtes mit (ihrem) Guten ein, und zehrt nicht ihr Gut zu dem eurigen hinzu; seht, das ist ein großes Verbrechen. (Rasul)
4.2. Und gebt den Waisen ihren Besitz, und tauscht (dabei) nicht das Gute gegen das Schlechte ein; und zehrt nicht ihren Besitz zu eurem eigenen (Besitz) hinzu. Das wäre gewiss eine schwere Sünde. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 2 bis 2
Restore to the orphans their property, ( 2 ) and do not exchange your worthless things for their valuable things, ( 3 ) and do not devour their pt operty by mixing it up with your own, for it is a great sin.
Desc No: 2 That is, as long "As the orphans are under age, spend their property only in their interest; and when they come of age, return their rightful property to them."
Desc No: 3 This is a comprehensive sentence, which may mean, "Do not make your Income unclean in any unlawful way." It may also mean, "Do not exchange your worthless things for the valuable things of the orphans."
4.3. Wa-in khiftum alla tuqsituu fiialyatama fainkihuu matabalakum mina alnnisa-i mathna wathulathawarubaAAa fa-in khiftum alla taAAdiluu fawahidatanaw ma malakat aymanukum dhalika adnaalla taAAuuluu
4.3. And if ye fear that ye will not deal fairly by the orphans, marry of the women, who seem good to you, two or three or four; and if ye fear that ye cannot do justice (to so many) then one (only) or (the captives) that your right hands possess. Thus it is more likely that ye will not do injustice. (Pickthall)
4.3. Und wenn ihr fürchtet, daß ihr die Waisen nicht richtig behandelt, so heiratet, wen für euch von den Frauen gut ist, zweie und dreie und viere, und wenn ihr fürchtet, daß ihr nicht gerecht seid, dann eine einzige oder die in eurer Hand sind, dies ist näher, daß ihr nicht abweicht. (Ahmad v. Denffer)
4.3. Und wenn ihr befürchtet, nicht gerecht hinsichtlich der Waisen zu handeln, dann heiratet, was euch an Frauen gut scheint, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber befürchtet, nicht gerecht zu handeln, dann (nur) eine oder was eure rechte Hand besitzt. Das ist eher geeignet, daß ihr nicht ungerecht seid. (Bubenheim)
4.3. Wie ihr zu befürchten habt, den Waisen gegenüber ungerecht zu sein, so sollt ihr euch gleichfalls davor zurückhalten, eure Frauen durch Ungerechtigkeit zu betrüben. Zwei, drei oder höchstens vier könnt ihr zugleich heiraten unter der Bedingung, sie alle gleich mit Gerechtigkeit zu behandeln. Fürchtet ihr, nicht gerecht sein zu können, so heiratet nur eine, oder begnügt euch mit euren leibeigenen Frauen! So bleibt ihr bei der Gerechtigkeit (und vermeidet, viele Kinder zu haben, für die ihr nicht aufkommen könnt). (Azhar)
4.3. Und solltet ihr es fürchten, den Waisen (als Ehefrauen) gegenüber nicht gerecht zu sein, so heiratet diejenigen, die euch lieb sind von den (sonstigen) Frauen, zwei, drei oder vier. Und solltet ihr fürchten, nicht gerecht zu sein, so (heiratet) nur eine, oder von denjenigen, die euch gehören. Das ist näher dazu, dass ihr nicht übertretet. (Zaidan)
4.3. Und wenn ihr fürchtet, in Sachen der (eurer Obhut anvertrauten weiblichen) Waisen nicht recht zu tun, dann heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, (ein jeder) zwei, drei oder vier. Und wenn ihr fürchtet, (so viele) nicht gerecht zu behandeln, dann (nur) eine, oder was ihr (an Sklavinnen) besizt! So könnt ihr am ehesten vermeiden, unrecht zu tun. (Paret)
4.3. Und wenn ihr fürchtet, nicht gerecht gegen die Waisen zu sein, so heiratet, was euch an Frauen gut ansteht, zwei, drei oder vier; und wenn ihr fürchtet, nicht billig zu sein, (heiratet) eine oder was im Besitz eurer rechten (Hand ist). So könnt ihr am ehesten Ungerechtigkeit vermeiden. (Rasul)
4.3. Und solltet ihr befürchten, gegenüber den Waisen, (die ihr heiraten möchtet,) nicht gerecht zu sein, so (verzichtet darauf und) heiratet stattdessen zwei, drei oder vier Frauen, die euch lieb sind. Solltet ihr jedoch befürchten, (auch) ihnen gegenüber nicht gerecht zu sein, so (beschränkt) euch auf eine einzige oder auf jene, die eure rechte Hand besitzt. Dies ist der sicherste Weg, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 3 bis 3
And if you be apprehensive that you will not be able to do justice to the orphans, you may marry two or three or four women whom you choose. ( 4 ) But if you apprehend that you might not be able to do justice to them, then many only one wife, ( 5 ) or marry those women who have fallen in your possession. ( 6 ) This will be the better course to avoid injustice.
Desc No: 4 The commentators ascribe three meanings to this: (a) Hadrat 'A ' ishah says that this was revealed to remedy an evil that was prevalent in the days of "Ignorance." The guardians of the orphan girls used to marry them for their wealth and beauty, with the intention of keeping them under their power because they had no one to defend their cause; then they treated them unjustly without any fear. Therefore when they became Muslims, they had misgivings about marrying orphan girls. Accordingly, the Qur'an advised them to marry women of their choice other than orphan girls in their charge, if they feared that they would not be able to do justice to them. Verse 127 of this Surah also supports this comment. (b) In commenting on this, Hadrat Ibn-i-`Abbas and his disciple `Ikrimah assert that this Commandment was given to eradicate an injustice that was prevalent at that time. In pre-Islamic days, there was no limit to the number of wives and some people would marry even a dozen of them but when they could not meet the increasing expenses, they were forced to grab the property of their orphan nephews and other helpless relatives. Therefore, Allah restricted the maximum number of wives to four, and enjoined that this too, was subject to the condition that one should do justice to all of them. (c) SaÆid bin Jubair, Qatadah and some other commentators declare that this Command was given to safeguard the interests of wives. They say that even before the advent of Islam, injustice to the orphans was looked upon with disfavour, but in regard to wives, it was different; they would marry as many as they liked and would treat them cruelly and unjustly without any fear of the society or pangs of conscience. Therefore Allah warned them that they should refrain from doing injustice to their wives as they did in the case of the orphans. Therefore they should not marry more than four wives and that too, only if they would do justice to them. The words of the verse bear all the three meanings and probably all three are meant. Another meaning also can be: "If you cannot treat the orphans justly as they normally should be, you may marry the women who have orphan children."
Desc No: 5 The consensus of opinion of all the scholars of the Muslim law is that this verse limits the number of wives and prohibits the keeping of more than four at one and the same time. Traditions also support this. It is related that at the time when Ghailan, the chief of Ta`if, became a Muslim, he had nine wives. The Holy Prophet asked him to keep only four of them and divorce all the others. There is another instance of Naufal bin Mu`aviyah, who was ordered by the Holy Prophet to divorce one of his five wives. It should also be noted that this verse restricts polygamy with the provision of justice to all the wives; therefore whoever abuses this permission without fulfilling the condition of justice and marries more wives than one tries to deceive Allah. The courts of an Islamic State are, therefore, empowered to enforce justice in order to rectify the wrong done to a wife or wives. At the same time it is absolutely wrong to conclude from the proviso of justice, attached to this Commandment, that this verse was really meant to abolish polygamy. This is not the view of the Qur'an, but of those Muslims who have been overawed by the Christians of the West. They say that the Qur'an is also against polygamy but it did trot abolish it directly because it did not consider it expedient at the time for the custom had become very common. Instead of this, it allows polygamy provided that justice is done to all the wives. As this condition is most difficult to fulfil, the recommendation is towards monogamy. Obviously, this way of thinking is the result of mental slavery, because polygamy in itself is not an evil for in some cases it becomes a real cultural and moral necessity. There are Borne people, who, even if they wished, cannot remain content with one wife. Polygamy comes to their rescue and saves them and the society in general from the harms of unlicensed sexual indulgences. That is why the Qur'an allows polygamy to such people with the explicit condition of doing justice to all the wives. As regards those who consider polygamy to be an evil, they are free to oppose the Qur'an and condemn polygamy, but they have no right to ascribe their own perverted views to the Qur'an, for it makes this lawful in very clear language without employing any words that might be stretched in any way to imply that the Qur'an means to abolish it. (For further explanation, please consult my book .Snnat ki A 'ini Hathiyyat, pp. 307-3161.
Desc No: 6 "Those women": slavegirls captured in war and distributed among the people by the government. It tray either mean: "If you cannot bear the expenses of a tree woman, you may marry a slave girl as permitted in.v. 25," or it may mean: "If you need more wives than one but are afraid that you might not be able to do justice to your wives from among the free people, you may turn to slave girls because in that case you will be burdened with less responsibilities. (For details please refer to E.N. 44 below). "
4.4. And give unto the women, (whom ye marry) free gift of their marriage portions; but if they of their own accord remit unto you a part thereof, then ye are welcome to absorb it (in your wealth). (Pickthall)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Brautspenden gutwillig, und wenn es ihnen selbst gut scheint, daß etwas davon für euch ist, dann verbraucht es als wohlbekömmlich, zuträglich, (Ahmad v. Denffer)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk. Wenn sie für euch aber freiwillig auf etwas davon verzichten, dann verzehrt es als wohlbekömmlich und zuträglich. (Bubenheim)
4.4. Den Frauen habt ihr die ihnen zustehende Brautgabe (voll und ganz) zu geben. Sollten sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, dürft ihr es annehmen und davon ohne Bedenken Gebrauch machen. (Azhar)
4.4. Und gebt den Frauen ihreMorgengabe als Nihla . Und sollten sie für euch auf etwas davon freiwillig verzichten, dann nehmt es als Gutes Unschädliches an. (Zaidan)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Morgengabe als Geschenk (so daß sie frei darüber verfügen können)! Wenn sie euch aber freiwillig etwas davon überlassen, könnt ihr es unbedenklich (für euch selber) verbrauchen. (Paret)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Brautgabe als Schenkung. Und wenn sie euch gern etwas davon erlassen, so könnt ihr dies unbedenklich zum Wohlsein verbrauchen. (Rasul)
4.4. Und gebt den Frauen ihre Brautgabe gutwillig, und wenn sie euch wohlwollend etwas davon erlassen, so könnt ihr ohne Bedenken davon Gebrauch machen. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 4 bis 4
And give their dowries willingly to women (as an obligation), but if they, of their own accord ,remit a portion of the dowry, you may enjoy it with pleasure. ( 7 )
Desc No: 7 Hadrat `Umar and Qadi Shuraih have ruled that if a wife remits the whole of her dowry or a part of it but later on demands it, the husband shall be compelled to pay it because the very fact that she demands it is a clear proof that she did not remit it of her own free will. (For further details, consult my book Huquq-uz-Zaujain, under the caption Dowry)
4.5. Give not unto the foolish (what is in) your (keeping of their) wealth, which Allah hath given you to maintain; but feed and clothe them from it, and speak kindly unto them. (Pickthall)
4.5. Und gebt nicht den Schwachköpfen eure Vermögensgüter, die Allah für euch zum Fortbestehen gemacht hat, und versorgt sie damit und bekleidet sie und sagt zu ihnen ein Wort in Billigkeit, (Ahmad v. Denffer)
4.5. Und gebt nicht den Toren euren Besitz, den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern versorgt sie davon und kleidet sie und sagt zu ihnen geziemende Worte. (Bubenheim)
4.5. ?berlasst den Unmündigen nicht das Geld, das Gott euch als Existenzgrundlage für sie gegeben hat! Gebt ihnen einen Teil vom Ertrag für ihren Unterhalt - Nahrung und Kleidung! Geht gut mit ihnen um, und sprecht freundlich und würdig mit ihnen! (Azhar)
4.5. Und gebt den Unerfahrenen (in Vermögensangelegenheiten) nicht euer Vermögen, das ALLAH euch als Lebensgrundlage zur Verfügung gestellt hat. Jedoch versorgt sie dadurch, bekleidet sie und sagt ihnen ein gütiges Wort! (Zaidan)
4.5. Und gebt nicht euer Geld, das Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, den Schwachsinnigen (sufahaa') (in die Hand)! Beschafft ihnen (vielmehr) damit Unterhalt und Kleidung! Und sprecht ihnen freundlich zu! (Paret)
4.5. Und gebt nicht den Schwachsinnigen euer Gut, das Allah euch zum Unterhalt gegeben hat. Versorgt sie davon und kleidet sie und sprecht zu ihnen mit freundlichen Worten. (Rasul)
4.5. Und gebt den Unfähigen nicht euren Besitz (in die Hand), den Allah euch zum Unterhalt bestimmt hat, sondern nehmt (von eurem Ertrag,) um sie mit Nahrung und Kleidung zu versorgen. Und sprecht zu ihnen mit freundlichen Worten. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 5 bis 5
Do not give to the feeble-minded people that property which Allah has made the means of your maintenance: you should however, provide them with food and clothing and give them good advice. ( 8 )
Desc No: 8 This verse is very comprehensive in meaning. It teaches the Muslim ' Community the lesson that in no case should wealth, which is so important for the maintenance of life, be entrusted to such people as are feeble-minded and incapable of using or .managing it properly, for they might, by its wrong use, spoil its cultural and economic system and, in the long run, its moral system as well. ft is true that the rights of private ownership must be honoured, but at the same time they are not to be so unlimited as to allow one to use them in any way one likes and create social chaos. As far as one's necessities of life are concerned, they must be fulfilled but none should be allowed to use these rights to the extent that is harmful to the collective moral, cultural and economic good of the Community. According to this verse, every owner of wealth should consider seriously before entrusting his wealth to anyone whether that person is capable of using it properly. On the larger scale, the Islamic State should take into its own custody the property of those who are found incapable of using it properly, or of those who may be using it in wrong ways but should arrange for the provision of their necessities of life.
4.6. Prove orphans till they reach the marriageable age; then, if ye find them of sound judgment, deliver over unto them their fortune; and devour it not squandering and in haste lest they should grow up. Whoso (of the guardians) is rich, let him abstain generously (from taking of the property of orphans); and whoso is poor let him take thereof in reason (for his guardianship). And when ye deliver up their fortune unto orphans, have (the transaction) witnessed in their presence. Allah sufficeth as a Reckoner. (Pickthall)
4.6. Und prüft die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben, und wenn ihr bei ihnen rechtes Handeln feststellt, so händigt ihnen ihre Vermögensgüter aus und verbraucht sie nicht verschwenderisch und in befürchtender Eile, daß sie groß werden, und wer reich ist, so soll er sich enthalten, und wer bedürftig ist, so soll er in Billigkeit verbrauchen, und wenn ihr ihnen ihre Vermögensgüter aushändigt, so nehmt Zeugen gegen sie, und Allah genügt als Berechner. (Ahmad v. Denffer)
4.6. Und prüft die Waisen, bis daß sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr dann an ihnen Besonnenheit feststellt, so händigt ihnen ihren Besitz aus. Und verzehrt ihn nicht maßlos und ihrem Erwachsenwerden zuvorkommend. Wer reich ist, der soll sich enthalten; und wer arm ist, der soll in rechtlicher Weise (davon) zehren. Und wenn ihr ihnen dann ihren Besitz aushändigt, so nehmt Zeugen vor ihnen. Doch Allah genügt als Abrechner. (Bubenheim)
4.6. Prüft die Waisen, wenn sie heranwachsen, auf Handlungsfähigkeit hin! Wenn sie das Heiratsalter erreichen und ihr feststellt, dass sie richtig handeln können, so übergebt ihnen ihr in eurer Obhut befindliches Vermögen! Ihr dürft mit dem Vermögen der Waisen, das ihr verwaltet, nicht verschwenderisch umgehen und nicht danach trachten, es an euch zu reißen, bevor sie volljährig sind. Wer vermögend ist, darf vom Besitz der Waisen, den er verwaltet, nichts für seinen Unterhalt abziehen. Wer arm ist, darf für seinen Unterhalt etwas nehmen, jedoch in Maßen. Die ?bergabe des Vermögens an die Waisen hat in der Gegenwart von Zeugen zu erfolgen. Gott genügt als Abrechner. (Azhar)
4.6. Und prüft die Waisen, bis sie das Heiratsalter erreicht haben. Und wenn ihr bei ihnen vernünftiges Verhalten feststellt, dann übergebt ihnen ihr Vermögen; und verbraucht es nicht auf verschwenderische Art und nicht übereilt, bevor sie das Alter erreichen. Und wer reich ist, so soll er verzichten, und wer arm ist, so soll er davon nach dem Gebilligten nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, dann zieht Zeugen dafür hinzu. Und ALLAH genügt als Abrechnender. (Zaidan)
4.6. Und prüft die Waisen (ob sie reif genug sind)! Wenn sie schließlich das Heiratsalter erreicht haben und ihr an ihnen feststellt, daß sie, (in Geldsachen) verständig sind, dann händigt ihnen ihr Vermögen aus! Und zehrt es nicht verschwenderisch und voreilig auf (in der Erwartung), daß sie groß werden (und ihr dann nicht mehr darüber verfügen könnt)! Wer reich ist, soll sich enthalten (etwas von dem ihm anvertrauten Vermögen der Waisen zu verbrauchen). Wer arm ist, soll (nur) in rechtlicher Weise (davon) zehren. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen aushändigt, dann laßt es bezeugen! Allah rechnet (streng) genug ab. (Paret)
4.6. Und prüft die Waisen, bis sie die Ehereife erreicht haben; und wenn ihr in ihnen Vernunft wahrnehmt, so händigt ihnen ihr Gut aus. Und zehrt nicht auf verschwenderisch und in Eile (in der Erwartung), daß sie nicht großjährig würden. Und wer (als Vormund) reich ist, der soll sich zurückhalten, und wer arm ist, der soll nach Billigkeit zehren. Und wenn ihr ihnen ihr Gut aushändigt, lasset dies vor ihnen bezeugen. Es genügt jedoch, daß Allah die Rechenschaft vornimmt. (Rasul)
4.6. Und prüft die Waisen (auf ihre Handlungsfähigkeit). Wenn sie die Ehereife erreicht haben und ihr Besonnenheit an ihnen feststellt, gebt ihnen ihr Vermögen. Verbraucht es nicht verschwenderisch oder voreilig, bevor sie mündig werden. Wer vermögend ist, soll nichts davon für sich beanspruchen; wer jedoch bedürftig ist, darf auf rechtmässige Weise (etwas) davon nehmen. Und wenn ihr ihnen ihr Vermögen übergebt, zieht Zeugen hinzu. Und Allah genügt als Abrechner. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 6 bis 6
And go on observing and testing the orphans until they reach the marriageable age: ( 9 ) then if you perceive that they have become capable, deliver to them their property ( 10 ) Be on your guard against devouring their property unjustly and wastefully and hastily lest they should grow up to demand it. If the guardian of an orphan is rich, let him abstain from the orphan's property, and if poor, let him eat of it fairly. ( 11 ) When you hand over to them their property, then have some people to witness it, and Allah suffices as Reckoner.
Desc No: 9 That is, "When they are about to attain their puberty, keep an eye upon them and go on testing their intelligence in order to see how far they have become capable of looking after their own affairs."
Desc No: 10 Two conditions of puberty and capability have been laid down for the return of their property to the orphans. As to the application of the first condition, there is consensus among the scholars of law, but in regard to the second condition there is some difference of opinion. Imam Abu Hanifah is of the opinion that if the orphan lacks capability when he reaches the age of puberty, his guardian may wait for a maximum period of seven years, and then he must return this property to him whether he shows signs of capability or not. But Imam Abu Yusuf, Imam Muhammad and Imam Shaf'i are of the opinion that capability is a pre-requisite for .the return of his property to the orphan. Probably these latter scholars were inclined to the opinion that the case of such a person should be referred to a Muslim judge, who would himself arrange for the management of the property of the one who has not acquired capability of management.
Desc No: 11 That is, "He should charge for his services only that much as may be considered fair by every unbiased person and that he should charge openly and keep an account of it." "
4.7. Unto the men (of a family) belongeth a share of that which parents and near kindred leave, and unto the women a share of that which parents and near kindred leave, whether it be little or much a legal share. (Pickthall)
4.7. Für die Männer gibt es eine Zuteilung von dem, was die beiden Eltern und die Verwandten hinterlassen, und für die Frauen eine Zuteilung von dem, was die beiden Eltern und die Verwandten hinterlassen, von dem, was wenig davon ist oder viel, eine pflichtmäßige Zuteilung. (Ahmad v. Denffer)
4.7. Den Männern steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, und den Frauen steht ein Anteil von dem zu, was die Eltern und nächsten Verwandten hinterlassen, sei es wenig oder viel - ein festgesetzter Anteil. (Bubenheim)
4.7. Den Männern steht ein festgesetzter Pflichtanteil an der Hinterlassenschaft der Eltern und der Verwandten zu, mag es viel oder wenig sein. Auch den Frauen steht ein festgesetzter Pflichtanteil an der Hinterlassenschaft der Eltern und der Verwandten zu, mag es viel oder wenig sein. (Azhar)
4.7. Den Männern gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. Und den Frauen gehört ein Teil dessen, was die Eltern und Verwandten hinterlassen haben - ob wenig oder viel - ein Pflichtanteil. (Zaidan)
4.7. Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil. (Paret)
4.7. Den Männern steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu, und ebenfalls den Frauen steht ein Teil von der Hinterlassenschaft ihrer Eltern und Verwandten zu. Sei es wenig oder viel. (Das gilt) als vorgeschriebener Anteil. (Rasul)
4.7. Die Männer haben einen Anteil an dem, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. Und die Frauen haben einen Anteil an dem, was die Eltern und Verwandten hinterlassen. (Unabhängig davon,) ob es viel oder wenig ist, ein festgesetzter Anteil (ist für jeden bestimmt). (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 7 bis 7
There is a share for men in what has been left by parents and near relatives, and there is a share also for women in what has been left by parents and near relatives, whether it be little or much; ( 12 ) for this share has been prescribed (by Allah).
Desc No: 12 This verse contains five legal regulations about inheritance. First, that not only men but the women also have a share in the inheritance. Second, that it must be divided among all heirs, however little or insignificant it is; so much so that even if the deceased has left one yard of cloth and there are ten heirs, it must also be cut into ten parts. However, an heir may buy the shares of others by mutual consent. Third, that the verse also implies that this law applies to all sorts of property, transferable or non-transferable, agricultural or industrial, or of any other type. Fourth, that the right of inheritance becomes valid only when the deceased leaves some property behind him. Fifth, that when the nearest relatives are alive the distant relatives have no right in the inheritance. "
4.8. And when kinsfolk and orphans and the needy are present at the devision (of the heritage), bestow on them therefrom and speak kindly unto them. (Pickthall)
4.8. Und wenn bei der Aufteilung die Verwandten gegenwärtig sind und die Waisen und die Armen, so versorgt sie davon und sagt zu ihnen ein Wort in Billigkeit. (Ahmad v. Denffer)
4.8. Und wenn bei der Verteilung Verwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann versorgt sie davon und sagt zu ihnen geziemende Worte. (Bubenheim)
4.8. Wenn bei der Teilung der Erbschaft Familienangehörige, Waisen oder Bedürftige anwesend sind, so muss man ihnen etwas davon geben und freundlich mit ihnen sprechen. (Azhar)
4.8. Und sollten Verwandte, Bedürftige und Arme bei der Aufteilung (des Nachlasses) anwesend sein, so gebt ihnen davon und sagt ihnen ein gütiges Wort! (Zaidan)
4.8. Und wenn bei der Teilung (der Erbschaft) Anverwandte, Waisen und Arme zugegen sind, dann laßt ihnen (ebenfalls) etwas davon zukommen und sprecht ihnen freundlich zu! (Paret)
4.8. Und wenn bei der Teilung die Verwandten und die Waisen und die Armen anwesend sind, so schenkt ihnen etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen. (Rasul)
4.8. Und wenn bei der Verteilung (des Nachlasses) Verwandte, Waisen oder Bedürftige anwesend sind, so gebt ihnen auch etwas davon und sprecht freundliche Worte zu ihnen. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 8 bis 8
And if the people of the family, orphans and the poor be present at the division of the inheritance ,give them also something out of it and speak to them kind words. ( 13 )
Desc No: 13 Here the heirs of the deceased have been enjoined to be generous towards distant and near relatives and the indigent members of the family and orphans who happen to be present on the occasion of the division of inheritance, though they might have no share in it. They should give them also something and speak gently to them and avoid using harsh and unkind words as the narrowminded people generally use on such occasions.
4.9. Walyakhscha alladhiina law tarakuu minkhalfihim dhurriyyatan diAAafan khafuuAAalayhim falyattaquu Allaha walyaquuluu qawlan sadiidan
4.9. And let those fear (in their behavior toward orphans) who if they left behind them weak offspring would be afraid for them. So let them mind their duty to Allah, and speak justly. (Pickthall)
4.9. Und es sollen diejenigen Angst haben, die, wenn sie nach sich schwache Nachkommenschaft zurückliessen, um sie fürchten würden, und sie sollen Allah fürchten, und sie sollen ein zutreffendes Wort sagen. (Ahmad v. Denffer)
4.9. Und diejenigen sollen sich fürchten, die, wenn sie schwache Nachkommenschaft hinterließen, um sie bangen würden; darum sollen sie sich vor Allah hüten und treffende Worte sagen. (Bubenheim)
4.9. Jeder muss sich davor hüten, die Waisen ungerecht zu behandeln; daran sollen sich insbesondere diejenigen halten, die minderjährige Kinder haben, die vielleicht Waisen werden und ungerecht behandelt werden könnten; sie sollen Gott fürchten und im Reden und Handeln gerecht und korrekt sein. (Azhar)
4.9. Und Ehrfurcht sollen diejenigen haben, die, wenn sie nach ihrem Verscheiden minderjährige Kinder hinterlassen würden, um diese besorgt wären. So sollen sie Taqwa gemäß ALLAH gegenüber handeln und ein angebrachtes Wort sprechen. (Zaidan)
4.9. Und diejenigen, die um ihre minderjährigen Nachkommen in Sorge wären, wenn sie (selber) welche hinterlassen würden, sollen sich (ja davor) in acht nehmen (Minderjährige um ihr Recht zu bringen). Und sie sollen Allah fürchten und sagen, was recht ist. (Paret)
4.9. Und fürchten sollen sich diejenigen, die, wenn sie schwache Nachkommen hinterließen, für sie bangen würden; Allah sollen sie fürchten und geziemende Worte sprechen. (Rasul)
4.9. Und diejenigen, die um ihre schutzbedürftige Nachkommenschaft besorgt sind und befürchten, (dass diese im Falle eines Erbes um ihr Recht gebracht werden könnten,) sollen Allah fürchten und geziemende Worte sprechen. (Périsset)
4.10. Lo! Those who devour the wealth of orphans wrongfully, they do but swallow fire into their bellies, and they will be exposed to burning flame. (Pickthall)
4.10. Ja, diejenigen, welche die Vermögensgüter der Waisen zu unrecht verbrauchen, die fressen Feuer in ihre Bäuche, und sie werden als Flamme brennen. (Ahmad v. Denffer)
4.10. Diejenigen, die den Besitz der Waisen ungerechterweise verschlingen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer; und sie werden der Feuerglut ausgesetzt sein. (Bubenheim)
4.10. Diejenigen, die das Vermögen von Waisen unrechtmäßig an sich reißen, sind wie Menschen, die Feuer als Nahrung zu sich nehmen. Sie werden im Jenseits einem qualvollen Höllenfeuer ausgesetzt. (Azhar)
4.10. Gewiß, diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufbrauchen, verzehren in ihren Bäuchen nur Feuer. Und sie werden in die Gluthitze hineingeworfen werden. (Zaidan)
4.10. Diejenigen, die das Vermögen der Waisen zu Unrecht aufzehren, bekommen in ihren Bauch nichts als Feuer zu essen. Und sie werden (dereinst) im Höllenbrand schmoren. (Paret)
4.10. Wahrlich, diejenigen, die der Waisen Gut ungerecht aufzehren, die zehren (in Wirklichkeit) Feuer in ihre Bäuche auf und werden in einem Höllenfeuer brennen. (Rasul)
4.10. Diejenigen, die den Besitz der Waisen unrechtmässig verzehren, füllen ihre Bäuche (nur) mit Feuer, und sie werden (dereinst) den Flammen ausgesetzt sein. (Périsset)
Tafsir von Maududi für die Ayaat 9 bis 10
Let the people apprehend and be afraid of this: how solicitous they would have been on the eve of their death about the helpless. children they would be leaving behind. They should, therefore, fear Allah and say the just and right thing. In fact, those who grab unjustly the property of the orphans, fill their bellies with fire, and most surely they shall be thrown into the burning fire of Hell. ( 14 )
Desc No: 14 According to a Tradition this verses were revealed in response to the request of the widow of Hadrat Sa'd bin Rubai'. She came to the Holy Prophet with her two daughters and said, "O Messenger of Allah, here are the daughters of Sa'd who has been martyred in the battle of Uhd. Their uncle has taken possession of the whole of his property and has not left a single penny for them. Now who is going to marry them after this?