16.118. WaAAala alladhiina haduuharramna ma qasasnaAAalayka min qablu wamadhalamnahumwalakin kanuu anfusahum yadhlimuuna
16.118. And unto those who are Jews We have forbidden that which We have already related unto thee. And We wronged them not, but they were wont to wrong themselves. (Pickthall)
16.118. Und denjenigen, die Juden sind, haben Wir verboten, was Wir dir vorher erzählt haben, und nicht Wir haben ihnen Unrecht angetan, sondern sie haben sich selbst Unrecht angetan. (Ahmad v. Denffer)
16.118. Und denjenigen, die dem Judentum angehören, haben Wir das verboten, worüber Wir dir zuvor berichtet haben. Und nicht Wir haben ihnen Unrecht getan, sondern sie haben sich selbst Unrecht zugefügt. (Bubenheim)
16.118. Den Juden haben Wir verboten, was Wir dir zuvor mitgeteilt haben. Wir haben ihnen nicht unrecht getan, sondern sie sind es, die sich selbst unrecht getan haben. (Azhar)
16.118. Und den Juden erklärten WIR für haram all das, was WIR dir vorher berichteten. Und WIR fügten ihnen kein Unrecht zu, sondern sie pflegten, gegen sich selbst Unrecht zu begehen. (Zaidan)
16.118. Und denen, die dem Judentum angehören, haben wir (das) verboten, worüber wir dir (schon) früher berichtet haben. Und wir haben nicht gegen sie gefrevelt, sondern gegen sich selber frevelten sie. (Paret)
16.118. Und denen, die Juden sind, haben Wir zuvor schon all das verboten, was Wir dir mitteilen. Und nicht Wir taten ihnen Unrecht, sondern sie taten sich selber Unrecht. (Rasul)
16.118. Den Juden hatten Wir (bereits) verboten, worüber Wir dir zuvor berichtet haben. Und Wir haben ihnen damit kein Unrecht getan, sondern sie haben sich selbst Unrecht getan, (indem sie diese Gebote nicht befolgten). (Périsset)