16.126. If ye punish, then punish with the like of that wherewith ye were afflicted. But if ye endure patiently, verily it is better for the patient. (Pickthall)
16.126. Und wenn ihr bestraft, dann bestraft wieder mit dem Gleichen, was euch angetan wurde, und wenn ihr geduldig ausharrt, bestimmt ist es besser für die geduldig Ausharrenden. (Ahmad v. Denffer)
16.126. Und wenn ihr bestraft, so bestraft im gleichen Maß, wie ihr bestraft wurdet. Wenn ihr aber geduldig seid, so ist das wahrlich besser für die Geduldigen. (Bubenheim)
16.126. Wenn ihr jemanden bestraft, so soll die Strafe die verübte Tat nicht überschreiten. Wenn ihr aber anstatt zu strafen, Geduld fasst, ist es für die Geduldigen das Beste. (Azhar)
16.126. Und wenn ihr straft, dann straft mit dem Gleichen dessen, womit ihr bestraft wurdet. Und wenn ihr euch in Geduld übt, dies ist gewiss besser für die sich in Geduld Übenden. (Zaidan)
16.126. Und wenn ihr (für eine Untat, die gegen euch verübt worden ist) eine Strafe verhängt, dann tut das nach Maßgabe dessen, was euch (von der Gegenseite) angetan worden ist (bi-mithli maa `uuqibtum bihie)! Aber wenn ihr geduldig seid (und auf eine Bestrafung verzichtet), ist das besser für die Geduldigen. (Paret)
16.126. Und wenn ihr bestraft, dann bestraft in dem Maße, wie euch Unrecht zugefügt wurde; wollt ihr es aber geduldig ertragen, dann ist das wahrlich das Beste für die Geduldigen ; (Rasul)
16.126. Und wenn ihr bestraft, so bestraft in dem Masse, wie euch Unrecht zugefügt wurde. Wenn ihr aber geduldig seid (und keine Vergeltung übt), so ist das wahrlich besser für die Geduldigen. (Périsset)