19.39. And warn them of the Day of anguish when the case hath been decided. Now they are in a state of carelessness, and they believe not. (Pickthall)
19.39. Und warne sie vor dem Tag des Jammers, wenn die Angelegenheit beschlossen ist, - und sie sind in Achtlosigkeit, und sie glauben nicht. (Ahmad v. Denffer)
19.39. Warne sie vor dem Tag der gramvollen Reue, wenn die Angelegenheit entschieden sein wird, während sie (all dessen) unachtsam sind, und während sie (noch) nicht glauben. (Bubenheim)
19.39. Warne sie vor dem Tag der höchsten Wehklage, wenn die Entscheidung bereits gefallen ist! Sie waren im Dießeits unachtsam und ungläubig. (Azhar)
19.39. Und warne sie vor dem Tag der Selbstanklage, wenn die Angelegenheit beschlossen wird, während sie in Achtlosigkeit sind und keinen Iman verinnerlichen. (Zaidan)
19.39. Warne sie vor dem Tag des (schmerzlichen) Bedauerns (über die Versäumnisse des Erdenlebens), wenn die Angelegenheit entschieden (und das Ende der Welt angebrochen) ist, während sie nichts (Böses) ahnen und (immer noch) nicht glauben! (Paret)
19.39. Und warne sie vor dem Tag der Verbitterung, wenn alles entschieden werden wird, während sie (jetzt) noch in Sorglosigkeit leben und immer noch nicht glauben. (Rasul)
19.39. Also warne sie vor dem Tag der bedrückenden Reue, wenn die Entscheidung (Allahs) vollstreckt wird. Doch (bis dahin) verweilen sie in Sorglosigkeit und Unglauben. (Périsset)