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Quran
37.140. Als er zum vollbeladenen Schiff davonlief.

[ asSaffat:140 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alBaqara (2)  Ayah: 178

 


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Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



2.178. Ya ayyuha alladhiina amanuukutiba AAalaykumu alqisasu fii alqatla alhurrubialhurri waalAAabdu bialAAabdi waalonthabialontha faman AAufiya lahu min akhiihi schay-on faittibaAAunbialmaAAruufi waadaon ilayhi bi-ihsanindhalika takhfiifun min rabbikum warahmatun famaniiAAtada baAAda dhalika falahu AAadhabunaliimun

2.178. O ye who believe! Retaliation is prescribed for you in the matter of the murdered; the freeman for the freeman, and the slave for the slave, and the female for the female. And for him who is forgiven somewhat by his (injured) brother, prosecution according to usage and payment unto him in kindness. This is an alleviation and a mercy from your Lord. He who transgresseth after this will have a painful doom. (Pickthall)

2.178. Ihr, die glauben, euch ist vorgeschrieben: Die Wiedervergeltung beim Mord, der Freie für den Freien und der Knecht für den Knecht, und die Frau für die Frau, und wem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so gilt eine Forderung nach Billigkeit und Übergabe an ihn auf gute Weise. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Barmherzigkeit, und wer sich hiernach vergeht, für ihn gibt es schmerzende Strafe. (Ahmad v. Denffer)

2.178. O die ihr glaubt, vorgeschrieben ist euch Wiedervergeltung für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weib für das Weib. Doch wenn einem von seinem Bruder etwas erlassen wird, so soll die Verfolgung (der Ansprüche) in rechtlicher Weise und die Zahlungsleistung an ihn auf ordentliche Weise geschehen. Das ist eine Erleichterung von eurem Herrn und Erbarmung. Wer aber nach diesem eine Übertretung begeht, für den gibt es schmerzhafte Strafe. (Bubenheim)

2.178. O ihr Gläubigen! Es ist Pflicht, im Fall von vorsätzlichem Totschlag, Vergeltung zu üben. (Der Täter ist zur Rechenschaft zu ziehen). Ein Freier für einen Freien, ein Leibeigener für einen Leibeigenen und eine Frau für eine Frau. Wenn aber die Angehörigen des Ermordeten dem Täter verzeihen, ist eine Ersatzsumme zu entrichten. Die Begleichung muss korrekt und unverzüglich erfolgen, und die Angehörigen des Toten haben sich tolerant zu verhalten. Dieser Verfügung Gottes wohnen Erleichterung und Barmherzigkeit inne. Wer sie dann überschreitet, zieht sich eine peinvolle Strafe zu. (Azhar)

2.178. Ihr, die den Iman verinnerlicht habt! Euch wurde Qisas für die Getöteten geboten: ‚Der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven und das Weibliche für das Weibliche.‘ Und wem von den (Konsequenzen für die Tötung) seines Bruders etwas erlassen wird, dann gilt die Forderung (der Entschädigungszahlung) nach dem Gebilligten und die Bezahlung an ihn Ihsan gemäß. Dies ist Erleichterung von eurem HERRN und Gnade. Also wer danach übertritt, für den ist qualvolle Peinigung bestimmt. (Zaidan)

2.178. Ihr Gläubigen! Bei Totschlag ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben: ein Freier für einen Freien, ein Sklave für einen Sklaven und ein weibliches Wesen für ein weibliches Wesen. Und wenn einem (der einen Totschlag begangen hat) von seiten seines Bruders (dem die Ausübung der Wiedervergeltung obliegt) etwas nachgelassen wird, soll die Beitreibung (des Blutgeldes durch den Rächer) auf rechtliche und (umgekehrt) die Bezahlung an ihn auf ordentliche Weise vollzogen werden. Das ist (gegenüber der früheren Handhabung der Blutrache) eine Erleichterung und Barmherzigkeit von seiten eures Herrn. Wenn nun aber einer, nachdem diese Regelung getroffen ist, eine Übertretung begeht (indem er sich an die frühere Sitte der Blutfehde hält), hat er (im Jenseits) eine schmerzhafte Strafe zu ewarten. (Paret)

2.178. O ihr, die ihr glaubt! Es ist euch die Wiedervergeltung vorgeschrieben für die Getöteten: der Freie für den Freien, der Sklave für den Sklaven, das Weibliche für das Weibliche. Doch wenn jemandem von seinem Bruder etwas vergeben wird, so soll der Vollzug auf geziemende Art und die Leistung ihm gegenüber auf wohltätige Weise geschehen. Dies ist eine Erleichterung von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Wer nun von jetzt an (die Gesetze) übertritt, dem wird eine schmerzliche Strafe zuteil sein. (Rasul)


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