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Quran
5.64. Und die Juden sagen: "Allahs Hand ist gefesselt." Ihre (eigenen) Hände seien gefesselt und sie seien verflucht für das, was sie sagen. Nein! Vielmehr sind Seine Hände (weit) ausgestreckt; Er gibt aus, wie Er will. Was zu dir (als Offenbarung) von deinem Herrn herabgesandt worden ist, wird sicherlich bei vielen von ihnen die Auflehnung und den Unglauben noch mehren. Und Wir haben unter ihnen Feindschaft und Haß erregt bis zum Tag der Auferstehung. Jedesmal, wenn sie ein Feuer zum Krieg anzünden, löscht Allah es aus. Und sie bemühen sich, auf der Erde Unheil zu stiften. Aber Allah liebt nicht die Unheilstifter.

[ alMa'ida:64 ]


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Alle Suren anzeigen | Ansicht von Surah alBaqara (2)  Ayah: 182

 


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Tafsir auf arabisch:
Ibn Kathir Tabari Jalalain Qurtubi

Tafsir auf englisch:
Ibn Kathir (NEU!) Jalalain ibn Abbas



2.182. Faman khafa min muusindschanafan aw ithman faaslaha baynahum falaithma AAalayhi inna Allaha ghafuurun rahiimun

2.182. But he who feareth from a testator some unjust or sinful clause, and maketh peace between the parties, (it shall be) no sin for him. Lo! Allah is Forgiving, Merciful. (Pickthall)

2.182. Und wer vom Erblasser Abgehen befürchtet oder mutwillige Sünde und es zwischen ihnen in Ordnung bringt, auf dem ist keine mutwillige Sünde, Allah ist ja verzeihend, barmherzig. (Ahmad v. Denffer)

2.182. Wer aber von Seiten eines Erblassers Abweichung oder Sünde befürchtet und zwischen ihnen schlichtet, den trifft keine Sünde. Allah ist Allvergebend und Barmherzig. (Bubenheim)

2.182. Wer befürchtet, dass der Erblasser ungerecht oder entgegen den Geboten verfügt hat und zwischen den im Vermächtnis Genannten einen Ausgleich herbeiführen kann, der zieht sich keine Schuld zu. Gott ist voller Vergebung und Barmherzigkeit. (Azhar)

2.182. Also wer vom Testator fahrlässige oder vorsätzliche Verfehlung fürchtete, dann unter ihnen (den Erben) dies verbessert, so trifft ihn keine Verfehlung. Gewiß, ALLAH ist allvergebend, allgnädig. (Zaidan)

2.182. Wenn aber einer von seiten eines Erblassers Unrechtmäßigkeit oder schuldhaftes Vergehen befürchtet und daraufhin zwischen ihnen (auf gütlichem Weg) einen Ausgleich herbeiführt, trifft ihn keine Schuld. Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben. (Paret)

2.182. Wer aber seitens des Erblassers Unrecht oder Vergehen befürchtet und zwischen ihnen Frieden stiftet, so trifft ihn keine Schuld. Wahrlich, Allah ist Allverzeihend, Barmherzig. (Rasul)

Tafsir von Maududi für die Ayaat 180 bis 182

It has been prescribed for you that when death approaches one of you and he is leaving some property behind him, he should bequeath it equitably for his parents and relatives : it is an obligation on those who tear AIIah. ( 182 ) Then if those, who heard the will, change it, they themselves shall bear the sin of this. Allah hears everything and knows everything. If, however. one apprehends genuinely that the testator had ( intentionally or unintentionally ) done some injustice, and then alters the will to set things right between the parties concerned, in that case he does not incur any sin. Allah is Forgiving and Merciful.

Desc No: 182
This commandment about making a will for the distribution of property was given at a time when the law of inheritance had not yet been prescribed. Its object was to safeguard the rights of the lawful heirs against injustice. Afterwards when Allah Himself prescribed a law for the distribution of inheritance (as laid down in Surah An-Nisa below), the Holy Prophet (upon whom be peace) enjoined the following two rules in explanation of the commandments concerning the making of will and distribution of inheritance:  



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