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Quran
2.217. Sie fragen dich nach dem Schutzmonat, danach, in ihm zu kämpfen. Sag: In ihm zu kämpfen ist schwerwiegend. Aber von Allahs Weg abzuhalten - und Ihn zu verleugnen -, und von der geschützten Gebetsstätte (abzuhalten) und deren Anwohner von ihr vertreiben, ist (noch) schwerwiegender bei Allah. Und Verfolgung ist schwerwiegender als Töten. Und sie werden nicht eher aufhören, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurer Religion abgekehrt haben - wenn sie (es) können. Wer aber unter euch sich von seiner Religion abkehrt und dann als Ungläubiger stirbt -, das sind diejenigen, deren Werke im Diesseits und im Jenseits hinfällig werden. Das sind Insassen des (Höllen)feuers. Ewig werden sie darin bleiben.
2.234. Such of you as die and leave behind them wives, they (the wives) shall wait, keeping themselves apart, four months and ten days. And when they reach the term (prescribed for them) then there is no sin for you in aught that they may do with themselves in decency. Allah is Informed of what ye do. (Pickthall)
2.234. Und diejenigen, die von euch versterben und Gattinnen hinterlassen, sie warten für sich selber vier Monate und zehn Tage ab, und wenn sie ihre Frist erreicht haben, so ist kein Vergehen auf euch für das, was sie für sich selber in Billigkeit tun, und Allah ist dessen kundig, was ihr tut. (Ahmad v. Denffer)
2.234. Und diejenigen von euch, die abberufen werden und Gattinnen hinterlassen - so sollen diese (mit sich) selbst vier Monate und zehn (Tage) abwarten. Wenn sie dann ihre festgesetzte Zeit erreicht haben, so ist für euch keine Sünde in dem, was sie in rechtlicher Weise mit sich selbst unternehmen. Allah ist dessen, was ihr tut, Kundig. (Bubenheim)
2.234. Wenn diejenigen unter euch, die abberufen werden, Gattinnen hinterlassen, so sollen diese sich vier Monate und zehn Tage (auf Schwangerschaft hin) beobachten. Wenn die Zeit verstrichen ist, dürft ihr (die ihr das Sagen habt) ihnen nicht verbieten, über sich selbst zu verfügen (und zu heiraten), vorausgesetzt, dass das in Recht und Ehren geschieht. Gott weiss alles, was ihr tut.
(Azhar)
2.234. Und diejenigen von euch, die sterben und Witwen hinterlassen, diese warten mit sich vier Monate und zehn Tage ab. Und wenn sie ihre Wartezeit beendet haben, dann ist es für euch keine Verfehlung in dem, was sie mit sich selbst machen, nach dem Gebilligten. Und ALLAH ist dessen, was ihr tut, allkundig. (Zaidan)
2.234. Und wenn welche von euch abberufen werden und Gattinnen hinterlassen, sollen diese ihrerseits vier Monate und zehn (Tage) zuwarten. Wenn sie dann ihren Termin erreichen, ist es keine Sünde für euch, wenn sie von sich aus in rechtlicher Weise etwas (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung) unternehmen. Allah ist wohl darüber unterrichtet, was ihr tut. (Paret)
2.234. Und wenn diejenigen von euch, die abberufen werden, Gattinnen zurücklassen, so sollen diese (Witwen) vier Monate und zehn Tage abwarten. Und wenn sie dann ihren Termin erreicht haben, so ist es kein Vergehen für euch, wenn sie in gütiger Weise über sich selbst verfügen. Und Allah ist wohl vertraut mit dem, was ihr tut. (Rasul)
2.234. Und wenn welche unter euch sterben und Gattinnen hinterlassen, so sollen diese eigenständig vier Monate und zehn Tage warten. Haben sie dann das Ende ihrer (Warte)zeit erreicht, so ist es kein Vergehen, wenn sie in rechtlicher Weise über sich selbst verfügen, (zum Zweck ihrer Wiederverheiratung); und Allah ist der Allkundige über euer Tun. (Périsset)