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Quran
6.39. Und diejenigen, die Unsere Zeichen für Lüge erklären, sind taub und stumm in Finsternissen. Wen Allah will, den läßt Er in die Irre gehen, und wen Er will, den bringt Er auf einen geraden Weg.
2.262. Those who spend their wealth for the cause of Allah and afterward make not reproach and injury to follow that which they have spent; their reward is with their Lord, and there shall no fear come upon them, neither shall they grieve. (Pickthall)
2.262. Diejenigen, die ihre Vermögensgüter auf dem Weg Allahs hergeben, dann dem, was sie hergegeben haben nicht Vorhaltung und nicht Verletzendes folgen lassen, für die ist ihre Belohnung bei ihrem Herrn, keine Furcht auf ihnen und sie sind nicht traurig. (Ahmad v. Denffer)
2.262. Diejenigen, die ihren Besitz auf Allahs Weg ausgeben und hierauf dem, was sie ausgegeben haben, weder Vorhaltungen noch Beleidigungen nachfolgen lassen, die haben ihren Lohn bei ihrem Herrn, und keine Furcht soll über sie kommen, noch sollen sie traurig sein. (Bubenheim)
2.262. Diejenigen, die von ihrem Hab und Gut für Gottes Zwecke spenden und keine kränkenden oder schmerzenden Äusserungen folgen lassen, erhalten (am Jüngsten Tag) ihre Belohnung von ihrem Herrn. Sie haben nichts zu befürchten und werden nicht traurig sein.
(Azhar)
2.262. Diejenigen, die ihr Vermögen fi-sabilillah ausgeben, dann dem, was sie gaben, weder Vorhaltung noch Belästigung folgen lassen, haben ihre Belohnung bei ihrem HERRN und um sie wird es weder Angst geben, noch werden sie traurig sein. (Zaidan)
2.262. Denjenigen, die ihr Vermögen um Allahs willen spenden und dann nicht hinterher auf ihr Verdienst pochen (mann) oder (denen, für die sie gespendet haben) Ungemach zufügen (azaa), steht bei ihrem Herrn ihr Lohn zu, und sie brauchen (wegen des Gerichts) keine Angst zu haben, und sie werden (nach der Abrechnung am jüngsten Tag) nicht traurig sein. (Paret)
2.262. Diejenigen, die ihren Besitz auf dem Weg Allahs spenden, dann dem, was sie gespendet haben, weder Vorhaltungen noch Ungebührlichkeiten folgen lassen, denen wird ihr Lohn von ihrem Herrn zuteil werden, und weder Angst wird über sie kommen noch werden sie traurig sein. (Rasul)
2.262. Diejenigen, die ihren Besitz auf Allahs Weg ausgeben, und danach weder Vorhaltungen noch Beleidigungen (gegenüber denen) folgen lassen, (denen sie geholfen haben,) werden ihren Lohn bei ihrem Herrn finden. (Am Tag des Gerichts) wird keine Furcht über sie kommen, und sie werden nicht traurig sein. (Périsset)